Hallo,
ich steh gerade vor einer ähnlichen Frage und bin auf der Suche nach einer Antwort auf diesen Thread gestoßen.
Bei mir sieht die Situation folgendermaßen aus:
Ich habe 2 Lower Receiver angemeldet bzw. eintragen lassen.
Ich besitze eine entsprechende Waffe.
Die Lower wurden der Waffe aber in der WBK nicht zugeordnet.
Da auf den Lower unter Kaliber “Multi” steht, wurde kein Kaliber eingetragen.
Unter “Amtliche Eintragungen” steht, es handele sich um eine “Besitzanzeige von wesentlichen Teilen gem. §58 Abs. 13 WaffG.”
Also Altbesitz.
Kosten: ca. 35 EUR, da eine weitere WBK ausgestellt werden mußte.
Die zwei Fragen, die ich mir jetzt stelle:
1.
Habe ich das Recht, die Lower weiterhin so zu verwenden wie vorgesehen, also als Wechsel-Zubehörteil für meinen Selbstlader?
2.
Habe ich das Recht, die Lower, nachdem sie jetzt als “wesentliche Waffenteile” eingetragen und registriert sind, als solche zu verwenden, indem ich sie z.B. mit einem Wechselsystem verbinde?
Ich weiß, die Fragen wurden in ähnlicher Form bereits gestellt.
Jedoch fielen die Antworten sehr widersprüchlich aus.
Vielleicht gibt es inzwischen ja neue Erfahrungen und Erkenntnisse.
Grüße und Danke im Voraus.