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CZ-Fan

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Beiträge von CZ-Fan

  1. Einen vierpoligen Netztrennschalter brauchst du nur wenn du auch 3 Phasig einspeißt, aber es kann nicht schaden  Das ganze ist aber sowieso eine sehr heikle Thematik.

     

    Netzparallelbetrieb, wird es nicht geben bzw muss vermieden werden denn sonst knallt es. Ein normaler Stromerzeuger synchronisiert sich nicht auf das Netz auf und zwei entgegengesetzte Phasen sind ein Kurzschluss. 

    Kaufst du den "Gas-Vergaser " oder baust du was eigenes ?

     

     

     

     

  2. vor 31 Minuten schrieb Ch. aus S.:

    Legal kann das nur ein Elektriker. Und der sollte auch wissen, wie er es machen muss, damit es funktioniert.

    Es gibt auch Berufe mit höherer Bildung die das können und je nach dem dürfen...

    Mit den 5 Sicherheitsregeln lebt man einfach länger, denn Spannung tut weh,  aber Strom macht klein, schwarz und hässlich.:borgsmile:

     

     

  3. In meinen Stromerzeuger (4 takt) habe ich neulich Gemisch von 2012 reingeschüttet zum entsorgen, das lief noch einwandfrei. Nicht das man es immer machen sollte, aber es lief   !

     

    Zu der Pumpe und der Pufferbatterie : Musst halt schauen was die Pumpe braucht. Bei 50W sind das halt aus ner 12V Batterie 4,5A mit Verlusten, da ist eine 100 AH Battrie die man max bis zur Hälfte entleeren sollte, schon nach 10 Stunden leer. Einmalig geht mehr, alles andere geht auf die Lebensdauer

     

    Soll heissen man musst wissen was man braucht und will !

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  4. Ne Heizungspumpe benötigt doch kein Drehstrom, im kleinen Haus.

    Weiter ist es der Pumpe egal ob das  Netz etwas schwankt, der elektronik zur Steuerung nicht.  Also entweder nen besseren Stromerzeuger kaufen oder eine Online USV hinten dran schalten.  Eine Online USV läuft immer und wird vom Netz gespeißt bis das Netz ausfällt. Eine Lineinteractive läuft am Netz und schaltet dann um, wenn das Netz ausfällt und legt dann erst los.

    Erstere ist teurer und die Akkus sind schneller platt. 

  5. vor 10 Minuten schrieb BigMamma:

    Wogegen soll er sich denn quer stellen ? Er ist an der Entscheidung ob WBK oder nicht, einfach nicht beteiligt.

    Das stimmt so nicht ! 

    Der Vorstand des Vereins unterschreibt als erstes eine Befürwortung sei es für eine Waffe oder für eine WBK.

    Erst dann geht es zum Landesverband/Geschäftstelle. Diese setzt dann die heilige Unterschrift drunter.

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