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765para

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  1. Wenn man nicht möchte, dass Deutsche sich im Ausland im Verteidigungsschiessen ausbilden, dann sollte man das für Zivilisten direkt in Deutschland erlauben. In anderen EU-Ländern ist dies ja auch problemlos möglich. Negative Folgen kann ich hier beispielsweise in der Schweiz nicht erkennen. Wenn in Deutschland diese Trainings für Zivilisten erlaubt wären, könnte man hier die Kontrolle behalten und verfassungsrechtlich bedenkliche Schützen aussortieren (die dürften ja keine WBK haben). Darüber hinaus gibt es auch andere Gründe, hier offener zu werden. Für Jäger wäre es vorteilhaft, das Verteidigungsschiessen zu erlernen. Wir wissen ja nicht erst seit der Ermordung von zwei Polizisten in Kusel, dass hier eine gewisse Gefahr lauert. Wilderer sind bewaffnet und bereits ausserhalb des Gesetzes unterwegs, sind also hier nicht zu unterschätzen. Es geht hier nicht darum, eine Horde von Wald-Polizisten aufzubauen, aber ich erkenne an, dass ein Jäger im Revier mit Wilderern das Bedürfnis haben kann, sich diesbezüglich auszubilden. Aber auch als Sportschütze sehe ich hier durchaus Potential. In den USA und anderen Teilen Europas (Italien, Ungarn, Schweiz, ...) gibt es ein sportliches Verteidigungsschiessen (z.B. IDPA) und entsprechende Wettbewerbe. Das ist kein wildes Ballern von Cowboys, das sind sportliche Wettkämpfe. Im Gegensatz zu IPSC wird hier auch ein viel höherer Fokus auf Präzision gelegt und nicht nur auf die reine Effizient (Treffer über Zeit).
  2. Dem letzten Satz kann ich nur zustimmen. Dennoch wären auch mit einem neuen Verband diverse Verbesserungen möglich, und ein neuer Verband könnte sich hier entsprechend aufstellen: Man kann die alten Verbände verlassen und sein Bedürfnis behalten, sofern der neue Verband entsprechende Disziplinen unterstützt. Wenn hier wirklich ein aktiver Wettbewerb einsetzt, kann man das nur begrüssen. Mit etwas Glück hat man einen interessanten neuen Verband und eine stärkere Entwicklung der klassischen Verbände. Der neue Verband könnte eine progressive Haltung zum Waffenrecht und zur Bedürfnisbestätigung vertreten. Einige Verbände sind strenger als das Gesetzt und unnötig restriktiv, beispielsweise in der Bestätigung weiterer Bedürfnisse für zusätzliche Disziplinen. Dies muss nicht sein. Wer direkt auf 9mm aufspringen will, sollte nicht erst durch Verein und Verband genötigt werden, zunächst mal zwei Jahre mit KK-Pistole zu schiessen. Die Sportordnung könnte die Disziplinen so abgrenzen, dass zusätzliche Bedürfnisse einfacher ausgestellt werden können. Wer eine kleine Pistole für NPA Service Pistol - Pocket Gun erwirbt, kann mit der Pistole ggf. auch in den Disziplinen für grössere Pistolen schiessen, wird hier aber aufgrund des Gewichtes und der kurzen Visierlinie im Wettbewerb Nachteile haben. Da die kleine Pistole aber dennoch laut Regelwerk zulössig ist, wird das mit dem Bedürfnis schwierig. Man muss also erst die grosse und dann die kleine Dienstpistole kaufen. --> Sportordnung anpassen oder wettbewerbliche Nachteile als Basis für ein neues Bedürfnis akzeptieren. Man könnte auch darüber nachdenken, hier Multigun-Disziplinen zu schaffen, die mehrere Bedürfnisse gleichzeitig erfordern (Kombi-Disziplin mit PCC auf 50m, Dienstpistole auf 25m, Backup-Gun/Pocket Gun auf 10m). Damit könnte man ja mit einem Wettbewerb gleich drei Waffen sportlich erforderlich machen. Und wenn die klassischen Verbände nicht mehr von der Verbandspflicht profitieren, dann kommt vielleicht auch mehr Bewegung in die Bedürfnisregelung.
  3. Genau, und ich wäre sonst vermutlich auch nie zum Schiesssport gekommen. Kategorie C kann man hier über einen schriftlichen Vertrag (+Strafregisterauszug) erwerben, wobei der Übertrag vom Verkäufer an die Behörden zu melden ist. Einen WES (Waffenerwerbsschein, WBKs kennt man hier nicht) bekommt man problemlos für das sportliche oder jagdliche Schiessen sowie für das Sammeln. Ob ich Sportschütze bin, entscheide ich, und nicht ein Verband. Der Staat (lokale Gemeinde oder Polizei) prüft nur, ob Hinderungsgründe vorliegen (Strafregisterauszug, strafrechtliche laufende Untersuchungen, dokumentierter Alkohol- oder Drogenmissbrauch etc). Die Ausnahmebewilligung für Sportschützen erfordert tatsächlich einen Nachweis des sportlichen Schiessens. Dieser Nachweis KANN über eine Vereinsmitgliedschaft erbracht werden, aber das ist nicht zwingend. Alternativ kann der Nachweis auch über eine Liste der Trainings, die vom Veranstalter oder Standbetreiber jeweils pro Training unterschrieben wird, erbracht werden.
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