Hallo zusammen!
Ich kenne mich leider nicht so gut aus und wollte mich deshalb hier mal erkundigen zu den Änderungen im Waffenrecht bezüglich der Pfeilabschussgeräte.
Was passiert mit Geräten, die nach Februar gekauft worden sind? Kann man diese anmelden?
Wenn ja, mit welchem Bedürfnis? Hab schon nach Vereinen gesucht, aber dafür gibt es ja keine speziellen Disziplinen, die jetzt ein Bedürfnis rechtfertigen würden.
Gibt es sowas wie das wirtschaftliche Bedürfnis? Oder gab es mal ähnliche Fälle in der Vergangenheit? Warum können die Geräte dann jetzt noch legal gekauft werden, wenn man sie dann im September abgeben muss?
Ich hab jetzt schon bei zwei Stellen angerufen, die mir beide was anderes mitgeteilt haben. Das BVA für waffenrechtliche Erlaubnisse meinte zu mir, ich hätte damit schon eine Straftat begangen, dass ich das Gerät nach Februar gekauft habe, ich solle aber nochmal bei der zuständigen Behörde für meinen Landkreis nachfragen. Und als "persönlicher Tipp", solle ich denen nicht sagen, dass ich eines gekauft hätte.
Die Behörde des Landkreises wiederum meinte, sie wissen bis jetzt leider gar nichts und auch nicht welche Bedürfnisse es da geben würde. Und er kann mir keinen Rat geben, ob ich das Ding nun behalten und abwarten oder versuchen solle es schnellstmöglich wieder loszuwerden. Er meinte zudem, dass die Beantragung dann bis September 2021 möglich sei, aber der Besitz ab September 2020 strafbar. Hä?
Heißt das, ich könnte eventuell bis 2021 durch z.B. Verbände, die eventuell das Sportschießen mit solchen Geräten erlauben, ein Bedürfnis nachweisen? Oder muss ich das bis 2020 schon haben? Braucht es dafür eine eigene Wettbewerbsdisziplin, um als Sportschießen durchzugehen? Und der Sachkundenachweis, Aufbewahrung etc., bis wann muss ich das nachweisen?
Ich hab keine Ahnung, die Leute in den Behörden haben wohl keine Ahnung, also wie soll man nun wissen, was man nun kann/darf/muss und was nicht?
Mir ist natürlich bewusst, dass man hier dann auch nicht mehr sagen kann. Aber vielleicht gibt es ja Sachkundige im Bereich Waffenrecht oder ähnliche Beispiele aus der Vergangenheit, die sich übertragen lassen.
Danke schonmal und LG!