Neuling-WBK
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Beiträge von Neuling-WBK
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Danke schon mal
hab einen Auszug angefordert. Bin ja gespannt ob das noch drin ist nach 5 Jahren, sonst geh ich gleich zum Rechtsanwalt
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Alles klar
ja sie haben nur gesagt das dürfen sie nicht sagen und es reicht. Hab aber nie eine Promillezahl gehört, weder in der Vernehmung noch damals in der Nacht.
Ja die Behörde hat gesagt das für Sie die Beschuldigung nach 170 eh nicht interessant ist, wollt nur wissen ob sie wegen den Alkoholgehalt damals was machen könnten.
aber danke für deine Antworten
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Alles klar. Also einfach beantragen und falls sie sagen das hier Zuviel Alkohol im Spiel war, kann ich dagegen angehen oder? Also es ist egal wie hoch die Promile war (ich weiß sie leider nicht)
danke für die Antworten habt mir schon geholfen
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Eigentlich gar nichts, aber ich wollte nur wissen ob Sie den Alkoholgehalt zum Beispiel aus den eingestellten 170 verwendet werden darf?
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Hallo
erstmal als will ich mich vorstellen heiße Flo und komme aus Bayern
Ich würde gerne eine WBK beantragen, hier jetzt meine Frage, ich würde mal beschuldigt eine schwere Körperverletzung begangen zu haben, nach der Vernehmung wurde rausgestellt, dass ich es nicht wahr und die Ermittlung wurde nach Paragraf 170 Abs. 2 StPo eingestellt. Meine Behörde sagt, dass Sie das nicht verwenden wenn es eingestellt worden ist, jetzt ist die Frage, damals in der Nacht, hatte mich die Polizei auch einen Atemalkoholtest durchführen lassen (sagten mir aber nicht wieviel). Darf die Behörde trotz Unschuld und Einstellung evtl den Alkoholwert gegen mich verwenden, falls ich einen WBK beantragen möchte? Oder dürfen sie nach der Einstellung gar nichts verwenden?
Das ganze ist 5 Jahre her, aber es wurde vom Zstv noch nicht gelöscht, es heißt doch nach der Einstellung sollen solche Sachen nach 2 Jahren gelöscht werden.
Danke für die Auskunft
WBK und Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2
in Waffenrecht
Geschrieben
Hab mit der Registratur von der Staatsanwaltschaft gerade telefoniert, er hat sich die Akte geholt und hat gesagt, das keine Promillie Angabe in der Akte steht, somit dürfte es ja dann kein Problem aufweisen