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Juniperus

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Beiträge von Juniperus

  1. vor 37 Minuten schrieb karlyman:

     

    Irgendwie bin ich immer baff erstaunt, wenn ich höre, wie wenig (oder gar nicht) manche Leute mit ihren Waffen schiessen wollen.

    Schiessen macht doch Spass, ist Training etc... Warum die Waffen also nicht nutzen (statt sich rechtlich bestmöglich darum zu "drücken") ?

     

    Und das gilt jetzt unabhängig von den spezifischen nationalen Bedürfnis-Vorschriften in der CH, in D oder A.

    Es wäre halt lustiger wenn das ganze Schiesswesen nicht nur aus Bünzlivereinen mit quasi einer einzigen zugelassenen modernen Waffe, und als alternative paar verstreute enge Schiesskeller mit ebenfalls sehr begrenzter Kaliberzulassung, bestehen würde.

  2. vor 2 Stunden schrieb Kappa:

    Meine Anfrage bei SIWAS Aargau und FEDPOL in diesem Thema hast du gelesen? Hilft das weiter?

     

     

    Hast Du nicht von der kantonalen Behörde eine komplett andere Antwort als vom Fedpol erhalten? Die scheinen ja auch nicht zu wissen was gilt. Finde es auch komisch, dass kein Schiesskeller / Waffenhändler etc damit wirbt, dass man bei ihm die regelmässigen Schiessen machen kann. Sogar Pro Tell verweist nur aufs obligatorische und Feldschiessen. Vor der Abstimmung ein riesen Geschrei in der Waffenszene und danach aber nichts machen um den Leuten den Kauf/Besitz zu erleichtern obschon es ja offensichtlich laut FEDPOL eine reine Formalität im Schiesskeller sein könnte.

  3. Ist mittlerweile bekannt was die Waffenbüros unter regelmässigem Schiessen verstehen? Muss ich auf einer 300m Anlage bei einem Verein schiessen? Muss es ein offizieller Schiessanlass sein? Oder kann mir der Schützenmeister in einem beliebigen Schiesskeller den Zettel unterschreiben? Ich find dazu nirgendwo infos. 

  4. vor einer Stunde schrieb mühli:

    Der Polizeisprecher erklärt https://m.20min.ch/schweiz/zuerich/story/-die-waffe-sah-zum-verwechseln-aehnlich-aus--11784132 u.a. warum (Achtung im lokalen Dialekt gesprochen). 

    Nicht wirklich. Ich sehe in der Schweiz jeden zweiten Tag Leute bzw Schützen die mit der Waffe offen durchs Dorf laufen und ich darf laut Gesetz auch meine neue AK offen im Bus heimtransportieren. Also ist mir nicht ganz klar wieso die Spezialeinheit kommt wenn auf einem Balkon jemand mit einer Waffe / einem Spielzeug hantiert.

    • Wichtig 1
  5. Am 9.12.2019 um 14:00 schrieb Swisswaffen:

    Es wäre auch Unsinn, denn man/frau kann mit ABk die entsprechenden Waffen problemlos kaufen. Noch. Warum sollte man dann Magazine mühsam kastrieren? Falls man zuviel Kapazität hat, gibt es 10 Schuss Magis.

    Weil moderne Langwaffen, die auf 20er oder 30er Mags ausgelegt sind, eben genau kastriert aussehen mit 10er Mags. Und die Ästhetik ist bekanntlich das wichtigste bei der Waffe.

  6. Sorry aber wozu braucht in der heutigen Zeit ein Zivilist bitte einen Kugelschreiber? Frag mich schon was gewisse Leute zu kompensieren haben wenn sie sowas besitzen. Sofort verbieten! Und falls man mal etwas dringend notieren will kann man ja die Polizei rufen, die kommt sofort. 

    • Gefällt mir 3
  7. Was mich jetzt wunder nähme ist, wie man das "sportliche Schiessen" mit irgendeiner AR oder AK nachweisen soll, wenn die ganzen Bünzli-Schiessvereine in der Schweiz 1. Keine Nichtmitglieder schiessen lassen und 2. sich 3x bekreuzigen wenn man mit irgendwas anderem als dem Stgw auftaucht.

     

    Oder gilt es auch als "sportliches Schiessen" wenn ich im Schiesskeller auf 25m sinnlos paar 7.62mm in den sand haue? 

  8. Am 13.6.2019 um 21:02 schrieb swiss-shooter:

    ...zutreffend! 

     

    Ich bin auch Multitaskinfähig!

     

    Hab mich letzthin am Sack gekratzt und dazu ein Bier getrunken!

     

    Die Spreitenbacher Pistolenschützen haben soger ein Handbuch! Und daraus die Beste Passage! ???

     

     

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    Hahaha dieses Handbuch. Solche grässlichen vereine  sind doch der Hauptgrund wieso der Waffenbesitz in der Schweiz kulturell immer weniger verankert ist und das liberale Waffenrecht den Bach ab geht.

  9. Am 11.6.2019 um 08:09 schrieb Proud NRA Member:

    Woher kommt dieser Selbstzerstörungstrieb der europäischen Waffenbesitzer eigentlich? In der Form gibt es den bei den Amis wirklich nicht. Wohl sitzt die Mehrheit der Waffenbesitzer rum und tut nichts (schießt auch nicht), aber daß man sich gegenseitig kaputtzumachen versucht, habe ich in der Form hier wirklich noch nicht gesehen.

    Die Amis haben sogar extra ein Wort für diese Sorte:

    https://www.thegunwriter.com/24165/top-10-ways-to-spot-a-fudd/

  10.  

    Am 13.5.2019 um 21:01 schrieb mühli:

    BDP-Frau https://www.nau.ch/news/stimmen-der-schweiz/rosmarie-quadranti-aussert-sich-zum-eu-waffenrecht-65522058 Hoffentlich verschwindet diese Partei bald in die Bedeutungslosigkeit.

     

    Der komplette Untergang dieser Witzpartei wird die grösste Freude im Herbst. 

     

    Wie auch immer. In 20y sind wir in Europa alle entwaffnet, die Staaten mehr oder weniger nur noch Stadthalter der Zentralregierung und dann kommt dann auch bald die EU-Armee. Geniesst die letzten halbwegs freien Jahre. 

     

  11. vor 45 Minuten schrieb joker_ch:

    Kann er, macht sich aber strafbar. Das ganze Gesetz ist eine Farce. Hat jemand ein PE90 zu Hause mit 10 Magazin ist alles in Ordnung. Kommte er vom Militär nach Hause wohlbemerkt mit einer vollautomatischen Waffe, wird er ein Krimineller weil er im gleichen Haushalt die PE90 und die 20er Magazine de Stg hat.

     

    Ja gut, dann gibts wohl bald paar hunderttausend Kriminelle mehr im Land :lol:

  12. Mal ne ganz doofe Frage:

     

    Magazine kann man doch frei kaufen und das ändert sich theoretisch ja auch nicht (steht nix dazu im gesetz soviel ich weiss). Werden jetzt einfach alle grossen Magazine trotzdem aus dem Verkauf genommen? Oder kann jeder das Gesetz einfach umgehen in dem er die waffe mit 10 Schuss Magazin kauft und dann fröhlich Magazine shoppen geht?

  13. vor 14 Stunden schrieb adsc:

    Das kann lange dauern. Zuerst wird es publiziert, dann kommt eine Periode, in der es noch nicht gültig ist. Das Geldspielgesetz wurde im Juni 2018 angenommen und ist erst Anfang Jahr in Kraft getreten. Die geplante Inkrafttretung wird dann hier bekannt gegeben: https://www.admin.ch/opc/de/stats/in-force/index.html

    Äh soviel ich weiss muss das Gesetz Ende Mai in Kraft sein, das ist die Vorgabe der EU. Bin ziemlich sicher dass es bei einem Ja sofort vorbei ist mit dem Spass. Behörden werden dann auch ab sofort keine entsprechenden Scheine mehr ausstellen.

  14. vor 16 Minuten schrieb root4y:

    Aber nur wenn se Bixamacher is.

    Man sind das Fragen.

    Ich habe auch noch eine.

    Darf man Glocks zu Tupperwaren Partys transportieren.

    Kann ja nix dafür dass ich nicht in den USA lebe, demnach keine "Freedom" habe und mich, von Gesetzes wegen, 3x im Kreis drehen, einen Zauberspruch sprechen und Salz über die Schulter werfen muss, bevor ich meine Waffe in die Hand nehme. 

  15. Ahoi,

     

    Mal vielleicht eine recht blöde Frage, aber ich war nicht in der Lage eine Antwort zu finden:

    Darf man, nach dem man z.B. mit einem Bekannten auf dem Scheissstand war, danach die Waffe noch zu diesem Bekannten heim transportieren und dort paar Stunden verweilen bevor man sich mit seiner Waffe vom Bekannten aus nach Hause begibt? Das Gesetz ist irgendwie so formuliert als müsste ich quasi die Luftlinie nach Hause nehmen nach dem Schiessen - ab es kann ja nicht sein, dass ich die Waffe nicht noch in einen fremden privaten Haushalt nehmen kann dazwischen. Oder wie ist das? 

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