Zum Inhalt springen
Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis

Friederich

Neumitglieder
  • Gesamte Inhalte

    3
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Friederich

  1. Vermutlich. Freilich weiß man vorher nie, bei welchem SB man aufschlägt. Und das grundsätzliche Problem, daß da mal was falsch eingetragen wurde und das noch in Jahren nachvollziehbar ist, löst das ja sowieso nicht.
  2. Ich hatte sie halt VOR dem Erwerb explizit danach gefragt und diese Auskunft bekommen. Das Problem ist, ich kann das natürlich nicht nachweisen. Ich habe auch kein Interesse daran, auf dem Amt internen Ärger zu stiften, denn ich muß ja mit beiden Mitarbeitern langfristig auskommen. Er hat das bisher nicht bemerkt. Und jetzt überlege ich halt, was ich mache, um möglichst keine schlafenden Hunde zu wecken.
  3. GutenTag, ich muß diesen alten Strang noch mal exhumieren. Habe hier zwei Mitarbeiter auf dem Ordnungsamt, die das Problem unterschiedlich beurteilen. Habe im Sommer auf gelbe WBK 2 Langwaffen gekauft, dann im Herbst und Winter die voreingetragenen Waffen (kurz und Halbautomat) eintragen lassen. Auskunft der Mitarbeiterin damals: 2/6-Regel betrifft nur gelbe WBK, grüne davon unabhängig. Jetzt wollte ich einen UHR kaufen und frage wegen eines Details noch mal nach im Amt, haben den anderen Mitarbeiter dran und der sagt: gelbe und grüne zählen kumuliert (was, wenn ich mir den Strang hier ansehe, wohl stimmen wird). Jetzt habe ich freilich nicht nur das Problem, daß ich mit dem Erwerb des UHR warten muß, sondern vor allem das Problem, daß mir die Mitarbeiterin 2 Geräte auf grün eingetragen hat, die sie mir nach Rechtsauffassung ihres Kollegen gar nicht hätte eintragen dürfen. Was kann jetzt passieren, wenn der das nächste mal meine WBK in der Hand hält und das sieht? Kann ich hier möglicherweise Ärger bekommen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.