Hallo zusammen,
bei mir sind fünf Jahre vergangen, seit Ausstellung der ersten WBK. Nun steht eine waffenrechtliche Bedürfnisprüfung an .
Also habe ich fix meinen Schiesssportleiter des VdRBW angemailt, dieser hat die erforderliche
Bescheinigung an das Ordnungsamt gesendet.
Ebenso wurde bestätigt , dass ich regelmäßig mit erlaubnispflichtigen waffen trainiere
Die Behörde hat mir den Eingang der Bestätigung nun übermittelt , möchte aber entweder Kopien des Schiessbuchs , Kopien der Vereinskladde oder eine Auflistung der Schiesstermine.
Ich will sicher keinen unnötigen Streit mit der Behörde, kann diese Praxis aber keinesfalls verstehen .
Ich habe auf wbk gelb eine Büchse in .308, konnte aber in der besagten Zeit lediglich .22 lfb schiessen , dies regelmäßig . Gilt hier auch der passus der eigenen Waffe , oder reicht hier die Kategorie aus ?
danke im Voraus