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Knallkorken

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  1. Hallo... das ging aber schnell. ?... wenn ich das so lese, ist dann nicht mal der "zweite Wohnsitz" nötig....
  2. Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal ein Rechtsfrage. Mein Vater und ich sind im selben Schützenverein. Bisher habe ich immer mit seinen Waffen geschossen, wenn auch er trainiert hatte. Ich wohne in Brandenburg, er wohnt in Berlin. Er ist im Besitz der grünen und gelben WBK, seine Waffen lagern zu Hause in Waffenschränken nach alten Recht. Ich habe die Sachkundeprüfung bestanden, und will ausschließlich mit den Waffen meines Vaters schießen, ohne das er dann jedesmal mit zum Verein mitkommen muss. 1. Zum Antrag meiner WBK muss ich neben dem Bedürfniß auch nachweisen, dass ich einen Waffenschrank nach neuem Recht besitze. Ich will die Waffen aber garnicht bei mir lagern. Leider sind im Verein alle Waffenschränke belegt. 2. Würde es evtl. ausreichen wenn ich mich als zweiten Wohnsitz bei meinen Eltern (Berlin) anmelde? Ich würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen. Gruß....
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