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Schub

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Beiträge von Schub

  1. Ich würde sagen das ist in seiner Absolutheit so falsch. Vgl. dazu das verlinkte Urteil mit all seinen Erwägungen gegen Ende hin (Pt. 3a ist Basis, 4 der spezifische Fall mit allen Erwägungen). Schlüsselsatz: "Nach der schweizerischen Lehre und Rechtsprechung muss die Abwehr nach der Gesamtheit der Umstände als verhältnismässig erscheinen. Zu prüfen sind dabei namentlich die Schwere des Angriffs, die durch den Angriff und die Abwehr bedrohten Rechtsgüter, die Art des Abwehrmittels und dessen tatsächliche Verwendung" https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F107-IV-12%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document 

     

    Basierend darauf wünsche dem viel Glück vor Gericht, der mit Ziel Oberkörper auf einen flüchtenden Eierdieb schiesst. Könnte recht mühsam werden, dass das Gericht dies auch als verhältnismässig erachtet.

  2. Ausländer können mitmachen (konnten zumindest in einzelnen "vernünftigen" Kantonen), allerdings kann es gut sein dass das kantonale Waffenbüro gerne Namen & Geburtsdatum der Mitschützen zur Terrorismus-Prüfung wissen möchte. Gesetzliche Grundlage dafür gibt es m.W. nicht so wirklich direkt im WG - wie auch keinen Zwang für sie die Schiess-Sonderbewilligung auszustellen. Mutmasslich alles - wie immer - stark kantonsabhängig.

  3. Also das Formular zum Sicherheitskonzept ist online (für Nachmeldungen), sieht bei jedem Kanton leicht anders aus, inhaltlich aber identisch - es ist plusminus das gute alte "Habe nen Tresor für die Verschlüsse & ne geschlossene Haustür", plus die üblichen Artikel 8 - Fragen in extended inkl. für Mitbewohner - als Bonus halt einfach in menschenverständlich gescrhieben. Ich nehme an, dass bei Neuerwerb das Ganze analog sein dürfte, alles andere wäre unlogisch.

  4. ...jupp, genau alles mit Linksdrall (links der SVP, oder wie man das für sich selbst auch immer definiert) und/oder jünger als 65 wurde durch die altbackene wall-of-adjektiv-Kampagne nicht angesprochen. Das reicht dann halt nicht so weit über 30-35% hinaus. Konnte man so nicht kommen sehen, war völlig überraschend. Wobei, ich bin echt nicht sicher, ob es eine bessere Kampagne gerissen hätte: Hehre Prinzipien (Autonomie, Freiheit) gegen spürbare alltägliche Nachteile (Schlangestehen bei Zoll und Flugzeug, EU-Bilaterale-Drohkulisse), das war eine analoge Ausgangslage bei der Selbstbestimmungsinitiative ein paar Monate vorher und die kam plusminus auf den gleichen Misserfolg... 

     

    Egal, ist Geschichte, schauen wir mal auf die Gegenwart - hatte sich jemand hier mal gesorgt, ob die Daten im Schengener System sicher sind und nicht in falsche Hände geraten? Das war nicht paranoid sondern höchst berechtigt, wie man nachlesen kann: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Missbrauch-des-Schengen-Informationssystems-Grossbritannien-kopierte-Daten-4481596.html

     

    Und last but not least, noch einer für die Rubrik "Wir haben es Euch gesagt": Sucht noch jemand einen Bürojob bei der Polizei? Hat was mit Waffen zu tun und neuen Gesetzen und so... https://www.jobs.ch/de/stellenangebote/detail/9098864/

  5. ...fyi, während wir noch für das Referendum sammeln beginnt die Gegenseite schon mal mit der Medienarbeit für die Abstimmung (XX im Link eingefügt um deren Suchmaschinenranking nicht unnötig zu verbessern): www.tagesXXanzeiger.ch/schweiz/standard/kantone-bewilligen-fast-jedes-waffengesuch-deutlich-mehr-waffenscheine-ausgestellt/story/17893241

  6. ...Randbemerkung, der Waffensuizid-Anteil in der Schweiz ist so hoch, weil die Exit-Suizide nicht in der Suizidmittel-Statistik des BFS (und auch sonst separiert!) ausgewiesen werden. Aber das interessiert glaubs nur Leute die lesen können oder sich für Fakten interessieren.

     

    Und ich kann mich irren, aber ich habe den Eindruck sie verstecken dieses statistische Detail alle paar Monate noch besser auf ihrer Homepage.

  7. Zuerst wird ein Bericht über die Vernehmlassung geschrieben, der alles beiseitewischt, was an sinnvollen Argumenten und nötigen Änderungen kam - es würde uns ja sonst die EU möglicherweise nicht mehr herzallerliebst finden. Danach nicken 2/3 des Parlaments den grosso modo unveränderten Gesetzesentwurf in der nächstmöglichen Session mal kurz durch die beiden Räte. Direkt anschliessend beginnen die Lobbyorganisationen unter freundlichem Applaus (und evtl. sogar etwas Unterstützung?) der SVP mit dem Unterschriftensammlung für das Referendum, das innert den 40 Tagen locker zustandekommt. Dieses wird dann sofort auf den nächsten Abstimmungstermin angesetzt, unter entsetztem Quitschen der Linken, dass die EU-Umsetzungsfrist inzwischen bereits abgelaufen sei, und die da nicht mehr lange Geduld hätten - das als kleines Vor- und Begleitfeuer, nebst dem drohenden "wir können dann nicht mehr einfach so in die EU einreisen, da muss man wieder den Pass zeigen", "die super funktionierenden Dublin-Flüchtlingsrückführungen gehen dann im Fall nicht mehr", "ohne Zugriff auf SIS versumpfen wir in der Kriminalität" und dem immer wieder lustigen "die supererfolgreichen Bilateralen sind gefährdet wenn wir Schengen/Dublin den Mittelfinger zeigen". 

     

    Was am Abstimmungstag (oder danach) dann genau geschieht sehen wir noch. Ich hätte jedenfalls gerne meine Grenze zurück.

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  8. Am 15.10.2017 um 18:56 schrieb Swisswaffen:

     

    Ich bin nicht ganz Deiner Meinung. Warum solltest Du einen Bumpstock besitzen wollen? Weil er prima in Deine Sammlung passt? Oder weil Du ihn mal verbauen willst?

     

    Das führt zu den sinnlosen Gesetzen wie in Deutschland: Vollautos sind böse. Aber ich kann alle Teile, welche ich benötige, um meinen Halbautomaten erfolgreich zum Vollautomaten zu machen, LEGAL kaufen. Das ist doch Stumpfsinn!

    (...)

    Zum Besitzenwollen: Wieso eine Bastelkrücke nehmen wenn man den richtigen Stock haben kann? -> Bumpstocks sind was für Länder/Personen die keine VA  haben können.

     

    Anyway, unsere Meinungen gehen nicht wirklich weit auseinander. Ich habe einfach meinen Spass daran aufzuzeigen, wenn "die Profis in Bern" mal wieder ihren eigenen Gesetzeswirrwarr nicht sauber gebacken kriegen. Und mit mehr Detail-Gesetzen wird es leider weder klarer noch sinnvoller. Ist halt wie mit dem Schreiben, "viel" ist einfach, "gut, knapp und knackig" hingen recht schwer (...ich arbeite da auch noch dran.).

  9. Das Gesetz hat keine Begriffsdefinition für Seriefeuerwaffen, aber die Verordnung sieht eine allfällige Typenprüfung bei Unklarheit vor: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20081148/index.html#a25 - dort wäre dann auch der korrekte Weg beschrieben,  nämlich die Zentralstelle Waffen der Fedpol entscheidet. Und ...surprise, ich glaube der Tweet resp. der Artikel des Tagi berichten über den Entscheid des Fedpol (was die Polizeikommandanten damit zu tun haben weiss ich nicht, evtl. waren sie einfach die Empfänger der Info?). 

     

    Anyway, ich finde es aber immer noch eher speziell, dass trivialst verbautes und explizit nicht geregeltes Zubehör als Waffe behandelt wird (wobei, wenn man das nicht tut, ergeben sich lustige Problematiken wie die US-80%-fertig-Lower oder Ölfänge-Schalldämpfer). Der m.E. saubere Weg wäre einfach den Einbauer/Zusammensetzer von Bumpstocks als illegalen Hersteller einer / Umbauer in eine Seriefeuerwaffe zu belangen.

  10.  

    Zur Erklärung meiner Aussage: WG Art 5.1.a verbietet in seiner vollen Schönheit "Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteile". FEDPOL (resp. wohl AWM) hat nun einfach aus aktuellem Anlass konkretisiert, dass Bump Stocks als Seriefeuerwaffe (resp. wesentlicher und besonderer Bestandteil selbiger) erachtet wird. Damit ist es also m.E. eine blosse Gesetzesauslegung/Konkretisierung und kein neues Verbot.

     

    ...aber ja, XL-Schlaumeier werden nun natürlich darauf verweisen, dass "wesentlich UND besonders konstruiert" vom Gesetzgeber genannt wurde, wenn es um Bestandteile geht (beide Bedingungen additiv erfüllt). Anschlagschäfte sind nun aber nicht wesentliche Bestandteile einer Waffen (sind in WV Art 3 namentlich aufgezählt, Verschluss, Verschlussgehäuse, Lauf). Also Problemlos. Bei einem nicht-additiven UND (SF wesentliche Teile verboten UND SF beso konstr. Teile verboten) wäre dann die besondere Konstruktion zu prüfen; also daher rasch noch die WV Art 4.1 nachschlagen und prüfen, ob ein Bump-Stock besonders konstruiert ist: "Als besonders konstruierte Waffenbestandteile gelten Bestandteile von Feuerwaffen, die speziell für diese Waffen entwickelt oder abgeändert wurden und in derselben Ausführung nicht auch für andere Zwecke verwendbar sind. Nicht als besonders konstruiert gelten Waffenbestandteile wie Federn, Normstifte, Splinte, Schrauben oder die Holz- und Kunststoffteile der Schäftung." Der Bundesrat hat damit genau die Bestandteile des Bumpstocks (Federn plus Kunstoffteile der Schäftung) explizit als nicht besonders konstruiert aufgezählt. Somit ist die Auslegung als Zubehör/Bestandteil eigentlich ziemlich wacklig, und sowohl Fedpol wie Polizeikommandanten betreiben evtl. Amtsanmassung (denn sie sind weder das Parlament noch der Bundesrat, so weit ich weiss). Anyway, egal, ich glaube die haben einfach mal wieder geschlampt beim Lesen und ihre Kompetenzen ein klein wenig überschritten. Wäre entsprechend spannend das mal vor Gericht zu bringen. Ich vermute die Auslegung "Bumpstock IST eine Seriefeuerwaffe" würde dann aber von den Richtern gefressen, obschon ja Waffe als Begriff auch im WG definiert ist und sowas von nicht zu einem Bumpstock passt...

  11. Die Anfrage ist grundsätzlich kostenlos, ein Email an die richtige Stelle reicht (im Gesetz glaubs angegeben, inkl. Beschwerdestelle wenn die sich nicht bewegen, wenn ich mich recht erinnere ... ist schon ein paar Jahre her, das ich das mal genutzt habe). Falls sie absagen mit einer luschen Begründung, das dann gleich verwenden für die Beschwerde/Weiterzug. 

    Wenn es sehr aufwendig würde, dann werden Sie das vorweg sagen und wohl auch einen Kostenvorschuss angeben (schadet aber wohl nicht, wenn man gleich mit Vorbehalt anfragt, zB dass "falls Kosten, diese bitte vorweg abschätzen").

  12. Also zur Differenz zwischen Botschaft des Bundesrates und der Realität gäbe es einen schönen Artikel aus 2012: http://bazonline.ch/basel/stadt/Schengen--warum-jubelt-niemand/story/14028798 

    Falls aber das Waffenrecht spezifisch interessiert, würde ich den Abschnitt aus der Bilanz der SVP empfehlen, der gesamte Artikel ist aus 2010 und das Waffenrecht wurde gerade nicht unbedingt besser seither... https://www.svp.ch/de/documents/custom/web/Schengen-Bilanz-d.pdf Die Forderung von damals sollte man in der aktuellen Debatte auch unbedingt aufwärmen: Fragen wir nach dem Nutzen der Vorlage, dann erledigen sich die meisten führbaren Diskussionen von alleine. Die übrig bleibenden Ideologen wird man auch mit Argumenten nicht gewinnen können...

     

    ...ceterum censeo, wer ohne Nachdenken und Hinterfragen den Versprechungen der Bundesratsbotschaften glaubt, den halte ich damals wie heute für dämlich, unabhängig von der Vorlage. Und Schengen oder ein Referendum dagegen ist da halt einfach wie alles: 51+% Stimmen reichen in der Demokratie für 100% Resultat. 

  13. Ja, allerdings im WG gibts den untenstehenden Text

     

    Zitat

    Art. 12.1 Voraussetzungen
    Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.

     

    Der könnte u.U. auch bei Verjährung des unrechtmässigen Erwerbs zu negativen Konsequenzen im Hinsicht auf Besitz führen - immer im theoretischen Extremfall und fehlendem Goodwill/Augenmass der Behörden. Die Sache ist dann natürlich massiv einfacher, wenn der Besitzübergang zu vergangenen Zeiten schon war, als das W-Gesetz noch normaler war...(aka ganz früher ging vieles formlos, eine Weile lang reichte da schriftlicher Vertrag inkl. diesen 10 Jahre aufbewahren).

  14. Wenn man das Gesetz korrekt anwendet, würde ich so sagen: Illegaler Waffenerwerb => kein Besitzrecht (festzustellen via kostenpflichtigem Verfahren, begleitet von Einzug Waffe und Eintrag ins Strafregister). Je nach Kanton, Situation und Polizist gibts aber möglicherweise auch Lösungen mit mehr Augenmass... auf die kann man sich einfach nicht verlassen resp. man ist völlig auf den Goodwill der Behörden angewiesen.

  15. Der WG Text ist recht einfach und kurz:

    Zitat

    Wg. Art. 5 Verbote im Zusammenhang mit Waffen, Waffenbestandteilen und Waffenzubehör

    1 Verboten sind die Übertragung, der Erwerb, das Vermitteln an Empfänger und Empfängerinnen im Inland sowie das Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet von:
    a. Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;

    (...)

    3 - Verboten ist das Schiessen mit:
    a. Seriefeuerwaffen

    Da nun die HA im Punkt 3 nicht explizit mit aufgeführt sind und aber im Punkt 1 nur Erwerb/Verbringen betrifft - mit expliziter Nennung der Umbauten - würde ein normal denkender Mensch (evtl. sogar ein Jurist) den Willen des Gesetzgebers dahingehend interpretieren, dass das Schiessen mit umgebauten Seriefeuerwaffen erlaubt ist: Schliesslich werden diese in Punkt 3 explizit nicht mehr erwähnt. Oder aber eben nicht, sind ja beides Seriefeuerwaffen, muss also nicht wiederholt werden in Punkt 3.

    => Wünsche viel Glück beim Feststellen lassen der Sprach- und Willensauslegung durch einen Richter...

  16. Der Erstantrag läuft idR auf eine Leumundsprüfung hinaus, deshalb die ganzen Demographiefragen. Ebenso kommen dort Kantons- resp. personalspezifische Eigenheiten (aka Anforderungen die in keinem Gesetz stehen) am stärksten zum Tragen; diese können sich zB durch gerichtliche Präzedenzfälle und Personalwechsel im Lauf der Zeit ändern. Bei der 2. und n. Bewilligung wird es einfacher resp. meist nur mehr auf Änderungen kontrolliert, z.B. Kantonswechsel / Nachmeldung SD 2008 zu einer VA-Sammlung sind/waren mehr im Grossraum "kontrollierte Formsache".

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