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isgaard1508

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Alle Inhalte von isgaard1508

  1. Ja, genauso sehe ich das inzwischen auch.
  2. Darüber hätte er sich aber m.E. vor Gebotsabgabe informieren müssen... Ich sitz das jetzt erstmal aus und warte, was passiert...
  3. Es handelt sich um einen Lee-Enfield No.4 MK 2.
  4. Hm, da hast Du wohl recht, dann werde ich mich jetzt erstmal gar nicht kümmern, gab nämlich mehr Kohle als erwartet, wiederhaben will ich das Teil nicht :-)
  5. Ja, ich denke auch, das macht Sinn, danke Dir!
  6. Also Du meinst, ich unternehme erstmal gar nix und bin damit rechtlich auf der sicheren Seite?
  7. Und wenn er jetzt vom Kauf zurücktritt und seine Kohle wiederhaben willl?
  8. Wenn ich beim Käufer nicht zufällig nachgefragt hätte, ob er die Waffe schon bekommen hat, wüsste ich ja von alldem gar nichts. Ich dachte, es hat sich alles längst erledigt, da schon einige Wochen her.
  9. Naja, aber ich brauch doch erstmal wieder einen Kaufvertrag o.ä., um die Waffe wieder in meine WBK eintragen zu lassen, sonst darf ich sie ja gar nicht besitzen bzw. verkaufen???
  10. Der deutsche Waffenhändler hat sich auch noch nicht bei mir gemeldet diesbezüglich.
  11. Nee, sie liegt noch beim Waffenhändler in Deutschland.
  12. Hallo Ihr Lieben! Ich habe über eGun eine Waffe verkauft, den Zuschlag bekam jemand aus Frankreich. Den Verkauf/Versand habe ich über einen deutschen Waffenhädler abgewickelt. Ankaufsbestätigung erhalten und Waffe aus meiner WBK austragen lassen. Nun schrieb mir der Käufer, dass er in Frankreich rechtliche Probleme hat und die Waffe nicht besitzen darf. Ich solle mir die Waffe vom Händler zurückschicken lassen. Wie geht es denn jetzt weiter??? Ich darf sie doch auch nicht mehr besitzen, da ausgetragen. Hatte jemand von Euch schon mal so eine Situation und kann mir helfen??? Vielen lieben Dank im voraus für Eure Antworten!!!
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