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Lacki5

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  1. Es bezieht sich auf dem Import nach DE
  2. Trotzdem meine ich die Munition nicht die Waffe. http://www.plugfirecapgunsuk.com/Accessories.html
  3. Das hilft mir viel! Ich habe nur nicht verstanden was der zoll mir geantwortet hatt
  4. Hallo Leute, ich habe bei Egun eine Marushin M9 ersteigert, nun bräuchte ich nur noch die Firecaps (7mm) die man aus England bestellen kann 1.Wo soll ich sie Kaufen? Auf welcher Seite? 2.Kennt wer eine Seite wo nicht so hohe Versandkosten sind? 3. Ist es legal ? Ich hab den Zoll eine Email geschickt und ich hab verstanden das es legal ist die aus UK zu kaufen. E-Mail: Sehr geehrte Damen und Herren,Ihre Anfrage bedarf der Interpretation des Waffengesetzes und des SprengG. Eine Interpretation dieser Gesetze wird von der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung nicht vorgenommen.Zur Info:Nach einem mir vorliegenden Feststellungsbescheid des BKA aus dem Jahr 2011 handelt es sich bei den Waffen (u.a. Nachbildungen von Kriegswaffen) um Gegenstände, die zum Spiel bestimmt sind sowie um Anscheinswaffen nach Nr. 1.6 Anlage 1 zu §1(4) WaffG.Die Waffen sind demnach nach Nr. 3 der Anlage 2 WaffG -Abschnitt 3 UA 2 WaffG- vom Waffengesetz ausgenommen. Ausnahme: §42a WaffG ("Führungsverbot").http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.htmlTransport als nur im verschlossenen Behältnis möglich.http://www.bka.de/nn_206016/DE/ThemenABisZ/Deliktsbereiche/Waffen/Feststellungsbescheide/feststellungsbescheide__node.html?__nnn=trueIch würde Ihnen empfehlen die Aktualität dieses Bescheids beim BKA zu hinterfragen. Ebenso gilt jeder Bescheid für einen konkreten Einzelfall. Die in Rede stehenden Waffen gibt es aber sicherlich in verschiedensten Varianten.Kontakt:https://www.bka.de/nn_205618/DE/Service/Kontakt/kontakt__node.html?__nnn=true-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei den Firecaps handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände nach §3 (1)Nr.2 SprengG, zuständige Behörde hierfür ist das BAM.http://www.bam.de/de/service/amtl_mitteilungen/sprengstoffrecht/pyrotechnik_6.htmSoweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.Mit freundlichen Grüßen
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