Zum Inhalt springen

realdognose

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    13
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von realdognose

  1. Wenn es Berichte zu Kontrollversuchen gibt - OK....das kann durchaus sein. Übereifrige Sachbearbeiter kann es immer mal geben.

    Ja, die gibt es - aber da muss man wohl halt "durch".

    Lt. vieler Quellen ist es für den KWS z.b. nicht erforderlich einen Bedarf anzugeben.

    Unsere örtliche Sachbearbeiterin wollte trotzdem, dass im Feld "Sonstiges" ein detailierter Grund für den Erwerb des KWS angegeben wird, weil "dieser für die Erteilung des Scheins wichtig sei"...

    Ich würde also - nur weil es das Gesetz nicht verlangt - nicht ausschließen, dass jemand vorbei schaut um die ordnungsgemäße Verwahrung zu prüfen. "Nicht müssen" impliziert imho nicht "nicht dürfen". Klar kann man sich dann auf die Hinterbeine stellen - einfacher ist es aber das ganze einfach korrekt zu handhaben, den Guten 30 Sekunden in die Wohnung zu lassen und fertig ist die Laube.

  2. Als kleiner Nachtrag hier:

    Ein bisschen muss ich coltdragoon nun doch entschuldigen. Er hatte sich über meine Nachrage ob man den KWS mitführen muss etwas echauffiert (Ich hatte zwar die schriftliche Bestätigung, ihn aber noch nicht in Händen) - und auf der Rückseite steht ausdrücklich, dass man den KWS mitzuführen hat.

    In SO fern ist diese Frage wirklich obsolet und wirkte verständlicher Weise nach "kann der nicht lesen?".

    Beim Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist der Personalausweis oder Pass und der kleine Waffenschein mit sich zu führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen auszuhändigen.

    Grüße,

    realdognose.

    • Ein Hund ist weit mehr als ein Mittel zum Selbstschutz. Er ist vor allem ein Wesen, das sozial lebt. Du wirst mit demHund zusammen leben müssen mit allen Vorteilen und Nachteilen. Ob Dein Hund dann trotz entsprechender Ausbildung und Zuneigung zu Dir sich überhaupt zum effektiven Schutz eignet und im Gefahrenfall nicht noch zu einem zusätzlichem Risiko für Dich wird, ist fraglich. Selbst die Sicherheitsorganisationen haben ernsthafte Schwierigkeiten, noch potentiell brauchbare Hunde zu finden. Ein Hund kann Dir ein guter Gefährte sein. Aber ob er Dich tatsächlich schützt, ist sehr fraglich.

    Als Besitzer eines Schäferhundes mit Schutzhundeausbildung möchte ich diesen Aspekt - aus persönlichem Interesse - nochmals unterstreichen!

    Wenn es dir REIN um den Selbstschutz geht - besorg dir einen der zahlreichen Selbstverteidigungsgegenstände, die du bei nicht Benutzung in den Schrank legen kannst!

    Bei einem Hund sollte an erster Stelle "die Liebe zum Hund ansich" stehen. Kein Lebewesen wird dir soviel "geben", wie ein Hund den du gut behandelst! Er wird faktisch sein ganzes Leben nur auf DICH ausrichten! Wenn du Ihn "nebenher" zum Schutzhund ausbilden kannst, ist das ein reiner "Bonus" und sollte keinesfalls die Grundlage für die Anschaffung des Vierbeiners sein.

    Ein Hund erfordert viel Aufmerksamkeit und frisst richtig ordentlich Zeit UND Geld! Teurer als das Fressen und die Zeit (wenn man es per Stundensatz umrechnet) sind noch die Tierarzt Kosten - denn der Hund hat KEINE Krankenversicherung. Du zahlst ALLES zu 100% selbst - und wenn ich dir sage, dass unser Schäferhund in seinem Leben locker einen "Kleinwagen" verschlungen hat, ist das nicht übertrieben.

    Bedenke auch, dass ein Hund dich "einschränkt": Urlaub? Doch mal über Nacht weg? Nach der Arbeit direkt zum Sport oder zum Kollegen? Geht nicht! Dein Hund ist Zuhause "und will raus!".

    Daher: WENN ein Hund - dann des Hundes wegen. Und für nichts anderes.

    lg,

    real.

  3. @ realdognose:

    Ein herzliches Hallo erstmal und willkommen im Forum! :hi:

    Nun wurde ja zu Deinem eigentlichen Anliegen ja schon so einiges geschrieben, und ich möchte mich auch nochmal kurz dazu äußern:

    1. Ich würde Dir ernsthaft empfehlen, dass Du Dir möglichst genau überlegst, zu welchen Situationen Du Deine SSW mitnehmen möchtest und genau diese Situationen der zuständigen Behörde vorträgst und damit rechtlich einwandfrei klärst, ob das möglich ist. Da Du ja allerdings schon festgestellt hast, dass man nie genau weiß, welche Situationen einem im Leben so unverhofft begegnen, würde ich Dir empfehlen, die SSW außer auf dem Weg zum Müll rausbringen lieber im häuslichen Bereich beruhen zu lassen.

    2. Nach dem Lesen Deiner Beiträge habe ich folgende Meinung über Dich:

    a.) Du hast einen Kleinen Waffenschein.

    b.) Du wirst Dir definitiv keine SSW holen, um diese in der Öffentlichkeit zu führen (zum "anschauen" und "Habenwollen" für zuhause wohl eher), weil Du dafür einfach zu intelligent bist. Und zwar in jeder Beziehung. Von daher erübrigt sich auch jede "fallkonstruierte Diskussion". Denn erstens kommt es immer anders und zweitens als man denkt.

    Aber ich glaube, das weißt Du schon seit einem Großteil Deines Lebens, von daher gehe ich da auch nicht weiter drauf ein.

    Viele Grüße

    GW

    Hallo gunwalker,

    vielen Dank für dein Feedback.

    1.) Ja, ein Abklären der genauen Lage ist mir wichtig. Und wie du schreibst würde ich die Waffe nicht "selbstbewusst zu jedem Event mitschleifen" - Die Fragen sind daher natürlich auch Extrem-Beispiele (Cafe, Restaurant, etc...) - Aber ich stelle Fragen gerne "so", dass die Fragestellung ansich nicht schon eine erwartete Antwort beinhaltet.

    Prinzipiell kann man es mit folgendem Satz zusammenfassen: "Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben".

    2b.) Danke für das "Lob". Und völlig korrekt erkannt käme ich derzeit nur auf "zwei" Alltagssituationen, bei denen ich in Erwägung ziehen würde die Waffe mitzuführen:

    1.) Ich gehe jeden zweiten Tag nach "Feierabend" (gegen 20 Uhr) joggen - Trimdich-Pfad im Wald, im Winter "stockdunkel". (Ja, da fühlt man sich auch als sportlicher Mann "unwohl".)

    2.) Beruflich bedingt bin ich des öfteren pro Monat deutschlandweit unterwegs und habe oftmals keine Ahnung von den regionalen Begebenheiten.

    Und aus (2) resultiert eben die Frage bzgl. des "privaten Hausrechts" und den "öffentlichen Veranstaltungen" - Abends sind meist "Kunden-Termine" usw., dann aber gegen 1 oder 2 Uhr noch einen "unbekannten" Weg zum Hotel antreten? Ja, wie gesagt: "Besser haben und nicht brauchen, als brauchen und nicht haben".

    Also ich finde die Fragestellung des TE als ein vorbildliches Beispiel für den Wunsch

    zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen.

    Auch dir ein Dankeschön - denn um nichts anderes geht es mir. Und zwar von BEIDEN Gesichtspunkten aus:

    - Erstens möchte ich vermeiden, dass durch irgendwelche Fahrlässigkeiten jemand anders zu Schaden kommt.

    - Zweitens möchte ich vermeiden, dass - natürlich - ICH dadurch in irgendeiner Weise zu Schaden komme (hier vor allem natürlich rechtlich gesehen!).

    lg,

    real

  4. Hallo,

    naja, dass ist wohl unerheblich, der KWS berechtigt dich nur zum Führen eine SSW Erwerb und Besitz haben damit nichts zu tun!

    Gruß Klaus

    Hallo Klaus,

    das ist mir klar - Erwerb und Besitz gehen auch ohne KWS.

    Allerdings habe ich zuhause einen Schäferhund - ohne KWS (und bei Einhaltung gesetzlicher Regelungen) kann ich mir eine SSW also im Prinzip schenken - wer "unangekündigt" zu mir nach Hause kommt ist selber schuld ;-)

    Daher war es - in meinem Use-Case - logisch zuerst den KWS zu beantragen, abzuwarten und mich erst bei Genehmigung um alles

    weitere zu kümmern. Selbst wenn ich mich dann doch dagegen entscheide hätte ich "so" nur 50 Euro versenkt statt 200 Euro oder mehr.

    lg,

    real.

  5. @coltdragoon: Nun gut, du hast dir deine Meinung (über mich, oder allgemein "Neulinge") ja bereits gebildet - Werde ich nicht versuchen dir auszureden.

    Abschließend möchte ich zu dir sagen:

    Du lässt Informationen für dich durch andere sammeln und nicht selber sammeln um ein Ergebnis daraus zu finden.

    Ich dachte dafür wäre ein Forum da? (Also um hilfsbereite Menschen zu finden, die sich auskennen)

    Zumindest in den Bereichen wo ich normalerweise unterwegs bin ist man ein Foren-Mitgied weil man HELFEN möchte und

    sein "Fachwissen" an den Mann bringen will - nicht, weil man sich allwissend und erhaben "über" die Neuankömmlinge stellen möchte?

    Nach über 20 Jahren beantworte ich heute noch Fragen von "Neulingen", die in meinen Augen unvorstellbar trivial sind.

    Wenn du nur kund' tun möchtest was deine Meinung ist, solltest du vielleicht einen Blog statt Forum wählen...

    Aber gut, dies ist nur mein Eindruck von dir, ich mag mich täuschen - aber diesen Eindruck hast du geschaffen, nicht ich.

    lg,

    ps.:

    3 Pilzesammler treffen sich im städtischen Wald zum Pilze sammeln.

    Du willst mit deiner SSW dabei sein, weil im dunklen Wald böse Menschen lauern.

    Darfst du das oder ist das eine öffentliche Veranstaltung im Stadtwald ?

    Auf Grund der (soweit) gesammelten Informationen würde ich sagen:

    Es hängt davon ab:

    Ist das Pilze sammeln allgemein angekündigt, und jeder der Bescheid weiß könnte beitreten? Dann darf ich das nicht.

    Handelt es sich bei den zwei anderen Sammlern um Zwei meiner Freunde und es gibt keine allgemeine Ankündigung,

    sodass es "nur" wir 3 sind? Dann darf ich das.

    Ich mag falsch liegen, aber genau DAS sind solche Punkte die man bei der "zuständigen Behörde" erfragen kann - nur ohne überhaupt von irgendwo auf diese Frage gebracht zu werden KANN man dies nicht fragen, erhält folglich keine Antwort.

  6. Tja so schnell kann's gehen - jetzt habe ich mich doch auf die Diskussionen eingelassen, die ich eigentlich nicht wollte.

    Erstmal vielen Dank für die bisherigen Antworten, die auch tatsächlich mindestens eine der gestellten Fragen beantwortet haben!

    Kann denn noch jemand etwas qualitatives zu folgendem Punkt beitragen?

    2.) Ablegen?:

    Man ist ja verpflichtet, seine Waffe vor Zugriffen Dritter zu schützen - Zuhause z.b. durch abschließbare Schublade o.ä.

    Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung - wenn man die Waffe bei sich trägt - die Waffe immer "am Körper" zu haben, oder wäre es auch adäquat die Waffe z.B. im Auto zu lassen, oder - sagen wir "Cafe-Besuch" - abzulegen und ggf. in die Jackentasche zu stecken? (Jacke nat. dann nicht an die Garderobe, versteht sich)

    Platt gesagt: Was muss ich als Träger beachten, damit meiner Sorgfaltspflicht genüge getan ist?

    In wie fern MUSS ich in der Öffentlichkeit sicherstellen, dass niemand Zugriff auf die Waffe erlangt?

    Ist das eher eine "Null-Toleranz"-Frage (sprich: Du bist IMMER verantwortlich) oder gibt es hier ein

    ausreichendes Mass an Vorkehrungen, z.b. "IMMER am Körper behalten".

    Auch wenn manche dies wieder mit "gesundem Menschenverstand" beantworten würden, würde mich der rechtliche

    Aspekt (Denn so unsozial es klingt - das ist am Ende der entscheidende Punkt) interessieren:

    Wann ist der Verwahrungspflicht genüge getan, wann gilt die Handhabung als grob-fahrlässig?

  7. Hier stellt jemand ne Frage, in einem "frei ab 18" Forum... und dann kommen "Antworten".....

    Dass entsprechend "Antworten" kommen war mir im Vorfeld klar. Ich kann auch nachvollziehen, dass die Thematik des Führens einer Schreckschusswaffe sofort bei allen "Experten" die Alarmglocken in Richtung "Möchtegern-John-Wayne" schrillen lässt und betrachte entsprechende "Antworten" (sofern man es so nennen kann) nicht persönlich. (Dafür bin ich schon viel zu lange im großen, bösen Internet unterwegs ;-) )

    Es wäre besser du würdest erst nachdenken und dann eine Waffe kaufen !

    Beruhigt es dich, wenn ich dir sage, dass ich zwar den KWS bereits erhalten habe, aber noch keine Waffe gekauft habe?

    Empfand ich so herum als "logisch" - denn der Schein hätte ja auch "nicht erteilt" werden können?

    (Ja, zuhause bräuchte ich den nicht, aber darum geht es hier ja auch nicht)

    Vor dem "Nachdenken" kommt bei mir - vermutlich Promotions-bedingt - das Sammeln von Informationen. Aber soll ja Leute geben,

    die erst auf Basis ihres "gesunden Menschenverstandes" nachdenken und sich im Anschluss nicht mehr von gefundenen Informationen verwirren lassen.

    Ist es Aufgabe des Forums Erziehungshilfe zu leisten ? Wohl kaum.

    Erziehungshilfe kannst du vielleicht meinem 10 jährigen Sohn anbieten. (Und als Info für dich, erscheint mir erwähnenswert: Nein, ich habe nicht mit 8 Nachwuchs gezeugt.)

  8. Stell dir vor der führt das Ding in der Fußgängerzone offen spazieren ?

    Warum auch immer kontrolliert ihn die Polizei und er sagt : "Muß ich den mithaben ?"

    So, und jetzt denk nochmal darüber nach, was du da eben geschrieben hast?

    Denn GENAU deswegen STELLE ich diese Frage ja, BEVOR ich nachher - als einer der nicht fragte - in genau so einer Situation stecke.

    Was ist nun am Ende besser? Meine "dumme Frage", die genau dies geklärt hat, oder wenn ich die "dumme Frage" einfach nicht gestellt

    hätte, weil ich weiß (Siehe Eingangspost) dass von den "Experten" eine ganze Palette dummer Antworten kommen wird?

    Entschuldige, in meinen Augen ist diese ganze Thematik (aus offensichtlichen Gründen) "sehr sensibel" zu betrachten -

    Da stelle ich lieber dumme Fragen, gerne auch doppelt, als dass ich das ganze "Lax" handhabe und von irgendeiner Vermutung ausgehe.

  9. .....und warum fragt er nicht seine Behörde?... die MUSS ihm die Fragen sogar beantworten...... und muss die Antworten sogar mit den entsprechenden Quellen belegen können.....

    Keine Sorge, ich werde mich schon noch an offiziellen Stellen informieren - mir das Ganze im Idealfall auch Schwarz auf Weiß geben lassen.

    Ich dachte aber, dass solche Fragen in einem "Waffen-Forum" durchaus gestellt werden könnten um erstmal eine "Grundidee" der Themen zu bekommen.

    Oftmals liefern Foren nämlich noch Aspekte, die dir die offizielle Stelle zwar beantworten KANN - aber nur wenn du nachfragst. Und dazu musst du wissen,

    was du fragen musst.

  10. Das kann keine ernstgemeinte Frage für einen erwachsenen Menschen sein !

    Du bekommst eine Erlaubnis eine Waffe zu führen und fragst ernsthaft ob du diese Erlaubnis mitführen musst ?

    Alleine das zeigt das du gar nicht verantwortungsvoll eine Waffe auch SSW in der Öffentlichkeit führen kannst.

    N.m.M. sollte man dir dafür den Schein schon mal wegnehmen.

    Reicht dir das ?

    Mag deine Ansicht sein - teile ich nicht.

    Natürlich habe ich das so vermutet und werde das auch so handhaben, die Frage ob es PFLICHT ist,

    ist jedoch eine ganz andere und meiner Meinung nach vollkommen Legitim.

    Es ist nicht dumm, zu fragen - es ist dumm, nicht zu fragen.

    Und deinen Schluss, dass ich deswegen nicht verantwortungsvoll mit einer Waffe umgehen könne zeugt

    von einem doch sehr engstirnigen Weltbild.

    Wer also fragt, ob er seinen Führerschein dabei haben muss sollte deiner Meinung nach nicht Auto fahren dürfen,

    und Menschen die wissen möchten ob der Personalausweis mitgeführt werden muss - am besten abgeschoben?

  11. Hallo Zusammen,

    ich hätte ein paar konkrete Fragen zum Führen einer SSW in der Öffentlichkeit. Da ich bereits viel zum Thema gegoogelt habe und alle Threads (ohne finale Antwort) in die selbe Richtung "abrutschten", würde ich darum bitten hier "nahe" am Thema zu bleiben, also nicht über die Notwendigkeit, den Sinn oder persönliche Ansichten zu diskutieren.

    1.) Verdecktes Tragen?

    Es scheiden sich die Geister, eine Gesetzesgrundlage konnte ich hierzu nicht finden. Ein Teil sagt das "unverdeckte" Tragen wäre nicht zulässig wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" - der andere Teil sagt, man kann es handhaben wie man möchte.

    Ich möchte nicht wie "John Wayne" durch die Gegend laufen, würde also ein verdecktes Tragen bevorzugen - nur möchte ich natürlich genauso wenig Probleme verursachen, wenn ich irgendwo die Jacke ablege und die Waffe zum Vorschein kommt.

    2.) Ablegen?:

    Man ist ja verpflichtet, seine Waffe vor Zugriffen Dritter zu schützen - Zuhause z.b. durch abschließbare Schublade o.ä.

    Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung - wenn man die Waffe bei sich trägt - die Waffe immer "am Körper" zu haben, oder wäre es auch adäquat die Waffe z.B. im Auto zu lassen, oder - sagen wir "Cafe-Besuch" - abzulegen und ggf. in die Jackentasche zu stecken? (Jacke nat. dann nicht an die Garderobe, versteht sich)

    Platt gesagt: Was muss ich als Träger beachten, damit meiner Sorgfaltspflicht genüge getan ist?

    3.) Öffentliche Veranstaltung

    Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von SSWs untersagt - aber wo ist die Grenze, was definiert sich als "öffentliche Veranstaltung"? Soweit ich gelesen habe, fallen z.b. Cafes, Restaurants o.ä. nicht darunter, da hier eher privates Hausrecht greifen würde?

    (Ich möchte hier nicht ermitteln, wohin ich die Waffe mitnehmen kann - sondern wohin ich Sie definitiv NICHT mitnehmen darf! Klar würde ich zu einem geplanten Restaurant besuch keine Waffe mitführen - manchmal ergeben sich Dinge jedoch spontan und dann sollte man schon Bescheid wissen ob und wie...)

    4.) Sonstige Locations:

    In Anlehnung an (3): Wenn ich mich auf eine nicht-öffentliche Veranstaltung begebe, sei es eine private Party, Einkaufszentrum, Metzger oder ähnliches - Muss ich hier in irgendeiner Form jemanden informieren, dass ich eine Waffe bei mir trage? (Das "Hausrecht" hängt ja nicht immer an der Eingangstüre aus, darf ich z.b. ein Cafe unter der Annahme betreten, dass es erlaubt ist oder muss ich mich ERST informieren und dann entsprechend reagieren?)

    ps.: kl. Waffenschein ist natürlich vorhanden, dass dieser aber nichtmal mit einer "Einweisung / Aufklärung" einhergeht finde ich selbst merkwürdig - Ein paar Stunden Theorie würden doch Niemandem schaden?

    pps.: Muss der kl. Waffenschein dabei sein, wenn man die Waffe führt?

    Viele Grüße,

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.