Wieso, ist doch jetzt alles geklärt?Mich irritierten die widersprüchlichen Altersangaben und weiterhin die Begrifflichkeit "eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person". Das ist im Schießsport offensichtlich etwas anderes, als das was ich bisher aus meiner Vereinstätigkeit kannte, dort bezieht sich das ausschließlich auf den Jugendschutz. Ich ging davon aus, dass das grundsätzlich bei jeder Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt, anscheinend können aber Vereine oder Organisationen selbst bestimmen, wie sie mit dem Thema Jugendschutz umgehen, sprich ob sie z.B. ein erweiterte Führungszeugnis fordern und ggf. bis zu welchem Alter der betreuten Kinder.