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Andreas aus D.

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Beiträge von Andreas aus D.

  1. Hallo,

     

    habe mir beim BM meines langjährigen Vertrauens die Hämmerli Xesse IPSC bestellt.  Nur - die kommt und kommt nicht.  Kennt hier jmd. die Hintergründe der Lieferprobleme?  Ich möchte die Waffe überwiegend bei den BDS Disziplinen MD, Speed, Präzi und Fallscheibe einsetzen - mit und ohne Optik.  Die Waffe ersetzt zwei Ruger MKII, die ich verkauft habe.  Hat jmd. einen Vorschlag für eine Alternative?

     

    Gruss

     

    Andreas aus D.

  2. vor 19 Stunden schrieb Pi9mm:

     

     

    Das ist so, oder so, reine Fantasie.

    Entweder nun "an 3 Stellen" (durch 3 Bohrungen); oder an 3 Seiten (Boden, Rückwand, linke Seite); vielleicht mit noch mehr Bohrungen...?

    Also bei der Wortwahl "dreiseitig" sind da Jemand die Pferde durchgegangen.

     

    Was versicherungstechnisch gefordert sein kann; & waffenrechtlich sinnvoll ist; wurde angesprochen.

    Alles Weitere liegt im eigenen Ermessen für das persönliche Sicherheitsgefühl.

    Manche machen aus Prinzip nur das Nötigste; ich als Sicherheitsfreak sehe das "Mehr" auch als Hobby.

     

    In der Praxis ist es am wirkungsvollsten, einen "einfachen" Schrank bis "B" in eine (wirklich winklige !) Raumecke zu stellen; so kann (mit Nacharbeit / Zusatzbohrungen) tatsächlich an 3 Seiten befestigt; und ein Abhebeln erschwert werden.

    Bei einem "besseren", schwereren Schrank ab "I"; möchte man bestimmt nicht die Seitenwand ruinieren. Schwere F60 Ier & IIer (zumindest die Hartmänner, die ich kenne) haben ohnehinn nur eine einzige Bohrung im Boden.

    Setze selbst nur auf Gewicht & befestige nix.

    Hallo,

     

    ich habe mich unklar ausgedrückt.  Angesprochen wurde vom Beamten eine dreiseitige Befestigung.  

     

    Die Sicht der Versicherung auf A und B Schränke ist übrigens noch einmal eine ganz andere - lohnt mit Hinblick auf den Duktus des Threads auch nicht, dies hier auszuführen oder besprechen zu wollen.

     

    Gruss und WMH

     

    Andreas

  3. Hallo Jack Aubrey,  

     

    danke erst einmal für Deine in normalem Ton gestellte Rückfrage.  Ein Freund, in der anderen Stadt am Rhein, wurde Opfer eines Einbruchs.  Ein B-Würfel wurde aus der Wand gerissen und gestohlen.  Ein Jägerschrank (A, mit B Innnenfach) wurde aus der Wand gerissen und liegengelassen.  Nach der Spurensicherung kam ein Beamter der lokalen Polizei und hat die Anbringung der Waffenschränke untersucht.  Unter anderem hat er die Tiefe der Bohrlöcher nachgemessen.  In diesem Zusammenhang fiel der Begriff der dreiseitigen Befestigung.  Dies habe ich zum Anlass genommen hier einmal nachzufragen - mit dem obigen Ergebnis. 

     

    Ich habe gelernt Gesetze zu lesen und weiss daher, dass diese zumeist nur einen Teil der Vorschriften wiedergeben.  Maßgeblich sind neben dem Gesetzestext auch Durchführungsverordnungen und weitere Richtlinien sowie  Rechtsprechung.  Mir geht es auch nicht um die Sicht der Versicherungsbranche sondern ich möchte sicherstellen, dass ich meine A Schränke und B Würfel rechtssicher aufstelle.

     

    Gruss und WMH
     

    Andreas

  4. Hallo,

     

    leider hat die Suchfunktion mir nicht weitergeholfen. 

     

    Mein Verständnis ist, dass A und B Schränke, so sie unter 200kg wiegen, verankert werden müssen.  Mir wurde nun vorgetragen, dass diese Verankerung an drei Stellen erfolgen müsse (dreiseitig).  Was hat es damit auf sich?  Ist dies verpflichtend?  Gibt es eine Fundstelle (Gesetz o.ä.)?  Inwieweit wäre dem Erfordernis entsprochen, wenn mehrere Schränke aneinander verschraubt werden?  Wäre dem Gesetz auch entsprochen, wenn die seitliche Verankerung an einem Bücherregal erfolgen würde?

     

    Vielen Dank vorab.

     

    Andreas

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