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Bunnysniper

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  1. Klar doch! Wenn ihr schon netterweise antwortet, dann ist das aufmerksame Lesen dieser Antworten die minimalste Wertschätzung dafür. Bei dem einen oder anderen Thema allerdings lasse ich den Thread gern etwas "reifen", um Antworten aus verschiedenen Perspektiven zu erhalten- gerade bei eher emotionalen Themen. Die Aufsplittung A - B und in Schlüssel - Zahlenschloss war ganz bewusst gewünscht, 1. aus baulichen Gründen in meinem Haus und 2. meiner Präferenz, aus Sicherheitsgründen möglichst nah bei der Kurzwaffe zu sein bzw. zu schlafen. Der kleine B- Schrank ist in meinem Schlafzimmer und der hässlich graue A-Schrank im selbigen hätte weder mir noch meiner Frau gefallen. Eine Waffe habe ich sowieso noch nicht, ist aber bestellt und bevor ich sie verwahre, wollte ich das mit dem Schlüssel für den A-Schrank geklärt wissen. Bis hierher erstmal "Danke schön" und ein schallendes Weidmannsheil! Gruß, Robin
  2. Hallo zusammen, dies ist mein erster Post hier Ich habe da zwei Fragen, die ich gern stellen möchte: 1. Gekauft und festgebohrt habe ich zwei Waffenschränke. Der erste ist ein A-Schrank mit einfachem Munitionsinnenfach. Er hat einen Schlüssel und das Innenfach für die Munition ebenfalls. Und ich habe einen B-Kurzwaffenschrank mit Zahlenschloss. Frage: darf ich den Schüssel vom A-Schrank im B-Kurzwaffenschrank aufbewahren? 2. Sehe ich das richtig, dass ich mit der Trennung von A und B Schrank das Privilieg des Jägerschrankes verloren habe und zwingend die Munition "über Kreuz" lagern muss? Gruß, Robin
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