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Beiträge von Daglfinger
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Wir handhaben das genauso wie Harry Callahan, die Behörde hat das auch so abgenickt.
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Vielen lieben Dank für das Video, ist bei uns im Club auch ein Thema, und jeder behauptet was anderes.
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per PN erledigt
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vor 4 Minuten schrieb ASE:
Das ganze Findet sich im §12 WaffG: Ausnahme von den Erlaubnispflichten
...
Ich glaube du antwortest im falschen Thread
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Wenn ich alleine in meiner Wohnung bin kann ich 10.000 Murmeln rumliegen haben, wenn eine Kontrolle kommt. Wo ist das Problem???
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Da hat wohl eher ein Bagger was verloren
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Innenministerin Faeser erwägt Messerverbot in Bus und Bahn
Na endlich, nun wird alles gut
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vor 27 Minuten schrieb erstezw:
Das heißt "Jugendbasislizenz" .
Kannst ja mal googeln.
So nennt man das beim DSB. Beim BDS reicht wohl die Unterweisung zur verantwortlichen Aufsichtsperson plus einer jugendpädagogischen Ausbildung, z. B. ein ADA Kurs (Ausbildung der Ausbilder), wie Meister sie absolvieren müssen.
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vor 1 Minute schrieb sniperd:
...
Was findet ihr für euch persönlich als übertriebene überspitzte Aussage zutreffender?
A) Alle Waffen sollten erlaubt sein
B) Alle Waffen sollten verboten sein
Selbstredend A) dann wär auch mehr Respekt im Strassenverkehr, wenn im Pickup Fenster die Flinte hängt
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vor 40 Minuten schrieb Bart0815:
Ich finde ja wirklich, wir sollten uns hier wieder aufs Thema Waffenrecht konzentrieren. Ansonsten wird das hier echt zu unübersichtlich.
Das unterschreibe ich mal so
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"Zwei Männer sterben in Hamburg-Langenhorn an Schussverletzungen. Wieso der 50-Jährige mutmaßlich erst seinen 42-jährigen Bekannten und dann sich selbst erschoss, ist bislang noch völlig unbekannt."
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vor 5 Minuten schrieb Josef Maier:
... der Depp ... die Mehlmützen ...der die Dienstwindel ....gestrichen gefüllt hatte. "Bayern, wo Eltern noch Geschwister sein dürfen" zit. aus Kalkofes Mattscheibe.
Sehr abschätzig dein Post, muss das sein?
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vor 40 Minuten schrieb grizzly45:
Wieviele haben insgesamt nun schon gezeichnet?
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vor 43 Minuten schrieb Weinberger:
Sehe ich das richtig, im 3. Reich waren Gewehre frei?
Für 17,3 Millionen Deutsche sogar kostenlos
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vor 5 Minuten schrieb ASE:
Nein. Freie Sportschützen werden nicht nach §14 privilegiert, dieser Paragraph ist ausschließliche für die organisierten Schützen vorbehalten.
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Es ging mir um den markierten Teil Ziffer 8.1.1 WaffVwV -->
Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z.B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.
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vor 12 Stunden schrieb Axel Junghans:
- §14.3.
- die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
- Bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Erwerbs und Besitzes der Waffe ist auch zu berücksichtigen, ob nicht anderweitig auf eine Waffe zurückgegriffen werden kann, z.B. auf die Waffe eines Vereins, bei dem der Antragsteller den Schießsport ausübt.
Der Passus bezieht ausdrücklich auf Fallkonstellationen ausserhalb §14 des Waffengesetzes, z. B. wie dort erwähnt nämlich unorganisierte Schützen. Ansonsten gilt §14 uneingeschränkt mit dem Grundkontingent 2KW und 3 HA LW.
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vor einer Stunde schrieb P22:
Ernsthaft?
Hast du dir den Aufbau der Vw Mal angeschaut? Die erste Ziffer steht für die Erläuterung des jeweiligen § im WaffG.
Habs mit der AWaffV verwechselt, danke für den freundlichen Hinweis.
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vor 2 Stunden schrieb P22:
Ziffer 8.1.1 WaffVwV
welcher Paragraph bitte?
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Nur den Threadstarter interessiert das überhaupt nicht, was ihr hier schwafelt. Der war seit seiner Frage hier nicht mehr online
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vor 3 Stunden schrieb Christian 555:
sry ich krieg dieses Zitat nicht mehr weg
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Das würde ich mit dem Standbetreiber klären. Ich seh kein Problem darin, solange die Standordnung befolgt wird, wie z. B. Verwendung von Nontox Munition oder Verbot von Wadcutter.
Wenn bei uns ein Schütze eine HK SP5 mit Schalli auspackt frage ich nach seinem Jagdschein (wenn ich ihn nicht schon kenne) und gut ist.
Eine Meisterschaft unterliegt natürlich wieder der jeweiligen Sportordnung, aber danach hattest du ja nicht gefragt.
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vor 29 Minuten schrieb switty:
Ok, wenn Du auf meinen Friedensvorschlag nicht eingehen willst: Mangels genauer Definition des Gesetzes ist auch eine Plastiktüte eine Behältnis, wenn gleich das kein besonderes schönes sein mag. Aber m.E. ist das besagte Plastiktüte mit Kabelbinder grundsätzlich geeignet, da die Waffe nicht lose rumfliegt (ein verschlossenes Behältnis ist erstmal alles, in was man Dinge reintun kann und welches am Ende zugemacht werden kann). Um das in Kontext zusetzen, sogar scharfe Waffen darf in einem verschlossenen Behältnis mit Kabelbinder transportieren. Deine viel gelobte Kassette" ist da übrigens bzgl. des Wegnahmerisikos nicht viel besser, denn auch die kann ich nämlich ohne weiteres wegnehmen. Wichtiger wäre es wohl, die Plastiktüte oder meinetwegen auch Kassette nicht im Hausflur liegen zu lassen, sondern vielleicht etwas versteckt im Schrank.
"Gegen Wegnahme sichern", ich denke es gibt nichts Schlechteres als eine durchsichtige Plastiktüte. Plastiktüten gibt man Kunden mit, die etwas mitnehmen wollen. Du kannst deine Sichtweise gerne dem zuständigen Richter erklären, wenn die Sachen abhanden gekommen sind. Den Ratschlag hier einem verunsicherten Neuling zu gegen finde ich verantwortungslos.
PS: noch was zum Transport, da ist die gesetzliche Forderung doch eine andere. Da soll die Waffe vor Dir und schnellem Zugriff geschützt werden. Bring das bitte nicht immer durcheinander.
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vor 15 Minuten schrieb switty:
OK, fair point. Einigen wir uns doch darauf: zum Transport (ohne KWS) wärs OK, genauso wie das Küchenmesser mit 30cm Klingenlänge Da muss man nur aufpassen, das durch die Messerklinge kein Loch in die Tüte geschnitten wird
Einigen geht leider nicht, die Frage des TE war:
...Aber kann ich Z.B. eine Geldkassette nehmen und da die Magazine und die Schreckschusswaffe gemeinsam darin lagern?? ...
Und Du schreibst was von Plastiktüte und Kabelbinder?
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Muss nicht verankern, Kassette reicht.
Vereins-WBK & dezentrale Waffenlagerung
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Daglfinger
Wenn Du den Beamten bei einer Kontrolle anpisst, und der dann ekelhaft wird, ists halt maximal eine Ordungswidrigkeit - WBK im Original nicht mitgeführt.