Hallo zusammen,
ich habe ein Thema das mich seit Jahren (immer mal wieder) beschäftigt und gerade wird es wieder akut. Es geht um eine alte, augenscheinlich und auch praktisch völlig wertlose Erbwaffe unserer Familie (Einzellader Kurzwaffe, siehe auch Bilder), die derzeit per Erben-WBK meiner Mutter gehört. Diese wurde vor zwei Jahren von der Waffenbehörde besucht und ihr nahegelegt, die Waffe zu verschrotten/unbrauchbar zu machen o.Ä.. Wir hatten das in der Familie besprochen, verschrotten wollten wir nicht und uns darauf geeinigt nach einem Blockiersystem zu suchen. Es fand sich ein Büchsenmacher der ein passendes System hatte (laut des Stammblattes der Waffe soll sie .22lr sein), was sich dann im Nachhinein dann aber als nicht passend herausstellte. Außerdem meinte er, im jetzigen Zustand ist die Waffe nicht funktionsfähig, was er auch bescheinigen könnte.
So, in der Zwischenzeit bin ich Mitglied in einem Schützenverein geworden, und stehe kurz vor der Beantragung meiner WBKs (gelb & grün). Ich dachte mir "da nehm ich doch die Waffe auf meine gelbe WBK" und erspar damit meiner Mutter den ganzen Aufwand und Stress.
Soweit ich das verstanden habe, brauche ich aber auch bei Erwerb auf Gelb ein nachgewiesenes Bedürfnis in Form einer Disziplin bei meinen Verbänden (DSB und BDS). Somit habe ich jetzt zwei konkrete Fragen:
1) Gibt es bei den Verbänden eine Disziplin, die den Kauf/Überlassung der Waffe begründen?
2) Ich gehe davon aus, dass ein reines "Waffe ist nicht funktionsfähig" mit entsprechende Bestätigung des Büchsenmachers nicht reicht, um sie als unbrauchbar zu deklarieren?
Was seht ihr als sinnvoll an mit der Situation umzugehen? Ich weiß, die Waffe ist monetär völlig wertlos, ich werde mit dem Ding auch nie schießen können (zumindest laut Büchsenmacher), ich bringe es aber nicht übers Herz die Waffe, die seit 100+ Jahren durch die Hände der Familie gegangen ist "kaputt" zu machen.
Danke schonmal