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Captain-Crazy

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Beiträge von Captain-Crazy

  1. vor 2 Minuten schrieb steven:

    Hallo Captain-Crazy

     

    die Wahrheit ist manchmal eine schlechte Verteidigung.

    Deine Beweggründe sind ok, einem Polizisten/Staatsanwalt/Richter mögen sie evtl. zuwider sprechen.

    Die Personen haben es viel lieber, wenn du mit dem Messerchen gerade zur Jagd, zum Schinkenessen oder so ähnlich aufgebrochen wärest und das Teil einfach in der Tasche vergessen hattest, als du ins Gerichtsgebäude gingst. Eigentlich wolltest du es evtl. im Auto unter Verschluss leigen lassen, hattest aber den Einkaufszettel noch im Kopf und da ist da Malleur passiert.

    Widerspricht mir auch, aber schau mal, wie oft und wie selbstverständlich Politiker lügen.

    Martin Schultz erklärte bsplw. mit fester Stimme nach der Wahl, dass er auf gar keinen Fall für einen Ministerposten unter Frau Merkel als Bundeskanzlerin zur Verfügung steht. Da bekommt er noch nicht mal einen roten Kopf.

     

    Steven

    Hin und wieder hab ichs mitgenommen auf die Arbeit für mein Weckchen auf zu schnibbeln. Hab's vergessen aus der Hosentasche zu nehmen......

     

     

    Ich hoffe ja immer noch auf den Mitgliederentschluss und das ich Bätschi-Nahles und den Lügenbaron nicht mehr lange ertragen muss. Von Merkel fang ich erst gar nicht an.

     

     

    Man wird ja noch träumen dürfen ;)

  2. vor 11 Minuten schrieb VP70Z:

    Wenn Du Dich selber nicht mehr erinnern kannst, zu welchem sozial anerkannten Zweck Du das Taschenmesserchen dabei hattest - wie sollen wir das dann in der Glaskugel für Dich sehen? Dann gibt es da auch kein in-den-Arsch-kriechen wie der Forumsvopo empfiehlt sondern eine klare Ansage, vielleicht selber geschrieben, besser vom Advokaten des Vertrauens. Punkt. Und wenn Du keinen anerkannten Zweck hattest oder ihn vergessen haben solltest - dann hast Du Pech gehabt.

    Ich hab mich mit dem Messerchen und dem Pfefferspray etwas sicherer gefühlt in Zeiten der offenen Grenzen. So, jetzt könnt ihr mich weiter nieder machen, platt machen, dumme Sprüche raushauen....Einfach Mensch sein....

  3. vor 29 Minuten schrieb VP70Z:

    So lange nichts Konkretes zu den Umständen des einkassieren des Taschenmessers auf dem Tisch liegt halte ich den Starter des Fadens schlicht für eine Troll, hilfsweise ein U-Boot unserer Freunde. Aber der Rat von uweauswittenburg ist :00000733:

    Trollfutter.jpg

    Wie oft soll ich's denn noch schreiben?

  4. vor 20 Minuten schrieb BigMamma:

    Wenn man das hier so verfolgt, muss man zu dem Schluss kommen, dieses Land hat so was von fertig... da hat einer ein popeliges Taschenmesser, dass irgendwelche weltfremden Politnics irgendwie als ganz böse und ihn damit zum Kriminellen gestempelt haben, bei sich und alle Gutuntertanen stürzen sich im Namen der Herrschaft sofort wie die Bluthunde auf ihn während auf der anderen Seite von der gleichen Herrschaft Mio richtige Kriminelle und Terroristen ins Land geholt, um von den gleichen Gutuntertanen erzwungener maßen alimentiert zu werden... da hört man aber gar nicht von denen... verrückte Welt...

    Dito. Das würde ich so unterschreiben.

  5. vor 2 Stunden schrieb Mattes:

    Ja, o.k., hab´s gefunden, hast recht!

    Auf dem Zettel den ich gestern ausgehändigt bekam, ist nur angekreuzt, dass “der Gegenstand der Einziehung unterliegt“. Weder zur “Strafverfolgung“ noch zur “polizeilichen Gründen einzubehalten sind“ wurden angekreuzt. Das macht Hoffnung.

     

  6. vor 9 Minuten schrieb scotty600:

    Ich frage mich nur, warum man bei Termin zu Gericht ein Messer und CS-Gas dabei haben muss um die Familie zu beschützen....

    "Dummheit schützt vor Strafe nicht"

     

    Das ist nun keine Beleidigung sondern eine Tatsache.

    Was möchtest Du denn mit einem Anwalt erreichen? Du hast öffentlich gesagt das Du das Messer zur Verteidigung benötigst, somit game over, weil mit Sicherheit von vielen Gründen ein Messer mitzuführen das der dümmste Grund ist. Hat Du das auch so der Pol gesagt? Die haben doch sicher auch gefragt? 

    “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ heißt es richtig und der Polizei hab ich nur gesagt, dass ich nicht gewusst habe, dass das mitführen solch eines Messers verboten ist. Und nein, sie haben nicht nachgefragt. Warum ist der Umgangston hier nur so schroff? Ich hab lediglich hier eine Frage gestellt....

  7. vor 3 Minuten schrieb Pi9mm:

     

    Sehe sonst nämlich auch keinen großen Unterschied zwischen "Drohen" & "Abschrecken".

    Drohen klingt so als ob ich vorsätzlich und zum prollen jemand Unschuldigen verängstigen wollte und das ist nicht der Fall. Ein Unterschied ist es schon, wenn vor mir jemand mit gezogenem Messer steht und ich ein Messer ziehe, in der Hoffnung, dass es ihn/sie abschreckt und er/sie das Weite sucht.

     

     

    Ja, das ist halt Auslegungssache. Kann man sehen wie man will im Endeffekt.

  8. vor 31 Minuten schrieb Lavendel:

    So schlimm ist es vielleicht gar nicht.

    In dem Katalogbild zu dem Messer steht nichts drin, dass die Klinge nach dem öffnen verriegelt. Sollte dem tatsächlich so sein, hat sich der Fall erledigt. Führungsverbot nur bei einhändig zu öffnender und verriegelnder Klinge.

     

    Wenn der Threaderöffner sich dann bei der Kontrolle genauso sachlich verhalten hat, wie beschrieben - ist der Fall einzustellen.

    Wenn die Klinge verriegelt, ist dann bisschen Mist, wenn der Rest aber stimmt, kommt er dann aber mit auch mit einer OwI davon.

    Ja, die Klinge rastet ein und ist feststehend, wenn du das mit verriegelt meinst?!

  9. vor 9 Minuten schrieb Bautz:

     

     

    vor 15 Minuten schrieb Merkava3:

    Hi Captain,

    die Umstände des Auffindens geben für einen  guten Anwalt

    viel Raum für Argumente um zumindest einen Tatvorsatz zu entkräften.

    Jetzt blos nichts falsch machen.

    Bei einer Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei

    ausschließlich Angaben zur Person und NICHT zur Sache. 

    Zur Sache äußert sich dann dein Anwalt. 

    Kann dir niemand negativ auslegen!

    Also ganz schnell einen Fachanwalt für Strafrecht suchen und

    ansonsten Ruhe bewahren.

     

     

    Wenn du nach der Sicherstellung noch nichts falsch gemacht

    hast könntest du auch Waffenrechtlich mit einem blauen

    Auge davon kommen.

     

     

     

     

    Ich werde einen Anwalt einschalten, sobald es zur Vernehmung bei der Polizei kommt oder die Staatsanwaltschaft sich meldet. Ich habe soeben gehört, dass es Fälle gibt wo das Ganze sogar fallen gelassen wurde?!

  10. vor 4 Minuten schrieb Bautz:

    Die Sache mit dem Messer ist eine OWi (§ 42a Absatz 1  Ziffer 3 in Verbindung mit § 53 Absatz 1 Ziffer 21a). Warum sich die Staatsanwaltschaft die an Land gezogen hat, wissen wir nicht aber es ist kein gutes Zeichen (§§ 40 ff OWiG).

    Da es eine OWi gegen das WaffG ist, ist der Fall für die Zuverlässigkeit relevant (§ 5 Absatz 2 Ziffer 5 WaffG). Gröblich würde ich den Verstoß nicht nennen - jedenfalls nicht nach dem was bisher hier vorgetragen ist, Unwahrheiten und Auslassungen gehen jedoch voll zu Lasten des Fragestellers - der Zug ist also noch nicht abgefahren.

     

    Wenn Du nochmal Forumspersönlichkeiten beleidigst, gibt es keine  Auskunft mehr.

    Ich frage dich mal, wer hier wen beleidigt hat und warum man mir hier so an die Karre fahren will? Ich habe vernünftig eine Frage gestellt und mir wurde unterstellt, dass ich hier trolle. Was soll das?

    Forumspersönlichkeiten, dass ich nicht lache. Wenn man sonst keine Persönlichkeit hat...

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  11. vor 5 Minuten schrieb kulli:

    Falls es dir was bringt. Es gab zu exakt deinem Fall mal einen Bericht in dem online regional Teil der Bild  über einen pensionierten Arzt in Leipzig dem exakt das gleiche passiert ist. Artikel war in den letzten 24 Monaten. Rausgekommen war ein Orndungsgeld von 180 Euro. Habe es nicht mehr im Kopf.  Kam dann auch zum Prozess. 

    Mit 180 Euro könnte ich leben, dass ich mein WBK nicht machen kann finde ich im Moment schlimmer...

  12. vor 11 Minuten schrieb Merkava3:

    Hi Captain,

    der Tipp von .450 Bushmaster ist gut. Auf jeden Fall einen guten Anwalt

    (ggf. Fachanwalt für Strafrecht) nehmen. Ggf. ist es noch möglich die

    Sache im Anfangsstadium abzubügeln. Z.B. dass die Polizei die Ermittlungen

    einstellt und nicht an die StA. abgibt. Es wäre fast zu viel des Glückes wenn

    die Polizei die Sache noch nicht in das Kriminalaktenregister aufgenommen hat.

    Dann wäre die Waffenrechtliche Weste komplett weiß geblieben.

     

    Das sind allerdings grundsätzliche Anmerkungen.

    Ein gewichtiges Kriterium ist allerdings der Grund aus dem die Polizei

    auf das Messer aufmerksam wurde bzw. warum es überhaupt zu der

    Sicherstellung gekommen ist. Warum hüllst du dich diesbezüglich in

    Schweigen?   Eine genaue Schilderung in einem öffentlichen Forum

    ist bei laufenden Ermittlungen nicht ratsam.

    Die Örtlichkeit könntest du aber gefahrlos preisgeben.

    Einlasskontrolle Disco, Konzert, Faschingsveranstaltung = schlecht

    Waldspaziergang, allgemeine Fahrzeugkontrolle, Fahrt zu einer Baustelle

    = weniger schlecht  

     

    Dein konkreter Fall zeigt allerdings dass es gerade für einen angehenden

    Waffenbesitzer sehr ratsam ist, sich vor dem Kauf von Erlaubnisfreien

    Waffen von einem Fachmann beraten zu lassen.

    Manchmal ist der Kauf in einem Fachgeschäft besser als über das

    Internet bestellen. Denn wenn man in einem Fachgeschäft falsch

    beraten wird könnte man sich sogar auf einen Unvermeidbaren

    Verbotsirrtum berufen.

     

    Viel Glück und viele Grüße

     

    oswald

    Als allererstes ein großes Dankeschön an Bushmaster und dich, dass ihr euch dazu bewegen konntet

    einigermaßen für Klarheit, in meinem Fall, zu sorgen. Mir ist heute ein unangenehmes Malheur

    passiert, dass wohl schwerwiegende Folgen für mich und meinen WBK haben wird.

    Ich bin heute morgen auf das Nachlassgericht gefahren und wurde am Eingang von der Polizei kontrolliert.

    Mir war durchaus nicht bewusst, dass das mitführen dieses Messers verboten ist und habe es auch

    freiwillig der Polizei übergeben. Ich habe es auch schlichtweg vergessen aus der Tasche zu nehmen.

    Das Messer ist aber auch wirklich so klein, dass ich gar nicht gemerkt habe, dass es noch in meiner Jacke ist.

     

    Und nur kurz zur Richtigstellung; das Messer wurde im Laden gekauft und kein Mitarbeiter des ASMC hat mich darauf hingewiesen.

    Nun ja, mit den Konsequenzen werde ich wohl leben müssen, auch wenn´s schwer fällt. Ändern kann ich es trotzdem nicht.

    Ich wollte mich in Kürze mit den Waffengesetzen beschäftigen, mir war aber nicht Bewusst, dass solch ein "Zahnstocher" solchen

    Ärger machen kann. Und nein, ich wollte Keinem damit drohen, es sollte zur Abschreckung und notfalls zur Verteidigung dienen.

     

     

    Danke nochmals für die vernünftigen Antworten und schöne Grüße!!!

     

     

    Captain Crazy

     

     

     

  13. vor 4 Minuten schrieb Oneshot:

    Zuerst mal ist das hier kein Chat, wo alle darauf warten fundierte Auskünfte zu geben.

    Weiterhin kommt es eher sehr selten vor, dass man beim spazieren gehen oder warten an der Bushaltestelle plötzlich kontrolliert und durchsucht wird. Da fehlt also schon mal ein wesentlicher Bestandteil der Geschichte.

     

    Nein, fundierte Auskünfte gibt es hier nicht, dafür bekommen die "Neuen" direkt mal gezeigt wo der Hammer hängt. Danke, ich werde mich woanders erkundigen. Die Asozialen bleiben hier lieber unter sich. Einen schönen Tag noch.

     

    Menschen sind frech und dreist. Dieses Forum ist der beste Beweis!

  14.  

    vor 2 Minuten schrieb alzi:

    nö hast Du nicht, denn sonst hättest Du dafür die richtige Rubrik gewählt!

     

    ....wie sich mal wieder zeigt, ja!

    Sorry, ich hänge nicht den ganzen Tag in irgendwelchen Foren und kenne mich nicht aus. Und wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es wieder raus. 

  15. vor 1 Minute schrieb kulli:

    Na ja also grundsätzlich führt sein Fall ja nicht zu regelunzuverlässigleit . Das muss ja auch mal gesagt werden!

     

    Wie du dich mit so einem kindermesser verteidigen willst ist mir allerdings schleierhaft.....

     

    Trotzdem interessiert mich warum wurdest du durchsucht? Das Messer sollte zur Abschreckung dienen und passte besser in die Tasche als ein Beil. Cs Gas sollte den Rest tun. 

     

  16. vor 3 Minuten schrieb Oneshot:

    Das heißt, wenn man etwas möchte, sollte man sich damit auseinandersetzen. Waffenrecht ist nicht schön, aber Pflichtlektüre für jeden, der eine WBK bekommen und behalten will. 

    Der Drops ist erstmal gelutscht.

    Es sieht ganz so aus, leider Gottes. Trotzdem danke.

  17. vor 59 Minuten schrieb EkelAlfred:

    Hallo - sind schon wieder Ferien oder ist im Anti-Waffen-Forum gar nichts los?

     

    Trollerallalala ....

    Ich bin mir nicht sicher, aber anscheinend hat die Sonderschule heute zu....

     

    Was sollen solche Fragen, ich habe hier vernünftig eine Frage gestellt und wollte eine sachliche Antwort. Auch wenn du das anscheinend nicht kannst, musst du unbedingt den Foren-Clown raushängen lassen oder was soll das? Ich hatte ein Messer und CS-Gas dabei, um mich und meine Familie vor einem eventuellen Angriff zu schützen und nein, ich bin kein Teenager mehr. Die Zeiten sind nur schroffer geworden. Wenn du willst können wir normal miteinander kommunzieren, du kannst es aber auch sein lassen?!

    • Gefällt mir 2
  18. Hallo, ich bin der Neue hier und habe eine dringende Frage. Ich bin seit drei Monaten in einem Schützenverein und wollte Ende des Jahres meine WBK beantragen. Das Problem ist nur, dass heute mein Springmesser von der Polizei beschlagnahmt wurde und dieser Fall jetzt bei die Staatsanwaltschaft geht. Und nun meine Frage: Die WBK kann ich mir wahrscheinlich jetzt getrost an den Allerwertesten klatschen, oder?

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