Also Vorstrafen habe ich keine. Ich weiss, dass es mit diesen nicht gehen würde. Ich hatte eine Gerichtsverfahren aber die Strafe war so gering, dass es keine Vorstrafe wurde. Ich bin medizinischer Cannabis Konsument, mittlerweile auch in ärtzlicher Betreuung. Auf Grund der damals noch illegalen, aber sehr geringen Menge (6g)wurde dennoch ein Gerichtsverfahren eröffnet. Ich hatte nur einen kleinen Waffenschein zur Selbstverteidigung. Dieser wurde mir aufgrund von möglichem Cannabis Konsum entzogen. Ich frag mich warum. Da sind manche Messer gefährlicher die man aber weiter unter Cannabis "bedienen" oder sogar führen dürfte.
Jedenfalls habe ich mich gefragt ob trotz der nun erläuterten Umstände meine waffenrechtliche Eignung wieder besteht, wenn ich meine medizinische Behandlung abbreche und eine Eignung mit Drogentest machen lasse.
Die eignung bräuchte ich nämlich um meinen kleinen Waffenschein wieder zu bekommen. Wenn ich dieses wieder habe brauche ich auch die Arcus nicht so dringend, da ich mit diese nur ersatzweise gekauft habe. (Wohne im schlimmsten bis zweit schlimmsten Stadtteil in meiner Stadt) Dennoch müsste ich bei wieder erlangen meiner Eignung doch auch das Recht haben Altbesitz Anspruch Und der damit verbundenen WBK zu stellen oder?
Die Frage mit dem Lernen war darauf bezogen ob es Informationen gibt die man können muss, wie waffenteile benennen oder Ladevorgänge beschreiben. Denn das würde ja keinen Sinn machen wenn ich nur den kleinen Waffenschein und eine Eignung für die Arcus zurück haben möchte, denn dort ging es ohne vorher ja auch.
Also ist die eignung von der Sachkundeprüfung getrennt und kann man die eignung auch ohne Sachkundeprüfung erlangen? Ich möchte ja keine üblichen Schusswaffen besitzen sondern nur eine ssw und eine Arcus.
Danke im voraus und Grüße
Sniper