Hallo
erstmal als will ich mich vorstellen heiße Flo und komme aus Bayern
Ich würde gerne eine WBK beantragen, hier jetzt meine Frage, ich würde mal beschuldigt eine schwere Körperverletzung begangen zu haben, nach der Vernehmung wurde rausgestellt, dass ich es nicht wahr und die Ermittlung wurde nach Paragraf 170 Abs. 2 StPo eingestellt. Meine Behörde sagt, dass Sie das nicht verwenden wenn es eingestellt worden ist, jetzt ist die Frage, damals in der Nacht, hatte mich die Polizei auch einen Atemalkoholtest durchführen lassen (sagten mir aber nicht wieviel). Darf die Behörde trotz Unschuld und Einstellung evtl den Alkoholwert gegen mich verwenden, falls ich einen WBK beantragen möchte? Oder dürfen sie nach der Einstellung gar nichts verwenden?
Das ganze ist 5 Jahre her, aber es wurde vom Zstv noch nicht gelöscht, es heißt doch nach der Einstellung sollen solche Sachen nach 2 Jahren gelöscht werden.
Danke für die Auskunft