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LarsW-Sportschütze/Jäger

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Beiträge von LarsW-Sportschütze/Jäger

  1. Danke an alle die heir geantwortet haben. Ich bin auf jedenfall weiter gekommen mit Ideen und v.a. auch Wissen 👍🏻
    Echt super!!
     

    vor 23 Stunden schrieb Swisswaffen:

    Eben nicht wirklich, da gebe ich Dir recht. Aber auch die erwähnte Stapo ist da eine schlechte Idee *g*

    Ich werde bei der KaPo (mit denen hatte ich schon mal zu tun als ich einen UHR geerbt und offiziell exportiert habe - ich hatte allerdings die StaPo im Hinterkopf - aber egal) anrufen —> im Zweifel halt als der Herr xy aus so und so um zumindest mal vorzufühlen. Ich hoffe, dass ich so auf einen guten Weg komme.

    Merci euch allen

  2. Am 28.4.2020 um 09:45 schrieb Bergler:

    Irgendwo (Kumpel, Schiesstand - Bankschliessfach fällt wegen der nötigen Grösse wohl aus) einen Tresor aufstellen, zu dem nur du einen Schlüssel hast, und die Waffe auf dich nachmelden.  Oder gibt es eine Regel, dass dafür ein CH- Wohnsitz erforderlich ist? 

    Das war auch schon eine Überlegung von mir. Ich dachte vlt., dass mir auf die Frage mit dem Wohnsitz jemand antworten könnte. Nun werde ich dies aber auf jedenfall bei der StaPo anfragen.

    Danke 👍🏻

  3. vor 4 Stunden schrieb Swisswaffen:

    Ich würde einfach aufpassen: denn was da gerade geht, ist in der Schweiz nicht legal.

     

    Du darfst die Waffe nicht einem Kollegen überlassen. Er braucht dazu einen WES. Einen WES für DEINE Waffe.

     

    Vgl. Waffengesetz, Artikel 26:

      Art. 26 Aufbewahren

    1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

    2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.

     

    Leider ist das mal was, was in der Schweiz strenger geregelt ist, als in Deutschland.

     

    Das Beste was Du tun kannst, ist die Waffe an Deinen Kollegen zu "verkaufen" und sie dann, immer in seiner Gegenwart, zu nutzen.

    Danke dir :)

    Ist es momentan nicht noch so, dass alles was vor der Frist (fällt mir auswendig nicht ein) im Besitz war nur gemeldet und damit registriert werden muss?

    Im Grund wäre er ja sogar ein berechtigter dritter oder? 🤔

    So wie es aussieht, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich es einem Kollegen vermachen werde und dann halt von ihm abhängig bin... schade

     

    vor 3 Stunden schrieb Swisswaffen:

    Übrigens weiss ich von einer SEHR ähnlichen Konstellation wie von Dir geschildert, wo der effektive Waffenbesitzer (also Du) eine Busse von CHF 3'500.- sowie einen Eintrag ins Strafregister ("mehrmaliger Verstoss gegen das Waffengesetz") erhalten hat. Ebenfalls im Kanton Zürich.

    weil sowas will ich ja nicht riskieren 😮 

    Merci dir vielmal 👍🏻

  4. vor einer Stunde schrieb CZM52:

    Nix mehr, hat sich in DE erledigt, gilt als Kriegswaffe

     

    Das habe ich vermutet.. deshalb die frage, ob es eine Möglichkeit gibt, ohne einen „Import“..

    vor 46 Minuten schrieb weyland:

    Tja, da haben wir leider den Spezialfall 🙄

     

    Ich kenne einige Kollegen mit Deutsch-Schweizer (oder Deutsch-Deutschschweizer) Lebensswelt, die aber wohlweislich auf die PE90 verzichtet haben solange sie keinen Schweizer Wohnsitz und damit dortige Lagermöglichkeit haben. Einer hat sich das in Deutschland zugelassene Modell gekauft, "SIG Sport 550".

    Läuft das dann trotzdem unter Ordonanzwaffe? Steht für mich leider nicht zur Debatte —> kein Geld für ein neues und ich habe im März einen neuen Lauf einbauen lassen bei der SAN Swissarms 😞 

    Dann bleibt nur noch die andere Überlegung, wie man es machen könnte ohne Wohnsitz und ohne Import...
    sieht wohl nicht so gut aus...

  5. vor 57 Minuten schrieb weyland:

    Hallo Lars,

     

    das ist doch keine so ungewöhnliche Konstellation bei den Grenzlandbewohnern.

     

    Generell sind Halbautomaten in Deutschland erlaubt; einzelne sind ausgenommen, insbesondere Kriegswaffen.

    Als Jäger ist die Lage in Deutschland sowieso entspannt.

    Wenn lange Magazine notwendig sind, die nicht in Deutschland legalisiert werden können (was ja noch die Frage wäre), müssen diese halt in der Schweiz verbleiben.

     

    Wenn Du von Doppelbürgerschaft schreibst, heißt das, daß Du die deutsche und die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt?

    Die Einbürgerung in die Schweiz ist doch an einen langjährigen Schweizer Wohnsitz gebunden. Der dortige Wohnsitz würde das Problem doch völlig entschärfen.

    Danke für deine Nachricht weyland. 👍🏻👍🏻
    Kennst du denn solche Fälle wie meinen noch mehr?

    Ich weiß schon, dass sie in D erlaubt sind. Ich habe aber schon gehört, dass jedoch selbst die PE-Version (die hab ich) nicht zulässig sei 🤔
     

    Genau, ich besitze beide Staatsbürgerschaften, da meine Mutter aus der Schweiz kommt.
    Einen Wohnsitz habe ich allerdings nicht, sonst wäre es denke ich um einiges einfacher...

    LG

  6. Hallo zusammen,

    ich bin ganz neu hier und habe auch direkt eine Frage / Problemstellung:

     

    Ich bin Jäger und Sportschütze in Deutschland, wo ich lebe und geboren bin.
    Nun bin ich (Doppelbürger) seit etwa 10 Jahren in einem Schützenverein in der nähe von Winterthur aktiv. Bisher war das auch recht gut und einfach gelöst:

     

    - Mein Sportgerät (im Prinzip geerbt) wurde von meinem Vereinskollege „verwaltet“ und ich kam zum training und zu den sonstigen Schießen.

     

    Nun mit den Neuerungen zum Nachmelden und mit der Magazingröße scheint das ganze nicht mehr so einfach zu sein bzw zu werden.

    Kann mir jemand Möglichkeiten aufzeigen / vorschlagen, wie ich mein geliebtes Hobby auf legalem Weg weiterhin ausüben kann.

    Was mir bisher einfiel:
    - Ausführen nach D und jedesmal selbst mitnehmen (EFWP) —> Halbautomat aus dem Ausland und Magazingröße könnten zum Problem werden kann ich mir vorstellen.

    - Auf mich registrieren in CH und weiterhin beim Vereinskollege einschließen?

     

    Mir ist bewusst, dass ich eure Antworten nicht als rechtlich bindend bewerten darf, aber ich erhoffe mir so eine Lösung zu finden, die dann geprüft werden kann.

    Falls noch Fragen sind bitte reinschreiben und ich beantworte sie so schnell es geht.

     

    Sportliche Grüße

     

    Lars

     

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