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Beiträge von tocan
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soso...
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vor 58 Minuten schrieb alzi:
um so schlimmer ......
... stellt sich an wie einer mit Ausnahmegenehmigung für LG ...
LG=LuftGewehr?
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Vom TS hört und liest man nichts mehr.
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Wenn sie dir den Schein jetzt untersagt haben, waren es mehr als nur ein paar Kleinigkeiten oder Dummejungenstreiche bei dir.
Vermutlich hast du einer der hier aufgelisteten Bedingungen nicht erfüllt:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html
Manches verfällt erst nach 10 Jahren
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Repetierbüchse geht auf „Gelb“ und dafür braucht es keinen Voreintrag.
Die gelbe WBK ist für Sportschützen eh dabei.
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vor 3 Minuten schrieb Michael Grote:
Mein (wie immer subjektiver) Eindruck ist, dass insbesondere die Anzeige ungelesener Inhalte deutlich schnelelr geworden ist.
Wenn Ihr das bestätigen köönt wären wir einen großen Schritt weiter
Bei mir lädt es schneller.
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Ich hab es mal bei Amazon vorbestellt.
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Wenn du einen Voreintrag auf Grün haben willst (bei existierender WBK - nicht bei Erstantrag), bestätigt dir dein Verband das Bedürfnis, da interessiert die Behörde nicht die 12/18 Regel.
ich geb's auf...
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Habe ich nachgeschaut, kann allerdings keine Vorschrift bei bestehender Erlaubnis lesen, dass auch nach Erteilung der WBK die 12/18 Regel gilt. Deshalb bleibe ich dabei, dass sie nur für den Erstantrag vorgeschrieben ist.
Das man im Allgemeinen den Schießsport hinterher regelmäßig betreiben sollte, ist klar.
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Meines Wissens nach gilt die 12/18 Regel doch nur für den Erstantrag einer WBK grün bzw. gelb für Sportschützen beim Verband.
Und 4maliges Training im Monat reicht locker aus, wie P22 schrieb, schießt du mit erlaubnispflichtigen Waffen, das sollte genügen solange du im Grundkontingent bleibst. Willst du mehr, erwartet der BDS die Teilnahme an Bezirks- oder Landesmeisterschaften.
Wenn Du regelmäßig im Verein schießt, kann er dir also auch die regelmäßige Teilnahme am Schießbetrieb bestätigen, bzw. dem Verband gegenüber.
Ich bin Einzelmitglied beim BDS und führe ein Schießbuch, was sie bei Bedürfnisbeantragungen auch in Kopie haben wollen.
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vor 3 Stunden schrieb chagall1985:
Wenn ich dann mit der gelben WBK in ein Geschäft gehe und einen UHR in 357 Magnum kaufe wird das ja ebenfalls durchgehen, da kein Voreintrag drin steht, oder?
Zickt dann die Waffenbehörde bei der ersten Waffe rum, wenn sie diese eintragen soll, oder ist das ein legitimer Weg?
Oder wird das von Waffenbehörde zu Waffenbehörde unterschiedlich gehandhabt und muss bei denen angefragt werden?
Habe mich auf diesen Absatz bezogen...
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vor 16 Minuten schrieb PetMan:
Das erste was ich höre. Würde ich gerne mal sehen. Hast du einen Link ?
Hier, Seite 2: https://polizei.brandenburg.de/fm/32/04_Anzeige über den Erwerb-Antrag auf Eintragung von Schusswaffen.pdf
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vor 6 Minuten schrieb Mittelalter:
Es gibt keinen Antragszettel für einen Repetierer....
Beantragt wird eine Sportschützen-WBK (also gelb)
Wenn du bei der Behörde den Repetierer auf Gelb eintragen lassen willst, musst du ein Formular ausfüllen auf dem u.a. ein Verband und die passende Disziplin eingetragen werden muss.
Stand LKA Brandenburg (vielleicht erwähnenswert).
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Du musst nur auf dem Antragszettel bei der Behörde für deinen Repetierer nur die Disziplin und Verband EINES in Deutschland zugelassenen Verbandes angeben, muss also keine Disziplin beim DSB sein.
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Sodele, habe heute in Brandenburg meinen Repetierer auf gelb direkt beim SB eintragen lassen. Die ganz Aktion hat keine 10min. plus etwas Wartezeit gedauert.
Und meine gelbe WBK hat jetzt zwei Registrierungsnummern für das NWR bekommen.
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Eben, wer 11 Monate nichts tut und die 18 Schießtermine binnen einen Monat nachholt, wird vom Verband wohl kaum die Bedürfnisbestätigung bekommen um seine WBK zu beantragen.
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vor 13 Minuten schrieb callahan44er:
Da liegt das Problem. Wieviel Monate kann ich auslassen?
Beim BDSLV1 sagen sie bis zu 2 Monate sind kein Problem.
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na da bin ich mal gespannt, ob die Behörde in Brandenburg auch in diese Richtung geht, will am 15.5. meinen Repetierer auf Gelb eintragen lassen.
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vor 13 Minuten schrieb stephan-k:
Habe heute die Aussage bekommen, das seit letzter Woche vom Innenministerium gewollt ist, das bei jeder Beantragung und jedem Eintrag eine Überprüfung der Zuverlässigkeit zu erfolgen hat. Gefiel dem SB auch nicht. Macht denen zu viel extra Arbeit.
NRW
Betrifft das die Einträge auf grüne WBK oder auch bei der Gelben?
Und wer hat diese Aussage gemacht?
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In Brandenburg (LKA FF/O) fällt ein Wechselsystem, z.B. P226 9x19 - Wechselsystem .22lr nicht unter die 2/6 Regel.
Stand Februar 2018
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Na sicher kannst/darfst du deine Freundin mit auf den Schiesssplatz nehmen und sie beaufsichtigen. Ich würde sie halt beim Schiessplatzbetreiber als Gastschütze anmelden und ggfs. für nen Fünfer oder so, Haftpflicht versichern.
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Ertteilung einer WBK theoretisch möglich?
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von tocan
Wie schon erwähnt: Kleinen Waffenschein beantragen, dann hast du Gewissheit, ob du auch ne WBK bekommen kannst.
Eignungs- und Zuverlässigkeit sind bei beiden Anträgen gleichgestellt.