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Leveraction

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Beiträge von Leveraction

  1. vor 9 Stunden schrieb BlackFly:

    Dann rate ich Dir mal die BDS SpO genauer anzuschauen und mal das eine oder andere auszuprobieren. 

    Bis auf IPSC, 3Gun, Western (ich hoffe ich habe jetzt nix vergessen) geht alles ohne SuRt und da gibt es echt spaßige Sachen! Klar, ist nicht jedermanns Sache, manche stehen mehr auf das meditative, aber gerade der dynamische Bereich hat einiges zu bieten was viel Spaß macht. Mehrdistanz (dafür benötigst Du laut SpO ein Holster aber keine SuRt) ist z.B. durchaus sehr interessant und Fallscheibe z.B. macht mir auch richtig Spaß (und lässt sich mit Speed auch relativ gut trainieren selbst wenn man selber keine Fallscheibenanlage hat). Steel wollte ich auch noch ausprobieren, das steht auf der ToDo Liste für nächstes Ja

     

  2. Mir selbst wird in diesem Verein sehr schwer etwas passieren, da ich zu 99 Prozent bei jedem Arbeitsdienst dabei bin und dem Verein viel helfe. Und das obwohl ich seit 2016 meine WBKs habe😉

    Unser Vorstand ist unter dem Strich auch wirklich in Ordnung.

     

    Dennoch wollte ich euch mal zu der rechtlichen Situation fragen. 

     

    Bei uns laufen auch, wie wahrscheinlich in jedem Verein, ein paar Leute rum die Arbeitsdienste meiden wie Vampire das Licht.

    Wenn es aber darum geht andere zu belehren haben sie viel Energie.

     

    Daher ist es immer besser Bescheid zu wissen was man wirklich darf und was nicht.

     

    Im allgemeinen Waffenrecht kenne ich mich auch sehr gut aus, die neue Sache mit dem Bds im Verein und den zusätzlichen Möglichkeiten war für mich persönlich Neuland.

  3. vor 2 Minuten schrieb pulvernase:

     

    Jain.

     

    Wenn der Verein dir eine reindrücken will, dann kann er gegenüber deiner Behörde angeben, dass du mehrfach gegen die Anweisungen der Aufsicht verstoßen hast.

    Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann dich im Zweifel die Zuverlässigkeit kosten.

    Genau aus diesen Gründen stell ich hier solche Fragen, in Deutschland muss man ganz genau aufpassen was man als legal Waffenbesitzer macht. Ein kleines Fettnäpfchen reicht aus wenn es drauf ankommt.

  4. vor 2 Minuten schrieb pulvernase:

    Waffenrechtlich: Kein Problem. Details im §9 AWaffV. Kurzfassung: Du darfst mit allem schießen, was nicht nach §6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist. Du kannst, musst aber nicht nach einer Sportordnung schießen.

    Versicherung: Die Versicherungen der Verbände zahlen logischerweise auch nur dann, wenn nach den Regeln der Verbände geschossen wird.

    Hausrecht: Wenn der Betreiber sagt, du schießt nur im rosa Tütü, dann schießt du nur im rosa Tütü.

    D.h. dann unter dem Strich, im schlimmsten Fall kann jemand aus dem Verein fliegen weil er sich nicht an das Hausrecht hält, aber er verliert nicht seine Zuverlässigkeit und kann dann in einem anderen Verein seinen sport weiterleben.

  5. Sofern dann wirklich nur die Versicherung das Problem ist sollte das ganze überschaubar sein.

     

    Dann sollte sich auf jeden Fall keiner vorwerfen lassen das er waffenrechtlich einen Fehler begeht weil er seine Zuverlässigkeit auf das Spiel setzt da er nicht nach seiner eigenen Sportordnung trainiert.

     

    Mit geht es hier auch darum vereinsintern solchen Behauptung sicher entgegen treten zu können.

  6. vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

    Seid wann muss bei MD nicht geholstert werden und ein Tisch näher ran gestellt werden?

    Zum waffe Holstern benötigt man ja den Sicherheits und Regeltest. Hierfür habe ich auch vollstes Verständnis, das dies nicht jeder machen sollte. Und ging es nur im das Schießen ohne Holstern von den anderen Distanzen 

  7. @ Double, ich weiß das der Jahresbeitrag nicht sehr hoch ist um selbst in den BDS mit einzutreten. Ich werde auch in den kommenden Monaten selbst eintreten.

     

    Mir geht es hier auch um andere Mitglieder die mit Ü 70 lediglich gelegentlich mal näher an das Ziel gehen möchten weil die Augen nicht mehr so gut sind. Diese Personen sehen es nicht mehr ein zusätzlich in einen Verband einzutreten, wollen aber ebenfalls diesen Schießstand nutzen.

     

    In unserem Verein entstehen dadurch endlose Diskussionen, alle paar Wochen wird einer "erwischt" wie er mal ein paar schuss von 10 Meter macht (als DSB Mitglied)

     

    Mir geht es um die rechtlichen Punkte wegen der Versicherung und ob es waffenrechtlich irgendwelche Einwände gibt.

  8. Hallo Zusammen,

     

    wir haben in unserem Verein die Kurzwaffenbahn auf Mehrdistanz umgebaut, inkl. Abnahme damit dieser Stand dafür auch zugelassen ist.  

     

    Der Verein war vor diesem Umbau ein reiner DSB Verein.  Mittlerweile ist in unseren Verein eine komplette BDS Gruppe eingetreten, selbstverständlich ist es auch jedem gestattet zusätzlich in den BDS einzutreten.

     

    Seit dieser Stand fertig gestellt wurde gab es die klare Ansage das es verboten ist für reine DSB Schützen auch mal Mehrdistanz zu schießen. 

     

    Wie sieht das ganze Waffen- und Versicherungsrechtlich aus?

     

    Es geht hier nur um statisches Mehrdistanz schießen (kein IPSC, kein Holstern einer Waffe) Nur den Tragbaren Tisch auf eine nähere Distanz zu stellen und nach sonstigen Sicherheitsregeln wie auch auf 25 Meter zu schießen.

     

    Mir ist es vor allem wichtig dass ich nicht gegen ein Waffenrecht verstoße welches mir die Zuverlässigkeit absprechen kann.

  9. @ KID 'O Folliard: wie bereits oben erwähnt geht es nicht um den SB und den Eintrag sondern darum das es nachträglich kein böses Blut gibt. Z.b. Das jemand das kurze Eisen auf dem Stand sieht und es dann heisst das ich "unerlaubt am Bedürfnis vorbei erworben habe" (so hatte es jemand in einem  Forum erläutert bei einem anderen Fall) 

     

    @HBM: das werde ich durchlesen.

  10. Hallo Zusammen,

     

    erhalte Ende des Jahres meine gelbe WBK. Durch einen Schützenkollegen hätte ich die Chance eine Winchester Trapper mit der Lauflänge 40cm zu erhalten. 

    Für diese Waffe gibt es aber keine Disziplin bei uns im DSB (WSV) da lt. Sportordnung in unseren Disziplinen die Lauflänge eines Unterhebelrepetierer mindestens 42cm haben soll.

     

    Habe hierzu verschiedene Meinungen gehört/gelesen:

     

    -ist gar kein Problem da die gelbe WBK Verband übergreifend ist (auch als erste Waffe möglich)

    -geht erst bei der Zweitwaffe, für die Erstwaffe muss es wegen dem Bedürfnis eine Disziplin in dem Verein geben

    -geht überhaupt nicht weil es in meinem Verein keine Disziplin gibt, daher rechtswidrig.

     

    Bitte um Rückinfo was rechtens ist da ich keine Schwierigkeiten mit der Behörde haben will   

     

    schöne Grüße

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