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udobreuer

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  1. Freie Entfaltung der Persönlichkeit und Gleichheit vor dem Gesetz.
  2. Kann mir mal einer sagen, warum man sich 39 Seiten gequirrlten Honig durchlesen muss, und hinterher imme rnoch nicht weiss, was denn nun mit dem Thementitel gemeint ist? Ich gehe doch mal davon aus, das ein Grossteil der User, genau wie ich, LWB sind und, entweder den Schiesssport oder die Jagd ausüben. Für diese Leute müßte es doch vom größten Interesse sein, das sie auch nach der Bundestagswahl ihren Sport weiterhin ausüben dürfen. Der Satz im Grundsatzprogramm der Grünen, der uns Menschen in Privathaushalten, die legal potentiell tödliche Waffen besitzen, mit Terroristen gleichstellt, ist einerseits ungeheuerlich, und bedarf dringend der verfassungsrechtlichen Beurteilung, und das möglichst noch vor der Wahl. Sich darauf zu verlassen, das die Grünen nicht dran kommen, ist keine Option, die kommen dran, auch dann wenn sie nur knapp die zweite Kraft werden sollten. Ich kann jedem LWB nur empfehlen, Beschwerde beim Bundesverfasungsgericht einzulegen, so wie einige Sportkameraden ich und das getan haben. Verlasst euch nicht auf Andere, sondern werdet selber tätig. Es sei denn, euch ist es egal, das ihr, wie ich, Jahrzehnte mit dem Aufbau des Sportes, Anschaffung der Sportgeräte nebst Zubehör, viel Geld, Zeit und Schweiss investiert habt.
  3. udobreuer

    Armbrust-Garten

    Deine Ansicht in allen Ehren, aber die ist leider falsch. Der Fehler, der hier immer wieder begangen wird, ist das Gerät Armbrust mit anderen zu vergleichen, und zu versuchen, die Vorschriften, die z.B. für das Schiessen mit einer Luftdruckwaffe bis 7,5 Joule, anwenden zu können. Das geht aber nicht. Für die Armbrust gelten die gleichen Regeln wie für Schusswaffen. Für das Schiessen mit Schusswaffen ausserhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist eine behördliche Schiesserlaubnis erforderlich. Mit Schusswaffen über 7,5 Joule darf nur auf zugelassenen Schiessständen geschossen werden. (Ausnahme: Ausübung der Jagd, oder Notwehr als Inhaber eines Waffenscheines). Da die Armbrust den Schusswaffen gleichgestellt ist, gilt diese Regelung auch für sie. Wer etwas Anderes behauptet, behauptet auch, das er mit einer Schusswaffe über 7,5 Joule auf seinem Grundstück schiessen darf. Also ist es eindeutig, mit den allermeisten auf dem Markt befindlichen Armbrüsten ist das Schiessen nur auf zugelassenen Schießstätten gestattet.
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