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dune

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  1. Ja, da hast du schon recht. Aber die Sub-Compact gefällt mir einfach besser. Und andererseits finde ich es naheliegender, zu fragen, warum ein 10"-Lauf o.k. ist, während ein 1,4" kürzerer Lauf nicht zugelassen ist. Aber man kann natürlich, um sich das Leben einfacher zu machen, generell aufhören, Regeln und Einschränkungen zu hinterfragen. Da ist man dann aber wahrscheinlich schon sehr bald bei der Frage "warum Großkaliber schießen? Luftgewehr reicht doch auch".
  2. … und weiß hier jemand zufällig, ob man die sub-compact in anderen Verbänden in Standard-Diszipinen schießen darf?
  3. Rechtlich ist das Norlite zwar eine Kurzwaffe, sportlich wird es beim BDS aber als Langwaffe behandelt. War mir auch neu. BDS Kommentare und Erläuterungen zu den Sporthandbüchern (IPSC):
  4. Da ich kein IPSC trainiere, hatte ich eigentlich gehofft, dass es eine Standard-Disziplin gibt. Aber du hast recht. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit. Danke. BDS Kommentare und Erläuterungen zu den Sporthandbüchern (IPSC):
  5. Hallo, Ich steh gerade kurz davor, für meine Glock ein NORLITE USK-G zu kaufen. Geplant hatte ich eigentlich die kürzeste Version, also die “sub-compact” - Variante. Verwendungszweck: Spass / kein Wettkampf. Jetzt hab ich durch Zufall im BDS-Dokument “Kommentar und Erläuterungen zum Sporthandbuch” entdeckt, dass ausgerechnet die sub-compact-Version weder als Kurzwaffe mit Anschlagschaft, noch als Langwaffe im Kurzwaffenkaliber zugelassen ist. … aus welchen Gründen auch immer. Mir ist klar, dass ich das Norlite als Wechselsystem erlaubnisfrei erwerben kann, andererseits würde ich mir aber gerne nervtötende Diskussionen am Schießstand nach dem Motto “dafür gibts aber bei uns keine Disziplin” usw. ersparen. Daher folgende Frage: Hab ich da was übersehen? Gibt es im BDS irgendeine Norlite-sub-compact-kompatible Disziplin? Danke im voraus. Grüße.
  6. o.k. die Einschätzungen zu dieser Frage sind also nach wie vor gespalten … Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich beim sogenannten "führenden wesentlichen Teil" um den Lower (bei Pistolen das Griffstück), oder? Meine Altbesitz-Lower waren aber in den letzten Jahren bereits zeitweise an meiner Waffe als Wechsel-Lower verbaut. Und zwar legalerweise. Zu diesem Zweck wurden die Lower ja erworben. Der Punkt "… das noch nicht in einer Waffe verbaut war …" trifft also nicht zu.
  7. Hallo, ich steh gerade vor einer ähnlichen Frage und bin auf der Suche nach einer Antwort auf diesen Thread gestoßen. Bei mir sieht die Situation folgendermaßen aus: Ich habe 2 Lower Receiver angemeldet bzw. eintragen lassen. Ich besitze eine entsprechende Waffe. Die Lower wurden der Waffe aber in der WBK nicht zugeordnet. Da auf den Lower unter Kaliber “Multi” steht, wurde kein Kaliber eingetragen. Unter “Amtliche Eintragungen” steht, es handele sich um eine “Besitzanzeige von wesentlichen Teilen gem. §58 Abs. 13 WaffG.” Also Altbesitz. Kosten: ca. 35 EUR, da eine weitere WBK ausgestellt werden mußte. Die zwei Fragen, die ich mir jetzt stelle: 1. Habe ich das Recht, die Lower weiterhin so zu verwenden wie vorgesehen, also als Wechsel-Zubehörteil für meinen Selbstlader? 2. Habe ich das Recht, die Lower, nachdem sie jetzt als “wesentliche Waffenteile” eingetragen und registriert sind, als solche zu verwenden, indem ich sie z.B. mit einem Wechselsystem verbinde? Ich weiß, die Fragen wurden in ähnlicher Form bereits gestellt. Jedoch fielen die Antworten sehr widersprüchlich aus. Vielleicht gibt es inzwischen ja neue Erfahrungen und Erkenntnisse. Grüße und Danke im Voraus.
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