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stecs

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Beiträge von stecs

  1. vor 6 Minuten schrieb erstezw:

    Der ganze Quatsch ist eine Farce. Diebstähle von Legalwaffen sind statistisch bedeutungslos und mich hält ein A-Schrank genau so lange von meiner Waffe fern wie ein 290kg Schrank.

     

    Hallo,

     

    das sagst Du. Und das wissen hier alle auch. Nur die Politiker, wie die Miesere wissen das nicht, oder wollen es einfach nicht wissen^^.

    Vielleicht sollte ich ihm nochmal auf die mail antworten und ihm seinen Unsinn als Spiegel vorhalten^^

  2. Hallo,

     

    nach dem Amoklauf von München und dem Ruf nach der Verschärfung des Waffenrechts schrieb ich am 24. Juli an unserem Innenminister Dr. Thomas de Maizière eine email mit meiner Sicht der Dinge.

     

    Heute bekam ich eine Antwort, die ich euch nicht vorenthalten will:

     

    Zitat

    Sehr geehrter Herr ***,

     

    haben Sie Dank für Ihre Nachricht vom 24. Juli 2016 an Herrn Bundesminister Dr. de Maizière, MdB, und Ihre kritische Stellungnahme zur geplanten Änderung des Waffenrechts. Sie sprechen damit ein Thema an, dass derzeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch gerade bei Sportschützen und Jägern sehr kontrovers diskutiert wird. Deshalb ist Herrn Dr. de Maizière daran gelegen, offen und ehrlich mit diesem Thema und Ihren Bedenken umzugehen. Leider ist es ihm aufgrund der Vielzahl der ihn erreichenden Zuschriften und der Fülle seiner terminlichen Verpflichtungen nicht möglich, persönlich zu antworten. Er hat mich gebeten dies zu übernehmen. Dass ich dies vor dem Hintergrund unserer gegenwärtigen Beanspruchung erst heute tun kann, sehen Sie mir bitte nach.

     

    Lassen Sie mich Ihnen zu Anfang bitte ausdrücklich versichern, dass Herr Dr. de Maizière an der Rechts- und Gesetzestreue des weit überwiegenden Teils der deutschen Sportschützen und Jäger keinerlei Zweifel hegt. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die meisten von ihnen ausgesprochen verantwortungsbewusst mit den ihnen anvertrauten Waffen umgehen und dabei insbesondere ihrer Handhabung und Verwahrung mit ebenso großer Sorgfalt wie Verlässlichkeit nachkommen. An dieser Einschätzung haben auch die Gewalttaten im Sommer dieses Jahres nichts geändert. Deshalb hat Herr Dr. de Maizière wiederholt betont, dass er eine angemessene Antwort darauf nicht einfach nur aus dem Ruf nach neuen oder schärferen Gesetzen bestehen kann. Darin ist er sich mit Ihnen einig.

     

    Umgekehrt wäre es aber genauso falsch, reflexhaft jede Gesetzesverschärfung abzulehnen. Richtig ist vielmehr: Sicherheit hat viele Seiten – Personal, Ausstattung, Organisation, Wissen, Prävention und wirksame Gesetze. Vor eben diesem Hintergrund und in eben diesem Sinne sind die von Herrn Dr. de Maizière angesprochenen Anpassungen im nationalen und europäischen Waffenrecht zu verstehen. Dabei geht es einerseits um die bereits seit Längerem in Vorbereitung befindliche Reform der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie des Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (91/477/EWG), andererseits um eine Änderung des geltenden deutschen Waffengesetzes.

     

    Mit Blick auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten kürzlich, wie Sie wissen, auf gemeinsame Änderungsvorschläge verständigt. Diese Regelungen beziehen sich überwiegend auf die Ausweitung schon bestehender Schutzvorschriften in technischer und administrativer Hinsicht. Die wesentlichen Änderungspunkte sind folgende:

     

    • Der Kreis der als wesentlich definierten Waffenteile soll ausgeweitet werden. Durch die resultierenden Markierungs- und Registrierungspflichten für diese Waffenteile würde deren Nachverfolgbarkeit ermöglicht und folglich der unkontrollierte Handel erschwert.

    • Zudem sollen die Waffenbestände von Händlern und Herstellern in den Waffenregistern der Mitgliedstaaten abgebildet werden, um eine Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen ab deren Herstellung zu gewährleisten.

    • Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Einschaltung eines Händlers oder einer Behörde vor Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben werden. Dadurch soll eine verbesserte Identitäts- und ggf. Berechtigungsprüfung gewährleistet werden.

    • Der Richtlinienentwurf sieht zudem neue Verbotstatbestände für hochgefährliche und militärische Waffen vor, wie Sie zuletzt auch bei Anschlägen oder Attentaten genutzt wurden. Verboten werden sollen insbesondere vollautomatische Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, Langwaffenmagazine für mehr als 10 und Kurzwaffenmagazine für mehr als 20 Patronen sowie halbautomatische Waffen, wenn ein verbotenes Magazin fest montiert oder eingeführt ist.

     

    Die mit dieser Reform beabsichtigte bessere Bekämpfung des illegalen Waffenhandels – und dies ist die eigentliche und wesentliche Problemstellung, worauf Sie ja zurecht hinweisen – ist ein wichtiges Instrument, um Kriminelle und Terroristen an der Beschaffung von Waffen zu hindern. Insoweit wird sie von der Bundesregierung auch als ein Beitrag zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und des internationalen Terrorismus gesehen. Ein augenfälliger Bezug zu bisherigen terroristischen Aktivitäten zeigt sich vor allem darin, dass bei dem Anschlag auf die Redaktion von Charlie Hebdo die Täter eine wieder schussfähig gemachte Salutwaffe aus einem anderen EU-Mitgliedstaat besessen haben.

     

    Auch die in Aussicht genommene Anpassung des nationalen Waffengesetzes soll vor allem dazu dienen, ein Abgleiten legal besessener Waffen in die Illegalität künftig besser verhindern zu können. Die 2003 in das Waffengesetz aufgenommenen Regelungen, wonach Waffen und Munition grundsätzlich in Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren sind, haben sich zwar insgesamt bewährt. Anpassungsbedarf besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der technischen Vorgaben zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition, die derzeit auf teils veraltete technische Normen verweisen und in Teilen ein unzureichendes Sicherheitsniveau aufweisen.

     

    So hat der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) die derzeit im Waffengesetz angeführte Norm VDMA 24992 bereits zum Jahresende 2003 zurückgezogen. Seitdem findet insoweit keine Marktüberwachung mehr statt. Damit ist zum einen nicht gewährleistet, dass seitdem auf den Markt gelangte Sicherheitsbehältnisse auch tatsächlich den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Der Wegfall der Marktüberwachung hat bereits in Stichproben erwiesen, dass als „Normschränke“ (oft mit entsprechender Ausweisung, Kennzeichnung bzw. Plakettierung) Behältnisse auf dem Markt und in Verwendung sind, die deutlich hinter den Anforderungen der VDMA-Norm 24992 zurückbleiben. Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.

     

    Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt. Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann. Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer unabsichtlich fehlerhaften Aufbewahrung, das in der Vergangenheit oft zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse geführt hat, sinkt dadurch.

     

    Insgesamt verfolgt die Bundesregierung bei beiden Vorhaben das Ziel, eine Verschärfung bestehender Standards mit Außenmaß und nur insoweit durchzuführen, als sie auch einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen. Dadurch sollen die unmittelbaren praktischen Auswirkungen auf den Gebrauch legaler Waffen, etwa von Sportschützen und Jägern, so gering wie möglich gehalten werden. Im Falle der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist dabei zu berücksichtigen, dass die im nationalen Recht geregelten Standards und Vorschriften jedenfalls in Deutschland nicht selten schon jetzt höher sind.

     

    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und Ihre Fragen beantworten konnte.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    ***

    (Mitarbeiter)

     

     

    ---------------------------------------------

    Parlamentsbüro

    DR. THOMAS DE MAIZIÈRE

    Mitglied des Deutschen Bundestages

    Bundesminister

    ---------------------------------------------

    Platz der Republik 1 – 11011 Berlin

    ---------------------------------------------

     

     

     

     

    Zitat

     

    Zum anderen hält die gesetzlich normierte Gleichwertigkeit der Normen VDMA 24992 (Stand Mai 1995) und DIN/EN 1143-1 (Widerstandsgrad 0) nicht der Realität stand, wie Experten mit Hinweis auf Experimente zur Öffnungs- und Aufbruchssicherheit geltend machen.

     

    Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt.


     

    Das bedeutet wohl, dass alle Sortschützem und Jäger nur noch 0-Schränke besitzen dürfen...

     

    LG stecs

  3. Hallo,

     

    war heute in Polen zum Herbstschießen bei einem befreundten Schützenverein. Was ich dort sah, krempelte mir die Zehnägel nach oben:

     

    Ein Schütze verstaute seine Waffe und Munition in einen Rucksack, schwang sich aufs Fahrrad und radelte nach Hause.

    Ein anderer Schütze hatte einen Werkzeugkoffer aus Plaste dabei und darin war seine GK-Pistole mit Mumpeln.

     

    Auf meine Frage, ob es keine Vorrschriften für den Transport der Waffen gibt, wurde das verneint.

    Abschließbare Behältnisse sind nicht vorgeschrieben. Ein Rucksack... Kein Problem

     

    Die Schützen, die an dem Wettbewerb teilnahmen, waren Polen zwischen 25 und 35 Jahren. Die ballerten einfach nur drauf los... *shock*

     

    Ein Bevollmächtigter erklärte mir dann, dass ein Pole zum Erwerb einer Waffenlizenz an midestens 12 Wettkämpfen teilnehmen muss, dann eine Prüfung und ein ärztliches Attest ablegen muss und dann eine Waffe bekommt.

     

    Ist schon verrückt.

     

    Vom Schießstand will ich erst garnicht schreiben....

     

    Nur soviel: Obere Etage 100m, mit Schießscharten, direkt darunter 25m Stand. Unten können nur Scheiben gewechselt werden, wenn oben nicht geschossen wird.^^

     

    LG stecs

     

    P.S. Sollte man mal mitgemacht haben um zu wissen, wie gut  wir es in DEU haben.

     

    P.P.S. Es waren ca. 150 Teilnehmer vor Ort.

     

    LG stecs

  4. vor 6 Minuten schrieb Redfox333:

    Ich sehe das eher als sehr zuverlässig und Verantwortungsbewusst der Mitschützen gegenüber an.

    Wie gesagt - Du kennst diesen Menschen nicht, weist nicht was in seinem Kopf vorgeht.

    Als Aufsicht trägst DU die Verantwortung.

    Was tust du wenn du an einen solchen Psychopathen kommst der sich plötzlich rumdreht

    Diskutierst du dann erst mal bietest ihn einen Tee an?

    Passiert ist sowas meines Wissens ja schon   

    Zudem wurde das durch den Standbetreiber verlangt. 

     

    @Redfox333

     

    Sehe ich genauso. Man sollte als Schießleiter bei Fremden immer vom Schlimmsten ausgehen. Der positive Effekt kommt mit der Zeit, wenn man den Gastschützen schon etwas besser kennt. Jeder Standbetreiber kann seine eigenen Regeln aufstellen, gem. WafG, wem es nicht passt, ist fehl am Platz.

  5. vor 18 Minuten schrieb EBR:

    Sorry, my friend, das hört sich nach Routine an. Und Routine schläfert ein. Das Böse lauert immer und überall.

     

    vor 18 Minuten schrieb EBR:

    Sorry, my friend, das hört sich nach Routine an. Und Routine schläfert ein. Das Böse lauert immer und überall.

    @EBR

     

    Du triffst den Nagel auf den Kopf!

     

    stecs

  6. @Staju1985

     

    Sachen gibt es. Da muss man(n) erstmal drauf kommen. Er muss sich aber gut vorbereitet haben. Ich brauche nicht mit ner Glock Schreckschuß zum Schießstand kommen und tauschen, weil die garkeine haben...

     

    Bin auch Gastschütze auf dem Schießstand, weil mein Verein nur eine 25m Bahn für .22 lfb hat. Die Vorraussetzungen als Gastschütze sind auch hoch: Man muss den Mitgliedsausweis des Schützenvereins / Jagdvereins als Versicherungsnachweis vorlegen um mit KW / LW zu schießen. LW bekommen nur nichtorganisierte Gäste und auch nur unter ständiger Aufsicht. So kann man weniger Blödsinn mit machen als mit einer KW. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht steht immer dabei, hat die Munition in seiner Obhut, lädt das Magazin und nach dem letzten Schuss nimmt er die Waffe in seiner Obhut. Nichtorganisierte Gäste müssen sich vorher anmelden und einen Termin vereinbaren, damit es nicht drunter und drüber läuft. Selbst als organisierter Gastschütze wird man sehr genau beäugt. Da ich aus einer Stadt mit unter 40.000 Einwohnern komme, kann man sagen, jeder kennt fast jeden. Aber auch das schützt nicht vor Dummheiten.

     

    In diesem Sinne und danke für Deinen Beitrag

     

    stecs

  7. vor 4 Minuten schrieb HuK-Schütze:

    Denuntiantentum ist doch der Sport aller Deutschen.

     

     

    Da gebe ich Dir Recht, aber beim Lesen der zwölf Seiten komme ich zum Schluß, dass man einfach mal die Kirche im Dorf lassen soll.

    Die Kontrollen in Deutschland sind dochg Kindergarten im Gegensatz zu Polen. Wenn du da einem Polizisten mit Regeln, Gesetzen oder

    Vorschriften dähmlich kommst, gibt es das volle Programm.

    Das will keiner von euch erleben.

     

    Ich denke mal, mit Freundlichkeit statt Paragraphenreiterei kommt man einfach weiter...

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