Zum Inhalt springen

Iffets

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    52
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Iffets

  1. Ich wollte einem Kumpel der mir die Technik beim Schießen beigebracht hat, gerne etwas schenken. Habt ihr eine Idee? Also irgendwas, was jeder Waffenbesitzer gebrauchen kann? Vielleicht Waffenöl oder ein spezielles, gutes Reinigungsutensil? Sollte jetzt keine 3 Euro kosten, sondern kann schon hochwertiger sein ...
  2. Wir mussten uns alle auch unabhängig der Unterlagen vorbereiten. Ist ja nicht so, dass das keinen Spaß macht. Nur die Zeit hat gedrängt Hab übrigens bestanden Danke für Eure Unterstützung
  3. Wie gesagt, das Problem ist nur: es gibt genug Leute wie Dich ....
  4. ????? Wer sagt denn, dass ich mich nur am Fragekatalog entlang hangel? Du stellst hier immer Dinge in den Raum, die absolut nicht den Tatsachen entsprechen. Habe auch Unterlagen bekommen, die eigentlich den Gesetzesinhalt beinhalten. Natürlich muss man ab und an trotzdem nachschlagen, weil eben nicht alles drin steht. Das merke ich aber erst, wenn ich mir die Fragen durchlese. NEIN! Man kann im Verein nicht alles "aufschnappen" ! Absoluter Blödsinn. Da laufen genauso viele Leute rum wie Du, die meinen, "einfache" Fragen, nicht beantworten zu müssen, denn man kann ja erstmal die Sachkunde machen Somit beisst sich die Katze in den Schwanz. Außerdem kann man das Fachgesimpel unter den Leuten ohne Basiswissen weder verstehen, noch zuordnen. Also, zuerst Sachkunde, somit ist man "gezwungen" sich mit den ganzen Themen auseinanderzusetzen. Mit einem anständigen Basiswissen, kann man sich dann an weitere Themen machen und auch gezielter Fragen im Verein stellen. Was ist denn das schon wieder für ein unqualifizierter Kommtar ? Was ist denn los mit Dir ? WER SAGT DENN, dass ich dann auf dem hohen Ross sitze? Brauchst ja nicht von Dir, auf andere schließen Dann bin ich ja froh, dass es freie Foren gibt mit genug Speicherplatz für meine Fragen und etliche nette Leute, die wirklich Spaß daran haben, einem zu helfen
  5. Ich habe doch mehrfach geschrieben, dass ich Laie bin in dem Gebiet, absolute Anfängerin. Woher um Himmels Willen soll ich wissen, was ein Steinschlossgewehr ist ? *lach ja, jetzt weiß ich es, nachdem ich recherschiert habe Allgemeinwissen oder wat
  6. @ ALZI Im Waffengesetz steht dass ein Steinschlossgewehr eine Waffe mit Funkenzündung ist? Ganz sicher nicht. Und das ist ja ein wichtiges Kriterium, dass man diese Waffe ohne Waffenschein führen darf. Allein die Angabe "vor 1871" reicht da nicht. Wir haben alle verstanden, dass Du der tollste, schlauste und beste bist, fehlerfrei, perfekt und nicht arrogant oder gar unfreundlich. Du kannst Dich nun raushalten.
  7. Aber wie soll ich denn Munition herstellen ohne Traibladung? Oder steh ich auf dem Schlauch
  8. Ich werde das mal ansprechen, NACHDEM ich die praktische Prüfung bestanden habe. Ich habe noch eine Frage In meinen Unterlagen steht etwas von "erlaubnisfreier nicht gewerbsmäßiger Herstellung" : Munition . Laut Sprengstoffgesetzt, benötige ich aber eine Erlaubnis zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Wie kriege ich dass denn jetzt unter einen Hut ? Was soll ich denn sonst für Munition herstellen, wenn nicht mit Treibmittel. Weiß das wer?
  9. Aber im Endeffekt werden es wohl immer die gleichen Fragen sein, wenn hier der eine Katatog mit Stand 2010 Grundlage ist.
  10. zumal da auch sehr viele Waffen-Freaks waren, die eh schon alles wussten. Somit ist das Unterrichtsniveau gestiegen, und die Leute die kaum Vorkenntnisse hatten, sind auf der STrecke geblieben.
  11. @grayson: Genau! Nunja, wenn so eine Frage dran kommt, muss ich schon wissen, was das für eine Pistole ist !!! Naja, die wichtigsten Dinge wurden vermittelt. Aber alles an 2 Tagen kann man da wohl nicht im Detail erklären...
  12. @ Siva: FALSCH ! Du brauchst keinen Waffenschein für diese Steinschlosspistole. Weil es eine Waffe vor dem genannten Datum ist mit mit Luntenfunkzündung. (will ich mal sehen ob die Polzei sowas auch weiß, wenn ich mit so einem Teil durch die Gegen laufe ) ... Irgendjemand sagte, dass die Fragen App Blödsinn sind.. Mein Argument war daher eben, dass es nicht unsinnig ist, da in den normalen Info-unterlagen einiges nicht erklärt ist. Und in der Prüfung habe ich kein Wiki zur Hand @AGS Ich bemühe mich ja. Du hast ja keine Ahnung wieviel Plakate schon in meiner Whg hängen, damit ich mir alles in der kurzen Zeit merken kann *lach. Wieviel ich lese .... Aber man darf doch mal durcheinanderkommen oder nicht? Wenn ich allerdings §14 lese ist es schön zu wissen was da drin steht, dass es hier aber um die gelbe WKB Karte geht, steht dort eben nicht. DA kann man doch mal fragen...
  13. Find ich total daneben solche Leute die sich nur zu bestimmten Antworten herablassen. Bestimmte Kommentare kann man sich auch einfach schenken. Ganz ehrlich, ob man so auch seinen Kollegen antwortet? Oder anderen Bekannten? Ne, aber in einem anonymen Forum, da kann man sich auslassen .... Braucht echt kein Mensch --- auch wenn ich diese Kommentare jetzt nicht für so schlimm erachtet habe, aber eben unnötig ---
  14. Hier so eine blöde Prüfungsfrage, und davon gibt es einige: brauche ich einen Waffenschein wenn ich ein Steinschloß Gewehr bei mir tragen will (doppelter Lauf, Modell vor 1871) --- nur mal so als Bsp. ---- Woher soll ich wissen, was so ein Gewehr ist, steht nicht in den Unterlagen. Also doch ganz gut wenn man die ganzen Fragen (ca 600) mal alle durch geht
  15. Das stimmt wohl. Trotzdem würde ich gerne bestehen Im Umgang bin ich soweit sicher. Und rechtl. Dinge zum Thema Notwehr sollten Grundwissen sein.
  16. Raktenwissenschaft, AGS. Ich könnte wetten, ich kann Dir fragen stellen, die Du nicht ad hoc beantworten könntest So ist das also mit dem Alzi... Ich hatte ihn nicht ignoriert, weil ich ihm ne Chance geben wollte was kompetentes zu sagen.
  17. @German: Du hast Recht, er war sich nicht sicher, hat nun nochmal nachgesehen, und es sind die Fragen aus 2010 !
  18. ja Alzi, ich habe Verständnisprobleme, verstehe mal was falsch und b in mit Infos überflutet. Du kannst aufhören damit, ich habe es nämlich nie bestritten.
  19. @ German : hm.... ich frage ihn morgen nochmal bezüglich der Fragen und schreib mal was dazu.... Ja, die Unterlagen sind nicht er Knüller, der Unterricht war es auch nicht für Leute die kaum Wissen haben. Soll ich nun alles hinwerfen? Ich kämpf mich halt irgendwie durch.
  20. Hab keine Lust jetzt zu analysieren wann ich ewtas missverstanden habe, wer was geschrieben hat ect. Das ist nicht zielfördernd. Hauptsache ich habs nun kapiert Aiaiaia, Du bist aber streng und ungedultig. Hast Du Kinder?
  21. wo steht hier nun dass im §14 (4) die gelbe Karte gemeint ist? Das wusste ich doch vorher nicht. Das meinte ich ja, dass man sich die ganzen Puzzleteile erst irgendwie zusammen basteln muss. Kann man vielleicht nicht ganz nachvollziehen, wenn man schon Profi mit so viel Wissen ist
  22. Waffengesetz (WaffG) § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. (3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird unter Beachtung des Absatzes 2 durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe 1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder 2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen hat. (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.