Zum Inhalt springen

SL-Gilde

Neumitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von SL-Gilde

  1. Danke erstmal für eure Bemühungen. Ich kann euren Argumenten insofern folgen da sie irgendwo ja auch in der Richtlinie stehen. Das Problem ist aber, dass dies alles ausschließlich nur bei geschlossenen Raumschießanlagen auszuführen ist und Anwendung finden kann. Da wir aber gemäß der Richtlinie als teilgedeckter Stand zu bewerten sind wie ein offener Stand (siehe §2.1 und 4.6), brauchen wir theoretisch gar keine Lüftungsanlage. Einzig §5.7.1 besagt, dass "zumindest eine geeignete Zulufteinrichtung vorzusehen ist". Wir setzen uns also ausschließlich mit dem Wort "geeignet" auseinander, und dies kann ja nicht gleichgesetzt werden mit "wie in geschlossenen Raumschießanlagen erforderlich". Ich hoffe ich konnte die "Spitzfindigkeit" meiner Auslegung jetzt soweit deutlich machen. Übrigens wird genau auf dieser Sachverhalt in einem geschlossenen Forum (wenn man weiß wie man da sucht findet man es zufällig) der Schießstandsachverständigen hingewiesen, dass es hier einen Fehler im System gibt und diese Anlagen somit nicht den Auflagen unterliegen.
  2. Hallo joker_ch, die Luftgeschwindigkeit ist nur definiert für geschlossene Raumschießanlagen. Wir haben aber ja eine teilgedeckte Anlage. Diese ist laut Definition zu behandeln wie eine offene Anlage; jedoch ist eine "aktive Zulufteinrichtung" vorzusehen! Die Frage ist woraus er die Luftmengen errechnet wenn weder eine Luftgeschwindigkeit noch eine Luftmenge gefordert oder vorgegeben ist nach der Gesetzeslage bzw. Schießstandrichtlinie. Die von ihm mit dem Lüftungsbauer besprochene Lüftungsanlage hat alle Komponenten entsprechend Lüftungsanlagen für Raumschießanlagen (außer Abluft), inklusive entsprechender Filteranlagen in höchster Güte (die übrigens nicht einmal Vorschrift sind bei kontrollierten Wohnraumlüftungen - aber bei Raumschießanlagen!). Die Lüftungsanlage hätte die Abmaße ca 5,5m lang, 2,5m breit und 3,0m hoch!!!! Dies ergibt sich leider aus geänderten Vorschriften in der Lüftungstechnik da Luftgeschwindigkeiten in den Kanälen entsprechend niedrig sein müssen seit ca. 2 Jahren. Ich selber komme aus dem Bereich Heizungsbau und kenne mich hier dann auch so etwas aus. So wie das für mich aussieht will der Sachverständige einfach die Vorgaben für Raumschießanlagen 1:1 für teilgedeckte Anlagen, dann allerdings ohne Abluft, übernehmen. Diese "Empfehlung" geht dann natürlich an das Landratsamt und die halten sich an die Vorgaben des Sachverständigen. Dem will ich aber entsprechend erfolgreich den Wind aus den Segeln nehmen da seine Vorgaben ohne rechtliche Grundlagen sind. Und dabei hoffe ich auf Infos wie dies auf andere Schießanlagen umgesetzt wurde.
  3. Hallo zusammen, wir haben in Kürze mal wieder wie üblich alle 4 Jahre eine Standabnahme. Da der Schießstandsachverständige vor einem Jahr eine Teilabnahme wegen einem anderen Umbau gemacht hat und deswegen bei uns war, teilte er uns schon vorsorglich mit dass unsere Lüftungsanlage (Abluft / überhalb der Schützen und im teilgedeckten Bereich bei ca. 7 m) so nicht mehr zulässig wäre und wir diese ändern müssten in eine Zuluftanlage. Zu diesem Termin zur Teilabnahme kam dann auch der Lüftungsbauer, der damals (1994) die Abluftanlage installiert hatte. Mit diesem besprach der Sachverständige dann auch die notwendigen Änderungen. Kurz zu unserer Schießanlage: wir haben 2 x 100m und 6 x 50m, zugelassen für Schwarzpulver und Großkaliber, sowie 5 x 25m mit der gleichen Zulassung. Beide Anlagen liegen nebeneinander und haben eine Teilüberdeckung bis auf 10m (also bis zur zweiten Blende), innerhalb ist alles entsprechend mit Schallschutz versehen. Das Angebot des Lüftungsbauers hat uns dann doch etwas geschockt. Ausgelegt wurde eine Zuluft für beide Anlage von rund 15000 m³/h. Dies geschah nach den Angaben des Sachverständigen. Ich habe mir jetzt mal die Schießstandrichtlinien (Stand 23.Juli 2012) angeschaut und bin über verschiedene Punkte gestoßen die mich etwas stutzig werden lassen (immer entsprechende Auszüge): §2.1 Bauarten der Schießstände - Offene Schießstände mit teilweiser Umschließung der Schießbahn Bei dieser Bauart, auch als „teilgedeckter Schießstand“ bezeichnet, besteht neben der Umschließung des Schützenstandes zusätzlich eine Teileinhausung der Schießbahn über 5 m Länge (ab Feuer-/Schießlinie) hinaus (Nummer 4.6). §4.6 Teilgedeckte Schießstände Bei teilgedeckten Schießständen handelt es sich um solche, bei denen eine Teileinhausung der Schießbahn weiter als 5 m ab der Feuerlinie gebaut ist. Für teilgedeckte Schießstände gelten grundsätzlich die Bestimmungen, die auch für offene Anlagen herangezogen werden. Zu beachten sind im Wesentlichen die Anforderungen an die im überdachten Teil des Schießstandes einzubauenden schallabsorbierenden Bekleidungen hinsichtlich ihrer Baustoffklasse (in der Regel mindestens schwerentflammbar nach Baustoffklasse B1 gemäß DIN 4102, Teil 1). §5.7.1 Allgemeines Bei teilgedeckten Schießständen mit einer Umschließung der Schießbahn über die erste Hochblende (bzw. eine Länge von 5,00 m) hinaus ist es in der Regel erforderlich, zumindest eine aktive Zuluftmöglichkeit vorzusehen. Diese ist so auszulegen, dass eine Luftströmung in Richtung der freien Öffnung der Schießbahnüberdachung erfolgt und keine Rückströmungen auftreten können. Wenn ich jetzt diese Passagen richtig interpretiere heißt das für mich, dass wir die gleichen rechtlichen Bestimmungen haben wie bei einem offenen Stand und wir ausschließlich eine aktive Zulufteinrichtung benötigen, die im Überdruckbereich arbeitet. Vor der Größe der Überdruckeinrichtung bzw. Strömungsgeschwindigkeiten ist hier nirgends die Rede. Auch die Strömungsgeschwindigkeit von 0,25m/s ist nur definiert in geschlossenen Raumschießanlagen. Da diese Situation ja sicherlich nicht nur uns betrifft (alleine bei uns im Schützenkreis fallen mir mal auf Anhieb 5 Schießstände anderer Vereine ein die auch diese Teilüberdachung haben), gibt es ja sicherlich jemanden der dies schon mit seinen Schießstandsachverständigen "durchgekaut" hat und hier zu entsprechenden Lösungen gekommen ist. Über entsprechende Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar! Danke und Grüße!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.