Hallo liebe Leute,
als Neuling, sowohl Forum als auch im Vereinsleben, fange ich gleich mal mit einer rechtlichen Frage an.
Zum Erstnachweis des Bedürfnisses benötige ich 18 Einträge im Schiessbuch. Diese klare Aussage relativiert sich, nach dem ich verschiedene Aussagen zu den "Einträgen" gehört habe.
1. ein aktiver Schiessstandbesuch = 1/18 des minimalen Erstbedürfnisnachweises
2. ein Stempel = 1/18 des minimalen Erstbedürfnisnachweises
zu 2.: Bisher nutzte ich meine knappen Termin, recht effektiv, um verschiedene Sportgeräte zu testen. D.h. ich bekam für einen Besuch meist 2 Stempel (LW / KW).
Leider bekam ich bisher keine einheitlichen Antworten, Suchfunktion und Google spuckten nichts klares aus, bzw. ich formuliere die Suchanfrage nicht korrekt.
Den Paragrafen kann ich auch nur "interpretieren".
Meine Frage: benötige ich 18 Stempel oder muss ich 18 verschiedene Daten vorweisen?
Da ich mein Buch nicht permanent dabei habe, im Urlaub z.B. entgingen mir evtl ein paar Einträge.
Ich möchte mir die Unanehmlichkeit, wegen eines Stempels, eine Ablehnung einzufangen, gern ersparen.
Die für mich zuständige Behörde ist Berlin.
Beste Grüße