Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch

YTours

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    10
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von YTours

Mitglied

Mitglied (1/12)

3

Reputation in der Community

  1. Kapitulieren? Ich hab ja kein Problem damit, mir von einem Psychologen ein Gutachten zu holen, mit dem ich dann erlaubnispflichtige Waffen erwerben kann, die ich mir in eineinhalb Jahren (oder mit Jagdschein sofort) auch ohne Gutachten holen könnte. (By the way, die Annahme, warum Jäger unter 25 offensichtlich geistig reifer sind als Sportschützen unter 25, möge mir bitte mal jemand erläutern) Mir geht es lediglich darum, ob man sich die Zeit (und das Geld) für so ein Gutachten aufgrund der von mir ganz zu Anfang aufgeführten Ausnahmeregelung für Dienstwaffenträger nicht auch sparen könnte. Warum denn auch nicht? Wenn bei mir im Kopf etwas so dermaßen falsch wäre, dass ein Psychologe mir eben dieses Gutachten versagen würde, dann wäre das sicher auch dem Psychologen bei der Eignungsfeststellung im ACFüKrBw (ehemals OPZ) aufgefallen, der darüber entscheiden sollte, ob ich geistig in der Lage bin, an Kriegswaffen ausgebildet zu werden und darüber hinaus auch noch unterstellte Soldaten im Einsatz zu führen. Aufgrund der allgemeinen Tendenz in Deutschland, legalen Waffenbesitz so unnötig zu verkomplizieren wie nur irgendwie möglich, dachte ich mir aber schon, dass das nicht so einfach geht...
  2. Oh je. Was für ein Bürokratiewahnsinn das alles schon wieder ist 🙄 Und irgendwie war mir in dem Augenblick, in dem ich die Frage erstellt habe schon klar, dass diese ursprünglich angesprochene Ausnahmeregelung zur psychologischen Begutachtung natürlich wieder alle Dienstwaffenträger, ausgenommen Bundeswehrsoldaten, beinhaltet. Sonderregelungen zugunsten von Soldaten? Wie bitte?! Wie naiv, die Frage überhaupt erst gestellt zu haben... Und dabei will ich ja auch gar nicht über die Sachkunde diskutieren, deren Notwendigkeit ja gar nicht infrage gestellt wird, sondern es geht lediglich um die psychologische Begutachtung. Kleines Gegenbeispiel: Ich habe zuletzt einen Freund in den USA besucht, der 2017 nach 20 Jahren Militärdienst in den Ruhestand gegangen ist. Da er Ex-Soldat ist, entfällt für ihn der Kurs, den er in Colorado benötigt, um eine Concealed Carry Permit, ambivalent zum dt. Waffenschein, zu erlangen. Unglaublich, aber man setzt dort scheinbar voraus, dass ehemalige Soldaten geistig imstande sind, mit Waffen umzugehen.... Ich will jetzt nicht mit amerikanischen Verhältnissen anfangen, aber diese bürokratischen und gesellschaftlichen Hürden, die einem an Kriegswaffen ausgebildeten Offizieranwärter in den Weg gelegt werden, wenn er zum Sportschießen eine popelige 9x19mm haben möchte, führen mir wie so oft wieder vor Augen, dass ich leider Gottes die falschen Hoheitsabzeichen auf meinem Ärmel trage..... 😐
  3. Sehe ich auch so. Und auch wenn das einige Kameraden anders sehen mögen, finde ich es richtig, dass auch Dienstwaffenträger eine Sachkunde absolvieren müssen, wenn sie privat Waffen besitzen wollen (abgesehen von der praktischen Ausbildung in der Waffenhandhabung, das hat man als Dienstwaffenträger in der Regel besser drauf als viele sportliche oder jagdliche Kollegen) Es ist nunmal so, dass wir Dienstwaffenträger vom WaffG weitestgehend ausgenommen sind, vgl. §55 (I) WaffG, weswegen wir uns rein von dienstlicher Seite nicht so mit dem WaffG auseinandersetzen müssen, wie zivile Waffenbesitzer. Für uns gelten viel mehr dienstliche Bestimmungen oder spezielle Gesetze wie Polizeigesetze, Landesvorschriften oder als Soldat eben das Soldatengesetz oder das UzwGBw. Deswegen kann man eben nicht grundsätzlich annehmen, dass ein Dienstwaffenträger sich voll und ganz im WaffG auskennt. Von daher finde ich es gut, dass wir für den zivilen Waffenbesitz die gleichen Unterweisungen im WaffG benötigen, wie jeder ziviler Waffenbesitzer.
  4. Wie fasst man den derzeitigen Bürokratie- und Willkürwahnsinn zusammen? So. 👍
  5. Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ist für mich aber irrelevant, bin kein Feldjäger.
  6. Das ist in der Tat leider nicht das, was ich zu hören gehofft hatte... Aber trotzdem vielen Dank!
  7. Das meine ich ja auch gar nicht. Den TrAusw und den darauf stehenden Wortlaut habe ich lediglich als Argumentation herangezogen, warum meiner Meinung nach die Definition "Dienstwaffenträger" auf Soldaten zutrifft. Mit TrA meinst du den Truppenarzt? Macht der etwa solche Begutachtungen? 🤨 Das hat ja rein gar nichts mit dienstlichem Interesse zu tun, sondern ist privat. Wär aber echt klasse wenn das so einfach geht, ich kanns ja mal probieren.
  8. Hallo Community, ich hätte eine Frage zur psychologischen Begutachtung eines Antragsstellers unter 25 Jahren zum Erwerb einer GK-Waffe, wenn diese Person gleichzeitig aktiver Soldat ist. §6 (III) WaffG sowie §4 (I) 2 AWaffV schreiben ja im Allgemeinen vor, dass Personen unter 25 Jahren sich zur Bescheinigung der waffenrechlichen Zuverlässigkeit einer psychologischen Begutachtung unterziehen müssen. ABER: §4 (II) 7 nennt die Möglichkeit, bei Dienstwaffenträgern auf die Bescheinigung nach §6 (III) WaffG zu verzichten und stattdessen eine Erklärung des Dienstherrn vorzulegen, dass eine solche Untersuchung bereits im Zuge der Untersuchung der charakterlichen Eignung stattgefunden hat. Ich weiß jetzt nicht inwiefern das auf Soldaten zutrifft, aber auf dem Truppenausweis steht "Die Person ist befugt, Schusswaffen zu führen, sofern sie dienstlich tätig wird". Daher würde ich vermuten, dass der Begriff "Dienstwaffenträger" auch Soldaten mit einbezieht. Die psychologische Begutachtung hat (zumindest bei Offizieranwärtern) relativ umfangreich in Köln durch das ACFüKrBw stattgefunden (Persönlichkeitstest am PC und Psychologengespräch, in dem explizit die Haltung zu Schusswaffengebrauch untersucht wurde) Demnach sollte es doch eigentlich möglich sein, als Soldat die Ausnahmeregelung gem. §4 (II) AWaffV zu nutzen, oder? Generell wäre es ja auch höchst fragwürdig, jemanden an vollautomatischen Kriegswaffen auszubilden, wenn man diese Person vorher nicht auf waffenrechtliche Zuverlässigkeit untersucht hätte.... Hat vielleicht jemand von einem solchen Fall gehört oder gibt es Präzedenzfälle? Vielen Dank im Voraus!
  9. Danke euch allen für die nützlichen Tips ☺️ An das Wechselsystem für die USP.45 auf 9mm hatte ich gar nicht gedacht. Ist denn das Griffstück der .45 nicht größer als das der 9mm? Geht das dann überhaupt? Okay, also wäre es sinnvoll, zwei Waffen der Production Division im Regelbedürfnis zu erwerben und die 1911 dann über die Classic. Mit der vierten KW wird es dann schwer, es sei denn: Ich danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe
  10. Servus, ich stehe kurz vor dem Erwerb meiner grünen WBK als Sportschütze. Nun häufen sich Fragen über Fragen bezüglich meiner ersten Waffe und denen, die noch folgen sollen. Mein Problem ist, dass ich mit dem Grundbedürfnis von 2 KW nicht auskomme. Mir fallen direkt vier KW ein, die ich gern haben möchte: eine USP45 Tactical, eine HK45, eine 1911 (ja, ich mag .45...) und noch eine USP9, um günstiger trainieren zu können und vom Schießverhalten die Vertrautheit mit meiner dienstlichen P8 nicht zu verlieren. Die dann aber auch als Tactical, gefällt mir optisch besser. Die Langwaffen sind mir eigentlich egal, ich werde mir eh höchstens eine LW anschaffen, mich reizen die KW viel mehr... Wenn ich das richtig verstanden habe, können zusätzliche Kurzwaffen genehmigt werden, wenn vom Verband ein Bedürfnis bescheinigt wird. Die 1911 wäre wohl am einfachsten über das Regelbedürfnis hinaus zu rechtfertigen, oder? Da es dafür ja eine eigene Klasse gibt, die IPSC Classic. Diese Disziplin kann ja nur mit 1911 geschossen werden, wenn ich mich recht entsinne. Und wenn ich dem Verband und dem Sachbearbeiter glaubhaft machen kann, dass ich künftig IPSC Classic schießen will, dann brauche ich wohl zwingend eine 1911 :) Wie sieht es mit den anderen KW aus? Welche Begründungen wären da stichhaltig? Könnte ich da über IPSC Minor/Major ein Bedürfnis bescheinigt bekommen? Wenn ich also z.B. schon zwei .45 auf meiner WBK habe, aber IPSC Minor schießen möchte... Kann man dann über das Regelbedürfnis hinaus eine 9mm beantragen? Oder geht Minor auch mit .45? Oder vielleicht über die Visiereinrichtungen? Wenn das Regelbedürfnis voll ist, ich aber gerne noch eine KW mit festem Visier brauche? Gibt es Disziplinen, die eine feste/verstellbare Visieren explizit fordern und über die man dann ein Zusatzbedürfnis nachweisen kann? Mein "Plan" wäre also: Regelbedürfnis: USP45T und HK45; Zusatzbedürfnis für 1911, da für zusätzliche Disziplin unabdingbar (IPSC Classic) und die USP9, weil 9mm für IPSC Minor benötigt. Oder aber USP45T und USP9T auf Regelbedürfnis, 1911 wie oben für IPSC Classic und die HK45, weil ich (für irgendeine Disziplin bestimmt) ein festes Visier brauche. Wäre es schlau, so zu argumentieren? Ist das ist ein Aufwand... Und alles nur, um zwei KW mehr zu bekommen... Ich danke euch schonmal vorab :)
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.