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Sniperfreak

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Beiträge von Sniperfreak

  1. Am 31.3.2020 um 18:35 schrieb daimler01:

    Bloß für was willst du diese Waffe angeben für deine Freizeit im Garten, vergiss es ich habe diese hier : https://gogun.de/de/produkt/scubaringer-3/

    die ist frei aber deine würde ich schnellstens verkaufen und für eine WBK must du erst einmal in einem Verein rein und nach ein Jahr kannst du die 

    Sachkundeprüfung machen wie zb. hier : https://www.waffensachkunde.de/   Ich hoffe bei dir liegt nichts großes vor denn bei Drogen und Alkohol

    Missbrauch usw.  kennt das Gesetz keine Gnade, du darfst in den letzten 10 nichts gehabt haben, noch nicht einmal wenn man ein Kaugummi im Laden

    geklaut hat und es bei der Polizei registriert ist dann ist Feierabend und nicht nur das jetzt spielt der Verfassungsschutz auch noch eine Rolle !

    Hallo danke auch für Ihre Antwort,

     

    Ich habe sie zuhause da es in meiner nahen Umgebung Menschen gibt vor denen man Angst haben kann. 

    Und somit ist der Grund aus meiner Sicht der zu Verteidigung. Ausserdem ist sie echt schön und war sehr teuer. 

     

    Ich dachte hier greift der Altbesitz Fall insofern dass man halt wirtschaftliche Gründe hat. 

    Bin ich falsch informiert? 

     

    Liebe Grüße 

  2. Am 31.3.2020 um 18:32 schrieb Fussel_Dussel:

    Wenn du Vorstrafen hast die noch nicht getilgt sind, wird dir auch ein Gutachten nicht helfen. 
     

    Und wenn man für ein Gutachten lernen muss, sollte man seine Zuverlässigkeit selbst reflektieren.

     

    Eine günstige Möglichkeit zum Test der Zuverlässigkeit ist der kleine Waffenschein. Wenn der allerdings abgelehnt wird, hat man eine negative Vorgeschichte in den Akten.

    Also Vorstrafen habe ich keine. Ich weiss, dass es mit diesen nicht gehen würde. Ich hatte eine Gerichtsverfahren aber die Strafe war so gering, dass es keine Vorstrafe wurde. Ich bin medizinischer Cannabis Konsument, mittlerweile auch in ärtzlicher Betreuung. Auf Grund der damals noch illegalen, aber sehr geringen Menge (6g)wurde dennoch ein Gerichtsverfahren eröffnet. Ich hatte nur einen kleinen Waffenschein zur Selbstverteidigung. Dieser wurde mir aufgrund von möglichem Cannabis Konsum entzogen. Ich frag mich warum. Da sind manche Messer gefährlicher die man aber weiter unter Cannabis "bedienen" oder sogar führen dürfte. 

    Jedenfalls habe ich mich gefragt ob trotz der nun erläuterten Umstände meine waffenrechtliche Eignung wieder besteht, wenn ich meine medizinische Behandlung abbreche und eine Eignung mit Drogentest machen lasse. 

    Die eignung bräuchte ich nämlich um meinen kleinen Waffenschein wieder zu bekommen. Wenn ich dieses wieder habe brauche ich auch die Arcus nicht so dringend, da ich mit diese nur ersatzweise gekauft habe. (Wohne im schlimmsten bis zweit schlimmsten Stadtteil in meiner Stadt) Dennoch müsste ich bei wieder erlangen meiner Eignung doch auch das Recht haben Altbesitz Anspruch Und der damit verbundenen WBK zu stellen oder?

     

    Die Frage mit dem Lernen war darauf bezogen ob es Informationen gibt die man können muss, wie waffenteile benennen oder Ladevorgänge beschreiben. Denn das würde ja keinen Sinn machen wenn ich nur den kleinen Waffenschein und eine Eignung für die Arcus zurück haben möchte, denn dort ging es ohne vorher ja auch. 

    Also ist die eignung von der Sachkundeprüfung getrennt und kann man die eignung auch ohne Sachkundeprüfung erlangen? Ich möchte ja keine üblichen Schusswaffen besitzen sondern nur eine ssw und eine Arcus.

     

    Danke im voraus und Grüße 

     

    Sniper

  3. Am 3.4.2020 um 12:14 schrieb cartridgemaster:

    z.B. als Hinweis, dass allein in diesem thread der selbe Beitrag von Dir schon zwei mal drinsteht.

    Ah jetzt sehe ich es. Danke für den Hinweis. Anscheinend war das ein Server Problem der Seite. Ich bitte einen Moderator oder Admin den doppelt geschrieben Beitrag von mir zu löschen. Danke 

  4. Hallo noch mal,

     

    Das kann doch gar nicht sein denke ich. Ich hab mir extra einen Account gemacht um diesen Beitrag hier zu veröffentlichen. Und der dann veröffentlichte Beitrag ist hier auf dieser Seite (311) zu finden. Wie und warum sollte der Beitrag zwei mal gepostet worden sein. Vor allem müsste er doch dann direkt unter einander erscheinen. 

     

    Viele Grüße 

  5. Am 31.3.2020 um 23:45 schrieb Mittelalter:

    Du nimmst die Tips und Hinweise in den vorherigen Beiträgen also sehr ernst. 

    Das ist schön. Da wird dir gerne wieder mal geholfen.... 

    Was echt nerven würde, wenn du Beiträge einfach in sämtliche Foren reinkopierst... Aber dbzgl hat man bei einem echten Sniperfreak eh keine Sorgen... 

    Entschuldige bitte. Wie kann ich das verstehen? 
     

  6. Hallo an alle,

     

    Ich habe die Diskussion jetzt etwas mitverfolgt. Auch habe ich mir alles brauchbare zur neuen Waffengesetzänderung durch gelesen. Leider bin ich daraus nicht schlau geworden. 

    Ich besitze eine Arcus Viper und frage ich mich ob diese nun auch den Schusswaffen gleich gestellt wurde. 

    Ausserdem Frage ich mich wann das Gesetz in Kraft tritt. Ende Juni? Habe ich dann noch 18 Monate Zeit diese abzugeben? Im Moment bin ich waffenrechtlich ungeeignet. Jedoch wollte ich diese Zweifel mit einem Gutachten und Drogentest aus dem Weg räumen. Muss man dafür etwas lernen oder kann man einfach hin? 

    Und wenn ich wieder waffenrechtlich geeignet bin müsste ich doch eigentlich eine WBK für meine Arcus Viper bekommen wenn das Gesetz in Kraft tritt und ich einen Antrag stelle.

    Entschuldigt bitte die vielen Fragen. 

    Ich hoffe auf Antwort und bedanke mich.

     

    Grüße und viel Gesundheit

  7. Hallo an alle,

     

    Ich habe die Diskussion jetzt etwas mitverfolgt. Auch habe ich mir alles brauchbare zur neuen Waffengesetzänderung durch gelesen. Leider bin ich daraus nicht schlau geworden. 

    Ich besitze eine Arcus Viper und frage ich mich ob diese nun auch den Schusswaffen gleich gestellt wurde. 

    Ausserdem Frage ich mich wann das Gesetz in Kraft tritt. Ende Juni? Habe ich dann noch 18 Monate Zeit diese abzugeben? Im Moment bin ich waffenrechtlich ungeeignet. Jedoch wollte ich diese Zweifel mit einem Gutachten und Drogentest aus dem Weg räumen. Muss man dafür etwas lernen oder kann man einfach hin? 

    Und wenn ich wieder waffenrechtlich geeignet bin müsste ich doch eigentlich eine WBK für meine Arcus Viper bekommen wenn das Gesetz in Kraft tritt und ich einen Antrag stelle.

    Entschuldigt bitte die vielen Fragen. 

    Ich hoffe auf Antwort und bedanke mich.

     

    Grüße und viel Gesundheit 

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