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Null8fufzehn

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  1. Wenn du eines bekommst dann Kauf ich es dir gerne ab. Es gibt keine Mini14 als AS (nicht mehr).
  2. Ne, ich brauch ja erstmal ein Magazin das 20/30 Schuss fasst. Das bekomme ich ja schon nicht ohne weiteres. Das Ding zu vernickelt oder mit Cerakote zu bearbeiten das ginge dann im Anschluss natürlich.
  3. Glückwunsch, der fünfte Beitrag innerhalb zwei Stunden im selben Thema der absolut rein garnichts mit der Fragestellung zu tun hat
  4. Doch, es gibt Teile die man auf den Boden aufsteckt Aber die Mini14 ist in D ja nicht sooo weit verbreitet und ich brauch die Extrawurst eines vernickelten Magazins. Deshalb wird das nichts.
  5. Ja die Aussage kenne ich, aber keine Ahnung wo das steht. Deshalb Frage ich ja ob man das als Deko Magazin umbauen kann. Bei den Altbeständen reicht ein abtrennen der Magazinlippe scheinbar, eGun ist voll von solchen DekoMags.
  6. Ich will dich nicht aus deiner kleinen Welt holen, aber es gibt andere Möglichkeit Waffen zu lagern wenn man die baulichen Vorgaben umsetzen kann und will.
  7. In meinem Verständnis sind Magazine die bis zum Stichtag (also Einführung des Verbots) unbrauchbar gemacht wurden ganz normale Gegenstände. Wenn du jetzt aber eines unbrauchbar machen willst gibt es dafür bestimmt Regeln, die Versuche ich hier zu bekommen aber wie du selbst gelesen hast wird bisher mehr gestänkert. Und ja, es gibt immer sehr deutsche und sehr unlogische Begründungen für unser Waffengesetz :-)
  8. Jeder andere User hätte das sachlich drei Posts vorher geschrieben. Du stänkerst erstmal rum und kommst dann mit Infos.
  9. Ihr beide wisst schon das 10+ Magazine nach wie vor verkauft werden. Also kann er es einkaufen. Die Frage ist aber ob er es umarbeiten und weitergeben darf.
  10. Wie sagt man? Sarkasmus ist die Waffe des schwachen Geistes. Warum ich da nicht Anfrage ist ganz einfach. Der gute Mann hat genug Arbeit und sowas kann mein Büchser vor der Haustür erledigen. Und den frag ich erstmal nicht weil er genau so wenig Ahnung hat wie ich und ich mich gerne selbst informiere bevor ich den Handwerkern die Zeit stehle. Willst du noch irgendwas stänkern auf meine Recht simple Frage ob das möglich ist oder nicht?
  11. Büchsenmacher Niedermayer aus München. Also jemand den ich als besonders Informiert und versiert beschreiben würde wenn man sich Mal anschaut was der in der Vergangenheit umgebaut hat.
  12. Hallo zusammen, ich habe eine Ruger Mini 14 und möchte dafür gerne ein verchromtes/vernickeltes 20/30 Schuss Magazin damit das an meiner Waffenwand schick aussieht. Das 10er sieht man kaum und entspricht nicht meiner Definition von schick. Ihr seht, Luxusproblem. Ist es möglich und legal das mir ein Händler ein neues Magazin bestellt, die Magazinlippe absägt und es mir als Deko verkauft? Ich habe bereits Magazine für andere Waffen die so unbrauchbar gemacht wurden, vermute aber das ist noch vor der Gesetzesänderung passiert.
  13. Ok, erstmal danke soweit. Dann werde ich mal den SB bemühen sich das anzuschauen.
  14. Hallo, bevor es ins Eigenheim mit Waffenraum geht muss ich nochmal umziehen. Die Wohnung ist im dritten Stock und bietet kaum Platz für meinen Waffenschrank. Etwa 100 Meter weiter hat ein Kumpel ein Mehrfamilienhaus. Die Wohnungen sind vermietet, im EG befindet sich eine alte Gewerbeeinheit die jetzt als Werkstatt dient. Dort könnte ich den Schrank aufstellen. Zugang hat Nur mein Kumpel und ich. Ist es generell erlaubt den Schrank nicht in der eigenen Wohnung aufzustellen? Ich weis das jeder Sachbearbeiter seine eigenen Regeln hat. Bevor ich deshalb Anfrage wollte ich mal hören ob jemand schon einen ähnlichen Fall hatte. Meine jetzigen SB sind sehr cool, allerdings ist die Wohnung in einem anderen Landkreis und somit habe ich auch neue SB.
  15. Das müsste ich dann vorerst mit dem Amt klären ob denen eine DIN Norm reicht oder ob die auf das VDS Zertifikat bestehen.
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