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salzstange

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Beiträge von salzstange

  1. Am 2.5.2019 um 08:46 schrieb EzLord:

    Nein. Der einzig zuverlässige Weg solche Taten in Zukunft zu unterdrücken ist eine andere Gesellschaft. Vor nicht einmal 50 Jahren wurden in den USA noch Schüler an Schusswaffen ausgebildet, sie gingen in engen Gemeinschaften zur Schule, waren sich was Herkunft, Kultur und ökonomische Möglichkeiten angehen gleich und hatten eine Zukunft, auch wenn sie nicht zu den Besten gehörten.

    Klar. Für Menschen mit weißer Hautfarbe traf das zu.

    Ansonsten gabs da ja nebenbei die Rassentrennung, die Unterdrückung der Frau, das Tötungen von Homosexuellen, den Ku-Klux-Clan, Tote vor Krankenhäusern, Elektroschocktherapien, Verfolgung von Eingeborenen

    Jaja, damals war schließlich alles besser in der Gesellschaft.

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  2. Nein, das ist kein Problem. Die 2-Schuss Regel gilt nur bei Jagdausübung.

     

    Der Erwerbs-Bedürfnisgrund deiner Jagdwaffen ist der Jagdschein bzw. WBK nach bestandener Prüfung und Bezahlung der entsprechenden Gebühren/Nachweis der Jagd.

    Jagdwaffen dürfen durchaus sportlich genutzt werden, nur nützt die sportliche Nutzung nicht dem Bedürfnisnachweis des Jagdscheines und im Schadensfall ist womöglich eine andere Versicherung zuständig.

    Vertauscht man die Rollen wird es etwas klarer. Das Bedürfnis für eine Sport-WBK weise ich entsprechend nach (12/18 Regel, Mitgliedschaft Schützenverein). Auch auf Sport-WBK erworbene Waffen darf man durchaus zu nicht-sportlichen Zwecken einsetzen, z.B. zum Erlernen der Sachkunde neuer Schützen oder zum Spaßschießen im Verein. Ich kann auch auf Zielscheiben schießen, die nicht in einer Sportordnung erfasst sind. Recht bekannt das Dot-Torture. (AWaffV §9 beschreibt es ansatzweise)

    Muss ich der Behörde aber nun mein Sport-Bedürfnis nachweisen, zählen diese Aktivitäten streng genommen nicht als sportliche Nutzung. Daher auch die Pflicht sportlicher Wettkampfnachweise bei Überschreitung des Grundbedürfnisses als Sportschütze.

     

    Aber Achtung! Jäger müssen, bei sportlicher Nutzung, den §6 AWaffV beachten. Dieser gilt nicht nur für Sportschützen, sondern generell für sportlich genutzte Waffen.

    Langwaffen mit Anscheinsmerkmalen ohne Feststellungsbescheid dürfen nicht sportlich genutzt werden, sofern eine oder mehrere entsprechende Kriterien erfüllen:

    -Lauflänge unter 16,75"

    -Bullpub

    -Hülsenlänge unter 40mm

    Auch Kurzwaffen mit einer Lauflänge von unter 3" sind, bis auf vereinzelte Ausnahmen, von der sportlichen Nutzung ausgeschlossen.

    Bei Unklarheit muss ein Feststellungsbescheid des BKA vorliegen.

     

    Du kannst natürlich als Mitglied einer jagdlichen Vereinigung auf einem Schießstand mit sportlich verbotenen Waffen schießen, diese dann jedoch nicht zu Wettkampfzwecken nutzen.

     

    Abschließend: Es gibt kein Verbot, auf Jagdschein erworbene Waffen sportlich zu nutzen. Versichert bist du je nach Vereinigung/Verein/Wettkampf, da ist es egal welche Waffe du nutzt, sie muss nur legal und für den Stand und Sport zugelassen sein.

     

    Wenn WO es schafft, diesen Faden jetzt mal nicht in 2+ Seiten Diskussion enden zu lassen, gebe ich ne Runde ?(Alkoholfrei natürlich)

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  3. vor 14 Stunden schrieb Flohbändiger:

     Die USA haben viermal so viele Einwohner wie Deutschland, besitzen aber 60 mal so viele registrierte Waffen wie die Deutschen und haben knapp 50 mal so viele Tote durch Schusswaffen pro Jahr. Da soll jetzt kein Zusammenhang bestehen?
     

    In der USA wirst du aus dem Gefängnis entlassen, fährst in's nächste Bundesland mit einer Gun-Show und ohne Background-Check bei privaten Verkäufen und deckst dich für deine Gang in Chicago mit Waffen ein. Dazu das Verbot der elektronischen, nationalen Waffenverfolgung und und und. Die meisten Täter und Toten in den US und A sind Gangmitglieder die sich oft auf diese Art und Weise ausstatten.

     

    In Deutschland geht nichts ohne Vorantrag für den behördlichen Antrag. Dazu das nationale Waffregister, Sicherheitsüberprüfung, Hausbesuche, Tresorpflicht etc.

    In Österreich erhalten Bürger nach Kurs eine Flinte zur Heimverteidigung, in der Schweiz nimmt fast jeder seine Kriegswaffe mit nach Hause und in Tschechien dürfen Waffebesitzer Kurzwaffen verdeckt führen. Viel einfacher als bei uns, aber trotzdem keine "amerikanischen Verhältnisse".

     

    Schaut man in Amerika mal nicht auf die Gangviertel, fällt auf, dass Waffenscheine/Concealed-Carry-Permits dort von gesetztestreuen Bürgern verantwortungsbewusst genutzt werden.

    In der Theorie kann schon jetzt jeder Deutsche eine Waffe besitzen, sofern er sich die Mühe macht. Macht sich aber fast keiner. In der Schweiz dauert der Waffenerwerb für jeden Zivilisten keinen Monat. Bedürfnisfrei!

    Mit einer liberaleren Ausgabe von Waffenscheinen wird es nicht zu einer Überflutung unseres Landes durch Waffen kommen. Aber das der Wunsch nach mehr Schutz/Gefahrenabwehr besteht, erkennt man eindeutig an den Zahlen der kleinen Waffenscheine. (Ende 2015: 286.000, aktuell 610.937) - Es kommt zwar zu mehr Meldungen von Vollidioten die Pfefferspray im engen Raum ausprobieren, aber eine Zunahme an Missbräuchen mit Schreckschusswaffen bleibt aus.

    Der gesetzestreue Bürger muss beim Tragen seine Tätigkeiten nach der Waffe richten (kein Alk, keine öffentl. Feste, kein Diskobesuch etc.), ist zu verdeckender Kleidung gezwungen (Weste, Jacke, hautenge Spezialkleidung) und darf streng genommen auch nicht ordnungswidrig auffallen. Den Kriminellen aus dem deutschen Problemviertel interessiert das alles nicht.

     

    Es geht in der Sache um unmittelbare Gefahrensituationen, wo nach Notrufabgabe die Polizei erst nach Minuten eintrifft. Ja, der Staat hat das Gewaltmonopol. Das ist gut so und muss auch so bleiben. Aber in den ersten entscheidenen Sekunden einer Straftat bleibt der Staat nun mal machtlos. Das die Notwehr mit Waffe nach deutschem Recht aber rechtens ist, haben manche Urteile schon bewiesen.

     

    Sollte der Deutsche jemals einen Waffenschein erhalten, wird er alles dafür tun, die Waffe nie einzusetzen. Niemand hat Interesse, sich mehrere Jahre in deutschen Gerichtsverfahren wiederzufinden. Aber wenn ich damit mein Leben oder das eines anderen schützen kann? Lieber einen WS haben und nicht brauchen als brauchen und nicht haben.

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  4. Punkt 1.6 Schießstandrichtlinien 2012

    Abweichen von den Richtlinien (Zusammenfassung)

    Im begründeten Einzelfall sind Abweichungen erlaubt, wenn dadurch keine Gefahren entstehen. Grund der Abweichung und Gefahrenverhütung sind detailliert zu benennen.
    Darüber hinaus können im Rahmen des Bestandschutzes Abweichungen in Betracht gezogen werden, sofern keine sicherheitstechnischen Erfordernisse dagegensprechen.

    Bei allen Abweichungen sind insbesondere immissionsschutz- und bodenschutzrechliche Belange zu berücksichtigen.

     

    Es kommt also immer auf den Gutachter und die Begründung an.

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  5. Gerade eben schrieb German:

    Z.B. Deckenabsaugungen für Anlagen, in denen das Verdrängungsprinzip z.B. wegen der möglichen Verwendung von Stellwänden im CQB-Training o.ä. nicht eingesetz werden kann. Früher gab es Bodenabsaugungen, die sind heute aber nicht mehr zulässig. Diese Sonderlüftungen sind dann aber im dümmsten Fall je nach Schiessstandgröße um eine Größenordnung teurer als eine "simple" mehrdistanz-dynamisch-fähige Verdrängungsprinzip-RLT-Anlage.

     

    Im behördlichen Umfeld werden in Deutschland grade eine Menge Schiessstände an die Anforderungen aus den neuen Schiessausbildungen und aus der Einführung von Langwaffen verbunden mit entsprechendem Trainingsbedarf umgerüstet. Da liegen die Kosten für entsprechende Lüftungsanlagen schnell mal im siebenstelligen Bereich. Aber das zahlt ja der Steuerzahler...

    Wenn Lt. Blueberry jetzt umbaut, dann nur nach Stand der Technik. Dann käme noch eine Filteranlage und Schallschutz in Zu- und Abluft dazu.

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  6. Kommt auf die Preisvorstellung an. Eine von mir beschriebene Verdrängungslüftung hat auch auf niedrigster Stufe keine Rauchwolken, auch nicht beim dynamischen IPSC-Schießen. Die einzige schnelle Möglichkeit für euch wären schnellere Zu- und Abluft Ventilatoren. Aber die Kosten ebenfalls und eine Änderung an der Lüftung ist rein rechtlich von einem Gutachter abzunehmen.

     

    Ich würde mal das allererste und das letzte Standgutachten durchlesen. Eventuell finden sich hier Infos über Funktion und Intention der RLT. Vielleicht steht auch gar nicht drin welche Lüfter benutzt werden.

     

    Gut gemeinter Tipp, im Zweifel Füße stillhalten, Mund zu und ganz artig auf Bestandschutz hinweisen.

    Neue Mehrdistanz-Lüftungen gibt es nicht unter 40000€ netto.

     

  7. vor 10 Stunden schrieb Lt. Blueberry:

    Der Luftstrom vom Schützenstand bis zum Kugelfang würde auf 25 m stark nachlassen.

    Auch negativ. Eine Verdrängungslüftung lässt nicht nach und ist durchgehend gleich stark. Aber was ihr habt ist halt keine Verdrängungslüftung sondern eine Eigenkonstruktion.

     

    vor 11 Stunden schrieb joker_ch:

    Wie muss man sich eine mehrstufige Verdrängungslüftung vorstellen ?

    Damit ist gemeint, dass es mehrere Geschwindigkeitsstufen gibt, meistens 1 bis 3, wobei Stufe 1 meist an der Grenze der Zulassung liegt. Hier ist bei normalem Schießbetrieb aber auch kein Rauch wahrnehmbar.

    Die Lüftung kann man sich wie einen Kolben vorstellen, der einmal durch den Raum fährt. Ähnlich wie eine französische Presse beim Tee siehe hier.

    Deswegen haben die meisten Mehrdistanzstände auch eine große Lüfterwand hinter den Schützen. Nach aktuellem Stand der Technik jedenfalls.

     

    Daher machen die Zulüftungen auf unterschiedlichen Distanzen wenig Sinn, da sie zu Verwirbelungen führen können. Aber solange man nicht im Rauch steht oder Abends schwarzes aus der Nase pustet erstmal alles gut. Die allergrößte gesundheitliche Gefahr geht vom Bleistaub als Kontaktgift aus, nicht vom unverbranntem NC-Pulver.

     

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  8. Am 10.5.2018 um 12:06 schrieb Lt. Blueberry:

    Ist der Wert darunter, erlischt die Standzulassung !!!

    Dem ist zu widersprechen.

    Siehe Punkt 1.6 - Abweichen von den Richtlinien

    Es kann abgewichen werden bei:

    -Begründeten Einzelfällen, sofern keine Gefahr entsteht (Es sind und bleiben "nur" Richtlinien). Dieser Passus findet inzwischen regelmäßig Anwendung bei Beschuss von Stahlzielen.

    -Im Bestandschutz bei bestehenden Anlagen, sofern keine Sicherheitstechnischen Erfordernisse dagegensprechen

     

    Zwar muss bei Abweichungen auf die immissionsschutz- und bodenschutzrechtlichen Belange geachtet werden, im Rahmen einer Regelüberprüfung kann der Gutachter jedoch auch anderthalb Augen zudrücken.

     

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  9. Schießsstandrichtlinie 5.2.4:

    Bei Mehrdistanz ist eine Verdrängungslüftung zu nutzen, dessen mittlere Strömungsgeschwindigkeit 0.25m/s, gemessen auf den Raumquerschnitt, nicht unterschreiten darf. (Mehrstufige Lüftungen sind empfohlen)

    Eine Verdrängungslüftung ist Pflicht (5.7.2.2) und wird meist mit Quelllüftern erzeugt. Manche Stände verwenden aber auch die neueren Röhrenlüfter.

     

    Am 9.5.2018 um 11:55 schrieb Lt. Blueberry:

    Wir haben noch zusätzlich in den Blenden alle 5 m eine Absaugung direkt ins Freie. 

    Da sehe ich folgende Probleme:

     

    Auf Raumschussanlagen wird das BundesImmissionsschutzGesetz nicht angewendet, dafür muss aber mit den neusten Mitteln der Technik gearbeitet werden um Umweltbelastungen vorzubeugen. (Lärm, Abfälle, Blei und andere Stäube)

    Bei Neubau oder Neuabnahme bei wesentlicher Veränderung der Lüftung ist also Bestandschutz so gut wie nicht möglich. Ausnahmen evtl nur für Bodenabluft oder andere Spezialitäten.

     

    Punkt 5.1.7.1 RLT-Allg. Anforderungen

    "Im Bereich des Geschossfanges wird die Raumluft abgeführt"

     

    Punkt 5.7.2.2 Verdrängungslüftung

    "Die Raumluft wird im Bereich des Geschossfanges abgeführt"

     

    Punkt 5.7.3. Planungsgrundlagen RLT

    Es sind Filter zu nutzen. Bei einstufiger Filterung ist die Zuluft mit mindest F7-Filtern zu betreiben.

    Abluftventilatoren sind mit F9 auszustatten.

    Außerdem sind Schalldämpfer in Zu- und Abluft zu installieren (Lärmbelastung Umwelt). Diese sind weiterhin schwingungsresistent zu installieren.

    Zwecks Wartung sollte man mit einer externen Firma einen Instandhaltungsvertrag abschließen. Erfahrungsgemäß finden im ersten Jahr dann vermehrt Überprüfungen statt. Sobald die Filterbelastung klar ist, lassen sich Wartungsintervalle besser festsetzen.

     

    Eure zusätzlichen Absaugungen in den Blenden sind filterfrei, nicht schallgedämpft und widersprechen Punkt 5.7.2.2.

    Zwischenabsaugungen sind nicht vorgesehen, da diese die kolbenartige Verdrängungslüftung unterbrechen.

    Wenn euer Gutachter das so abnimmt dann Hut ab, auf dass er noch lange bei euch weilt.

     

    Pro Zu- und Abluft auf neustem Stand der Technik ist mit ca. 10000€ netto zu rechnen, exkl. Filter. Dabei sind inzwischen so viele Auflagen zu erfüllen, dass es für einen Verein ohne externe Firma nicht mehr zu bewerkstelligen ist.

     

    Nachtrag:
    Wenn es nur darum geht, ob der aktuelle Zustand gesetzliche Mindestwerte einhält:

    Gut gemeinter Rat, akzepetiert den Zustand und genießt den Bestandschutz.

    Da du schon von einer Mehrdistanzanlage sprichst, würde ich von dem Thema die Finger weg lassen.

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  10. Von einem faktisch gut gehaltenen Galileo Beitrag zur besten Sendezeit dank Hr. Huber und Fr. Triebel, über deren Lob, hin zu sachlich karger Kritik, gefolgt von einer Medienwissenschafts-Bachelor Analyse und schlussendlich jetzt bei Hitler. Und alles in unter drei Seiten.

    Respekt Jungs.

    Respekt.

    </GRÜN>

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  11. Ein freundliches Telefonat mit dem Verantwortlichen der Geschäftsstelle wird alle deine Fragen besser klären als die nächsten 39 Seiten die manche hier diskutieren können. Der gute Mann ist täglich von 9:00-20:00 Uhr erreichbar.

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  12. vor 18 Stunden schrieb Bones80:

    Unser Zuwachs war die letzten 2Jahre bei 45 Neumitgliedern GK/KK und 1 Mitglied LP/LG und genau da stören sich die "alten" stammtischler, sie sehen wie ihre Disziplinen sterben und sind nicht in der lage dagegen zu wirken, mit pffffft lockt man keinen jungen menschen mehr hinter der ofenbank in einen Verein, unsere jugend will das nicht mehr!

    Bei uns genauso. Alter RSB Verein mit 400 Mitgliedern, davon ca. 120 passiv und 80 Bogenschützen.

    Die Traditionsabteilung hat nur nach dem Schützenfest ein paar Neuzugänge, die Luft und KK Abteilung stagniert bei ca 30 Schützen.

     

    Durch Mundpropaganda hat sich unsere GK Abteilung von 20 auf 80 seit 2014 vervierfacht. Die neue BDS Gruppe hatte riesigen Zuwachs, nachdem wir alte DSB Großkaliberschützen Mehrdistanz haben schießen lassen. Inzwischen steht eine Fallscheibenanlage bei uns. BDS geht voran.

     

    Als nächstes SpeedSteel :drinks:

  13. vor 9 Stunden schrieb HangMan69:

    es sollte nu ja bekannt sein dass das bka hier nicht wirklich nach einer 1:1 Vorlage bewertet!

    hast anscheinend Glück gehabt auf der lm...

    Bei der GSG-15 wurde auch ein Klappschaft erlaubt.

    Bei dem oben gezeigten MDT LSS denken wir uns MFD weg. Den Zweibein könnte man zur Not auch gegen die sportlichen F-Class aus England ersetzen. Schubschaft ist letztendlich auch tauschbar.

     

    Eine "originale" Ruger 10/22 im Holzschaft wird auch regelmäßig auf Meisterschaften mit Bremse geschossen, weil kein Anschein.

    Hier bleibt die Threadfrage ob das oben gezeigte Schaftsystem (*edit* ohne Schubschaft) jemanden an eine Kriegswaffe erinnert und somit Anschein erweckt.

  14. Ich hab mir für euch Hobbyneurotiker einfach mal die Mühe gemacht nach 60 Schuss .223 aus 18" Lauf.

    Gefühlt kam der meiste Schmutz nach Brunox und Nylonbürste raus. Der letzte hartnäckige Rest dann mit Bronze.

    Habe dasselbe schonmal auf nem 300m Stand zwischen dem Schießen gemacht, ohne nennenswerte Veränderungen.

    Die Temperatur des Laufes hat m.E. viel mehr Einwirkung auf's Trefferbild.

     

    Bei Pistolen geh ich nur einmal mit Nylon hin und her, Patch durch, fertig

     

    U3IPv4I.jpg

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  15. vor einer Stunde schrieb LWB:

    Auch in NRW gibt's nicht grundsätzlich Hausbesuche. 

    Und beim KWS schonmal gar nicht. Die kann er sich nämlich auch ohne SB Beschau kaufen und zuhause lagern.

    Vereinskollege, 28Jahre. wohnhaft Duisburg. Antrag kleiner Waffenschein.

    Da kam dann irgendwann ein Polizist unangemeldet zu ihm nach Hause und hat ein bisschen gequatscht. Warum er den KWS haben möchte etc.

     

    Keine Kontrolle der Schränke oder ähnliches. Dann lag da noch eine Glock Explosionszeichnung rum und man hat noch ganz unverfangen über Waffen gesprochen. Interessanterweise war der Polizist der Meinung, Rotpunktvisiere seien für Sportschützen verboten (Auf Nachfrage waren wirklich nicht-projizierende Zielerfassungen ála Aimpoint gemeint). An sonsten aber alles reibungslos.

  16. Am 16.10.2017 um 21:06 schrieb sidolin:

    Hab gehört, das auch keine Fallplatten mehr beschossen werden dürfen, der BDS ist wohl auch raus als Kunde

     

    Gibt es da näheres? Ist dann natürlich die Frage wo die BDS Bezirksmeisterschaften stattfinden.

  17. vor 9 Minuten schrieb larsi:

    Was auch immer du mir damit sagen willst.....du hast bestimmt recht.

     

    Es geht nicht darum welcher Sportler was braucht. Es geht darum, dass ein kleiner Teil von Sportlern auch mal sportlichen Spaß daran hat, ein 30er Glockmagazin auf dem 10m Stand zu verschießen.

     

    Wenn wir mit der Argumentation anfangen wer was benötigt, dann kommen wir wieder an den Punkt wo der Jäger fragt, welcher Sportschütze überhaupt eine AR15 benötigt, oder der Luftwaffenschütze fragt, welcher Sportler überhaupt eine scharfe Waffe braucht.

     

    Und ruckzuck haben wir wieder 3 verschiedene Lager die, intern zerstritten, auf politischen Parkett nichts gebacken bekommen. Jedes Verbot, dass Zivilschützen betrifft, aber mit der Sorge um Terrorgefahr umgesetzt wird, ist eines zuviel. Egal wer was braucht oder nicht.

     

    Man kommt jetzt mit einem Verbot von 20+ Magazinen, wo vorher keine Regulierung benötigt wurde. In England wurden nach Attentaten in den 90ern Zentralfeuerhalbautomaten -komplett- für Sportschützen gestrichen. Würde man manche Politiker machen lassen, plinken wir bald auch nur noch mit 22 lfb oder Luftgewehr. Immer nur ein kleines Stück Salami. Und alsbald ist plötzlich alles weg.

  18. Am 27.3.2017 um 12:31 schrieb Schwarzwälder:

    [...]

    Ausserdem sind jetzt der Sprung von VDMA A/B zur Euronorm 14450 S1/2 mit einem Nachteil von 20 Bis 30 Euro betroffen,  das war es. Dafür bekomme ich als Endkunde eine sicherere Schlosstechnik, eine Überwachung der Norm samt zerstörerischer Prüfung und damit Schutz vor schwarzen Schafen und last not least eine EU weit gültige Norm, sodass ich damit problemlos umziehen kann. ACH ja, höhere Versicherungswerte in der Hausrat sind mit S1/2 auch noch möglich.  Also 4 fette Vorteile für 20 Bis 30 € Mehrpreis und v.a . ohne Mehrgewicht . Was gibt es da zu diskutieren???? 

    [...]

    Habe ich da etwas übersehen? Ein simpler A-Schrank für 3 Langwaffen kostet mich im Fachhandel 200€, ein 0/1 Schrank für Langwaffen kostet 600€

     

  19. Zitat

    Seit 1. Jänner 2017 müssen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes keinen Bedarf zum Führen von Schusswaffen mehr glaubhaft machen, wenn sie einen Waffenpass beantragen. Der Bedarf wird nunmehr vom Gesetz als jedenfalls gegeben angesehen. Ein solcherart von der zuständigen Behörde erteilter Waffenpass ist jedoch auf Waffen bis einschließlich Kaliber 9mm beschränkt

     

    Jeder Polizieibeamte mit Grundausbildung für den Exekutivdienst kann seit dem 1.Jannuar '17 ohne Angabe von Gründen (einen Waffenpass beantragen und) eine Kurzwaffe mit sich führen. Begründet wird das mit der Bedrohungslage/Terrorgefahr in Europa und die damit verbundenen Möglichkeiten von zivilen (bewaffneten) Polizisten im Anschlagsfall.

     

    Zuständer Gesetztestext §22 Abs 2 Punkt 2: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40189779

  20. vor 2 Minuten schrieb bigtao-7:

    @salzstange

     

    Den Artikel gelesen?

     

     

    "400-Meter-Bahn ist das Kernstück der Anlage

    Räumlich deutlich getrennt, aber doch über einen Gang erreichbar, ist das Kernstück der Anlage: Die 400-Meter-Bahn mit speziellen Angeboten wie Kipphase oder Kurzstand lässt bei den Jägern die Augen glänzen."

     

    Das ist eine falsch übernommene Meldung von www.wa.de

     

    Die offizielle Seite sprich von vier 100 Meter Bahnen, siehe: http://www.ljv-nrw.de/inhalt/kjs-unna/neues-schieszentrum/intro-neues-schieszentrum/baugenehmigung-fur-sport-und-jagdschutzenzentrum-ist-erteilt-worden/6_17940.html

     

    "Der Bereich des jagdlichen Schießens wird vier 100m-Bahnen, einen laufenden Keiler mit integrierter Kipphasenanlage, sowie eine 25m-Kurzwaffenanlage mit fünf Schießbahnen und einen Schulungsraum umfassen"

    Denke mal ein Tunnel im Stil des Schießzentrums Ulm wäre einfach zu teuer gewesen.

  21. Und wieder nur 100m :´(

     

    Das wäre die Chance gewesen in NRW eine 300m Bahn zu stellen. Gerade bei 6mio Investition... Schade. Aber Gelände hätte das wohl auch nicht hergegeben. Und im LJV besteht wohl wenig Interesse daran.

  22. vor 7 Stunden schrieb schiiter:

     Keine Fremdgefährdung. Kein Zeitdruck. Alles andere ist Unsinn.

    Mit Spezialisten meine ich kein SEK oder ähnliche Fehlanforderung.

    Es brwcuht geschultes Personal für die LAge und keinen Hammer. Mit Geselnehmer verhandelt auch ein Profi.

     

    Mit Geiselnehmern UND Suizidanten verhandeln Verhandlungsgruppen. Vom SEK.

    Aus meinem Einsatzalltag im Rettungsdienst: Person mit Strick um Hals und Brückenpfeiler droht zu springen. Nach Bekanntwerden der Einsatzlage fordert Einsatzleizer Polizei die Verhandlungsgruppe SEK an. Derweil Sicherung durch Boote der Feuerwehr und allgemeines Abwarten aller beteiligten Einsatzkräfte. Im besagten Fall ließ Suizidant sich auf Gespräch mit einer Polizeibeamtin ein. Gelöst wurde die Lage letztendlich nach langem Gespräch mit Verhandlungsgruppe.

     

    vor 3 Minuten schrieb uwewittenburg:

    Da sind wir doch wieder am Kernpunkt.

    Der Rettungsdienst findet ein Opfer vor, die Polizei ein potenzielles und nun?

    Der Rettungsdienst handelt nach der vorgefundenen Situation, die Polizei nach Weisung.

     

    So wie bereits beschrieben, solange der Suizidant (potentielles Opfer) nicht in der Lage ist, andere zu Gefährden, besteht kein sofortiger Handlungszwang. Ob Pol oder RettD, die Hinzuziehung von Verhandlungsgruppen entscheidet der Weisende, Notarzt/Einsatzleiter.

    Auch wenn ich auf Weisung agiere, habe ich eine Durchführungsverantwortung.

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