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Beiträge von Holster
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vor 1 Stunde schrieb Sachbearbeiter:
Erstaunlich, dass die Waffenbehörde nach so langer Zeit noch nichts von dem Erbfall weiß. Normalerweise läuft es nämlich recht zeitnah so ab:
1. Beim Einwohnermeldeamt werden seit 01.04.2003 alle Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Meldesatz hinterlegt.
2. Nach Sterbefall eines WBK-Inhabers teilt das Meldeamt dies der Waffenbehörde mit
3. Die Waffenbehörde ermittelt über das Notariat die berechtigten Erben und zeigt diesen die waffenrechtlichen Möglichkeiten auf
4. Die Waffen werden einem Berechtigten überlassen bzw. unbrauchbar gemacht oder zerstört.
Der Erbfall sieht aber nicht nur die unter 4. genannten Möglichkeiten vor. Die Erben können sich innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls auch für 'behalten' entscheiden.
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vor 18 Stunden schrieb Frank222:
Hätte - Hätte - Fahrradkette
Man muss die Geschichte viel pragmatischer angehen.
Augenscheinlich ein C1 (F) wenn nicht ein C2 (F), Feuerfalz hat er auch.
Gebrauchte Tresore, älter als 2003, werden in den seltensten Fällen mit einem Zertifikat verkauft.
Das Pickerl drauf und Friede geblasen.Das ist niemals ein C-Schrank ! C2F z.B. ist in der Vergleichbarkeit besser eingestuft, als Widerstandsgrad 1. Wenn man den umlaufenden Rand der geöffneten Tür von der Innenseite her betrachtet und C-Schränke kennt, fällt es gleich auf. Nach den alten VDMA Normen wird er als B-Schrank durchgehen. Das wird der SB nach Vorlage der Fotos vermutlich auch so sehen.
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Man beachte: Es sind nicht 4 1/4 cm, sondern 4 1/4 Zoll Länge.....
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Wer oder was bekommt bzw. braucht einen Munitionserwerbschein eigentlich?
... oder ein Sammler !
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Möchte mir ne PPK/S zulegen, weiss aber nicht ob ich mir ne Neue oder eine gebrauchte kaufen soll !!!
Die Neuen werden ja in den USA gebaut !
Weiss jemand ob es zwischen den Neuen und den Alten Qualitätsunterschiede gibt?
Bei den Colt 1911ern wurde die Quali auch immer schlechter oder bei den Colt Python.
Gruss D.E.
Ich hatte mir vor 12 Jahren eine Walther PPK/S in stainless Kal. 9mm kurz zugelegt. Das ist die Kombination aus dem höheren Griffstück der PP zusammen mit dem kürzeren Schlitten der PPK. Trotz häufiger Benutzung im Revier und recht regelmäßigem Übungsschießen ist sie immer noch tadellos in Schuß.
Mir gefallen neben dem gefälligen Äußeren die kompakten Abmaße und die auch für heutige Ansprüche sichere Bedienung.
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In Antwort auf:Ich kann die Firma ZFS Sagerer empfehlen. Und unbedingt darauf achten, daß Schrank und Tür einzeln transportiert werden können.
Ich habe mit ZF Sagerer (Nürnberg) auch beste Erfahrungen gemacht. Preise verstehen sich incl. 30 Min. Arbeitszeit für die Aufstellung vor Ort. Das hat bei einem großen B-Schrank mit herausgenommener Tür locker gereicht, um über eine sehr schmale Außentreppe in den Keller zu kommen.
Für zeitliche Mehraufwände haben die ansonsten humane Stundensätze.
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Zitat:Original erstellt von Smithy:Hallo nochmalalso ob erstes oder zweites weiss ich jetzt nicht. Habe aber heute die Sportordnung (du liest richtig!!) des VDW bekommen und die Anerkennung vom Innenministerium aufgrund derer der VDW Bedürfnisse ausstellen darf.Ich habe sie nur zum Kopieren vorübergehend und werde nur die Disziplinen ect. kopieren (ist ne dicke Mappe). Wenn dich aber die Anerkennung ect. interessiert musst du es ganz schnell sagen..... dann kopier ich´s mit.
Der VdW ist definitiv kein Sportschützenverband. Auf der Homepage ist zu lesen:
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Wir sind die aktive Interessenvertretung aller, die sich ernsthaft mit Waffen befassen: Sammler, Historiker, Techniker, Jäger und Sportschützen.
Wir betreuen in Stadt-, Kreis- und Landesgruppen unsere Mitglieder, fördern den Sammlerkontakt in monatlichen Zusammenkünften und ermöglichen den Waffeninteressierten, sich über den Vortragsdienst anläßlich von Versammlungen über den neuesten Stand der Waffengesetzgebung zu informieren. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Rechtsberatung und Gutachtertätigkeit (s. hierzu die Seite Sachverständigenwesen) sowie unsere Rechtsschutzversicherung.
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Der VdW ist demnach KEIN Sportschützendachverband mit definierten schießsportlichen Regeln oder einer Sportordnung, an die sich angeschlossene Vereine zu richten haben......
Im übrigen sollte doch die Satzung Deines Schießsportvereins Aufschluß über Zusammenhänge mit Zwangsmitgliedschaften geben.
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Holster
FWR (ich bin drin)
[Dieser Beitrag wurde von Holster am 06. August 2002 editiert.]
Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
in Waffenrecht
Geschrieben
Das ist leider kein Bild, nur Hieroglyphen........