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egun_shooter

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Beiträge von egun_shooter

  1. vor 22 Minuten schrieb fw114:

    Ich würde hier gerne dazu aufrufen der Dame entsprechend sachlich einen Leserbrief zukommen zu lassen.

    Auch die Youtuber sollten solche Artikel aufgreifen und entsprechend widerlegen.

    Wir müssen das genau so machen wie diese Leute. Wir müssen das was richtig ist leider auch ständig wiederholen.

    Ja ich weiss, is arbeit,nervt.

    Sowas jedoch darf man nicht einfach unkommentiert stehen lassen. Wenn der VDB dazu auch was verfassen würde, wäre das super!

    Dazu kommt meiner Ansicht nach, dass die Autorin ein pers. Problem mit dem Waffenbesitz hat, da solche Artikel öfter von Ihr geschrieben werden.

     

    Danke !

     

    https://www.stern.de/gesellschaft/nach-bluttat-von-scheessel--taten-mit-sportwaffen-zeigen-aehnliche-muster-34517366.html

    Kannst du bitte von dem Artikel ein PDF drucken und es hier posten. Es hat nicht jeder ein Stern Abo, aber wäre interessant zu lesen und ggf. zu helfen.

    • Wichtig 1
  2. Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse 28.03.2023
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mit E-Mail vom 06.03.2023 haben wir Sie kürzlich über unsere geänderte Vorgehensweise bei der Durchführung von Kontrollen informiert. Heute möchten wir Ihnen Informationen zum Thema Aufbewahrung zukommen lassen, konkret betreffend die Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse (Waffenschränke, Waffenräume, usw.); denn diese ist mit entscheidend, um sicher zu verhindern, dass Dritte unbefugt an Waffen und Munition gelangen oder diese sonst abhandenkommen können.
    Da Regelungen zur Aufbewahrung von Schlüsseln gesetzlich nicht explizit getroffen wurden, haben wir in Auswertung einschlägiger ministerieller Vollzugshinweise und der Rechtsprechung die nachfolgenden Eckpunkte zusammengestellt, an denen man sich hinsichtlich der Aufbewahrung von Schlüsseln orientieren kann:
    • Sicher aufbewahrt wird der Schlüssel für ein Behältnis, in dem erlaubnispflichtige Waffen oder Munition aufbewahrt werden, jedenfalls in einem Schüsselbehältnis mit Zahlenschloss, das dem Widerstandsgrad des Aufbewahrungsbehältnisses (Waffenschrank) entspricht, zu dem der Schlüssel gehört;
    • als ausreichend sicher ist zudem die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis mit Zahlenschloss anzusehen, das den vor dem Inkrafttreten des 2. Waffenrechtsänderungsgesetzes geltenden Anforderungen an die Aufbewahrung der Waffen und Munition, zu der der Schlüssel den Zugriff ermöglichst, entspricht (A/B Schrank nach VDMA 24992);
    • die Aufbewahrung des Schlüssels z.B. in einem nicht klassifizierten Möbeltresor oder Schlüsselsafe mit Zahlenschloss kann ebenfalls als ausreichend sicher betrachtet werden, sofern sich dieser außerhalb des Raumes der Aufbewahrungsbehältnisse von Waffen und Munition befindet und nicht einsehbar ist (z.B. in einem Schrank);
    • die offene Aufbewahrung des Schlüssels z.B. an einem Schlüsselbrett oder lose in einem Versteck ist in keinem Fall ausreichend.
    Wir bitten Sie, diese Information in Ihrem Verband / Schützengau in geeigneter Weise bekannt zu machen.
    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
    Mit freundlichen Grüßen
    Kevin Höck
    Landratsamt Donau-Ries
    Team 300 – Sicherheitsangelegenheiten
    Zimmer 0.60 (Haus C)
    Pflegstraße 2
    86609 Donauwörth
    ________________________________________
    E-Mail: kevin.hoeck@lra-donau-ries.de
    Telefon: +49 906 74 - 6234
    Fax: +49 906 74 - 118
    Internet: http://www.donau-ries.de
    ________________________________________

    20230416 Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenaufbewahrungsbehältnisse.pdf

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    • Wichtig 5
  3. vor 17 Stunden schrieb Morphyum:

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Ich bin seit 01.04.22 am schiessen und seit 01.05.22 beim BSSB gemeldet.

    Leider hatte mein Verein 2 Monate zu, somit muss ich ja 18 Trainingseinheiten vorweisen. 

    Wie wird gerechnet? Muss ich die 18 Einheiten bis zum 01.05.23 absolviert haben, oder bis zum 31.05.23?

    Also gerechnet ab 01.05.22....

     

    Besten Dank!

    Hallo. Auf der BSSB Seite und in den Richtlinien nicht genau beschrieben. https://www.bssb.de/fileadmin/Service/Waffenrecht/Regelung_fuer_Beduerfnisbescheinigungen/Richtlinien_zur_Waffenbefuerwortung_Neu.pdf

    Man kann auch beim BSSB direkt anfragen https://www.bssb.de/service/themen/waffenrecht

  4. vor 20 Minuten schrieb grizzly45:

    1. Klappe halten.

    2. Anwalt beauftragen der sich TATSÄCHLICH im Jagd und Waffenrecht auskennt.

    3. Hoffen das der Anwalt tatsächlich was taugt und mit dem Richter ob der harten Konsequenz für Dich mit der Anzahl der Tagessätze dealen kann. 

    Genau. Bei meinem Kumpel hatte der Anwalt mit dem Staatsanwalt vereinbart Tagessatz rauf und Anzahl auf 55 runter. Geldstrafe blieb gleich aber er war unter den 60 Sätzen. 

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    • Wichtig 1
  5. vor 1 Stunde schrieb Michael_He:

     

    Ich verstehe darunter , dass ich mich an das festgelegte Verfahren  halte. 

    Wo finde ich dazu Infos ? 

    Was ist das festgelegte Verfahren ?

    Sicher nicht, dass der Verein Papierlisten aller Mitglieder und ALLER Termine, auch außerhalb pflegt und diese 10 Jahre aufbewahrt.......

     

     

    Ich bin immer wieder erstaunt, wie Schießsporttreibene Ihren Sport ausüben 😉 Jeder Sportverband hat eine Schießsportordnung und da steht alles ganz genau drin. Das ist die Bibel und nach der muss man verfahren. Viele Vorstände haben ihre Schießsportordnung gar nicht gelesen und sind dann immer ganz überrascht, wenn sie vom Verband eine auf die Mütze bekommen. Ein Amt zu bekleiden ist nicht das gleiche wie es ausfüllen.

     

    • Gefällt mir 3
  6. vor 37 Minuten schrieb Cannon Balls:

    So isset. Wobei ich mich in meinem Verein noch darüber streite, was eine Schießkladde ist. Bestimmt nicht ein loser Blatt Ordner. 

    Im VdRBw ist das auch nur ein loses Blatt pro Schießen. Wir führen keine Kladde, sondern nur eine Teilnehmerliste. Auszug aus der Schießsportordnung

    107. Zum Nachweis der schießsportlichen Aktivitäten nach § 15 Abs. 1 Nr. 7 b. WaffG ist bei jeder Schießsportveranstaltung a) eine Anwesenheitsliste entsprechend der Vorgaben des Verbandes zu führen, die unverzüglich nach der Veranstaltung der zuständigen Stelle des Verbandes (Org-Leiter) zu übersenden und dort 5 Jahre digital oder in Papierform aufzubewahren ist. Weiterhin wird dringend empfohlen eine Schießkladde (siehe Muster) zu führen, aus der hervorgeht: - Ort und Datum sowie Anfang und Ende des Schießens. - Art des Schießens (Kurzwaffe / Langwaffe). - Verantwortliche Aufsichtsperson (Schießleiter). - Schießende Personen mit Namen, Disziplin, Schusszahl. Diese Liste ist vom RAG-Vorsitzenden mindestens 3 Jahre nach dem letzten Eintrag aufzubewahren. b) Jeder Schütze führt ein Schießbuch, in das Datum und Art des Schießens sowie Disziplin und Schusszahl einzutragen sind. Jeder Eintrag im Schießbuch ist von der für das Schießen verantwortlichen Aufsichtsperson abzuzeichnen.

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  7. Hallo Zusammen. Ich hoffe hier auf das Feingefühl der Behörde und wenn man im Schützenverband ist und scharfe Waffen besitzt, sollte der Eintrag in eine WBK ja kein Problem sein. Das Bedürfnis sind private Filmaufnahmen im eigenen Garten als Beispiel.

    Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen:
    Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die zum Beispiel für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind. Es sind also ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut worden sind, dass sie nur noch Kartuschenmunition (Platzpatronen) abfeuern können. Ihr Erwerb und Besitz fällt nun unter die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes. Für eine Erlaubnis müssen die in § 4 Waffengesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
    Salutwaffen sind wie erlaubnisfreie Waffen aufzubewahren. Besitzt jemand am 1. September 2020 eine erlaubnispflichtige Salutwaffe, die er vor diesem Tag erworben hat, so hat spätestens bis zum 1. September 2021 eine Erlaubnis zu beantragen oder die Waffe einem berechtigten, der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen.

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