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lamb_da

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  1. Ja eine Schenkung oder ähnliches zu Lebzeiten ist praktischer und wird auch erfolgen, aber dies kann nicht mit allen Waffen erfolgen, aufgrund von Bedürfnis etc. (Er will seine Waffen nicht an fremde Personen verkaufen.) Zum Thema Vermächtnis und Bedürfnis: Das Erbenprivileg Nach § 20 WaffG wird der Erbe von Waffen privilegiert, da er zwar die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nachweisen muss, jedoch kein Bedürfnis oder Sachkunde im Sinne des § 4 WaffG aufweisen muss. Dieses Erbenprivileg gilt in personeller Hinsicht auch für Vermächtnisnehmer und durch Auflagen Begünstigte, jedoch in sachlicher Hinsicht nicht für Munition, es sei denn der Erbe ist Sportschütze, Jagdscheininhaber oder hat eine besondere behördliche Munitionserlaubnis. Ist dies nicht der Fall, ist die Munition (genau wie nicht gewollte Waffen) innerhalb einer angemessenen Frist an den Fachhandel oder andere nachweislich Berechtigte zu übergeben. (https://www.die-jagdrechtskanzlei.de/de/waffenrecht/erbrechtliches/) Dies wurde mir auch von einem anderen Anwalt bestätigt. Wie Raze schon geschrieben hat, entschädigen muss man nicht. Für ein Vermächtnis ist auch immer ein Testament notwendig, einfach ein Schreiben XY soll meine Waffen bekommen, funktioniert nicht. Natürlich werden bei mir noch Termine zur weiteren rechtlichen Beratung erfolgen. Wenn alles erklärt ist, gebe ich gerne Bescheid, wie das alles geregelt worden ist. Gruß
  2. Super Hinweis! Danke. Magazine sollte ich nochmal prüfen, der Rest passt.
  3. Danke dir für die Infos. Ja, das mit dem "rum basteln" habe ich auch schon gelesen . Da hat mein Schützenkollege zum Glück nichts gemacht.
  4. Hallo zusammen, ein Schützenkollege von mir möchte seinen Waffennachlass vor seinem Tod geregelt haben. Nachdem seine Erben nichts davon wissen wollen, sollen seine Waffen mittels Vermächtnis an mich übergehen. Hierbei sind verschiedene Waffen vorhanden. Bei vier bzw. zwei Waffen stellt sich mir die Frage, ob es waffenrechtliche Probleme geben könnte. Dies wären: Simonov China Mod 43/56 M305 Norinco VZ 52/57 ---> BDS Positivliste der Selbstladelangwaffen gemäß Kommentar zum Sporthandbuch Hakim ---> BDS Positivliste der Selbstladelangwaffen gemäß Kommentar zum Sporthandbuch Die Waffen wurden nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend demilitarisiert bzw. in zivile Schusswaffen abgeändert. Die Waffen unter Punkt 3 und 4 sind auf der BDS Positivliste für Selbstladelangwaffen aufgelistet und dürften somit unproblematisch sein? Zu den Waffen 1 und 2 habe ich leider nur wenig Informationen zu deren waffenrechtlichen Status gefunden. Kann mir hierzu vielleicht jemand weiterhelfen? Da ich selbst mehrere Waffen besitze und das Waffenrecht sich gelegentlich ändert, möchte ich Probleme durch vererbte Waffen gerne vermeiden. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe! Gürße aus Bayern
  5. lamb_da

    Widerstandsgrad N

    Hey, falls dein Vereinskamerad noch Student ist, besteht auch die Möglichkeit, dass er sich die VDI über das Normenportal an der Uni/Hochschule anschauen und für sich selbst zu "Studienzwecke" ausdrucken kann. Gruß
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