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Heckisack

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  1. Die Waffe liegt beim Büchsenmacher. Ich wollte einen Termin bei meiner örtlichen Behörde machen und mich dort informieren bzw. die Optionen mit meinem Sachbearbeiter besprechen. Ich hatte ihn schon am Telefon und meine Kollegen aus dem SV meinen, das der in Ordnung sei.
  2. Danke für die vielen Antworten bisher. Mit den eingetragenen .22lr kann ich leben, ich habe eben aber nochmal die Daten aus dem Stammblatt rausgesucht und da steht noch "halbautomatisch" Also um den Gang zur Behörde mit Fotos wie oben führt wohl kein Weg vorbei. Dann kann ich ja immer noch entscheiden ob sie dann doch erstmal bei meiner Mutter bleibt oder sich der Weg auf meine gelbe irgendwie gehen lässt. Ich frage mich nur wie solche Daten ins Stammblatt kommen....
  3. Nach dem ich den Katalog wieder gefunden habe und nach meinem Messschieber könte das tatsächlich sein. Dann sieht es wohl mit dem Eintrag in die WBK mau aus, so ohne Disziplin....
  4. Das Kaliber ist tatsächlich fraglich, es hätte ja das Blockiersystem passen müssen, tut es aber nicht. Ist aber als .22 lr bei der Behörde gelistet. Bzgl. der nicht Funktionsfähigkeit: Ich hatte den Büchsenmacher in einem kurzen Telefonat darauf angesprochen, er meinte, dass das Patronenlager dort wo die Patrone eingeführt wird konisch ist. Somit schließt wohl der Verschluss nicht mehr dicht genug ab. Ob dass dann nur im Austritt von Gasen nach hinten und weniger Power oder zur generellen Nicht-Schießbarkeit führt, weiß ich nicht. Will ich auch nicht ausprobieren, mir geht es ja um die Erhaltung. EDIT: hab nach längerer Suche wieder den alten Katalog gefunden, in dem ich einmal ein ähnliche gesehen hatte: hier im Bild die Nummer 8013. Wird dort als Kaliber 6 mm angegeben, was ich auch in etwa mit dem Meßschieber gemessen hatte....
  5. Hallo zusammen, ich habe ein Thema das mich seit Jahren (immer mal wieder) beschäftigt und gerade wird es wieder akut. Es geht um eine alte, augenscheinlich und auch praktisch völlig wertlose Erbwaffe unserer Familie (Einzellader Kurzwaffe, siehe auch Bilder), die derzeit per Erben-WBK meiner Mutter gehört. Diese wurde vor zwei Jahren von der Waffenbehörde besucht und ihr nahegelegt, die Waffe zu verschrotten/unbrauchbar zu machen o.Ä.. Wir hatten das in der Familie besprochen, verschrotten wollten wir nicht und uns darauf geeinigt nach einem Blockiersystem zu suchen. Es fand sich ein Büchsenmacher der ein passendes System hatte (laut des Stammblattes der Waffe soll sie .22lr sein), was sich dann im Nachhinein dann aber als nicht passend herausstellte. Außerdem meinte er, im jetzigen Zustand ist die Waffe nicht funktionsfähig, was er auch bescheinigen könnte. So, in der Zwischenzeit bin ich Mitglied in einem Schützenverein geworden, und stehe kurz vor der Beantragung meiner WBKs (gelb & grün). Ich dachte mir "da nehm ich doch die Waffe auf meine gelbe WBK" und erspar damit meiner Mutter den ganzen Aufwand und Stress. Soweit ich das verstanden habe, brauche ich aber auch bei Erwerb auf Gelb ein nachgewiesenes Bedürfnis in Form einer Disziplin bei meinen Verbänden (DSB und BDS). Somit habe ich jetzt zwei konkrete Fragen: 1) Gibt es bei den Verbänden eine Disziplin, die den Kauf/Überlassung der Waffe begründen? 2) Ich gehe davon aus, dass ein reines "Waffe ist nicht funktionsfähig" mit entsprechende Bestätigung des Büchsenmachers nicht reicht, um sie als unbrauchbar zu deklarieren? Was seht ihr als sinnvoll an mit der Situation umzugehen? Ich weiß, die Waffe ist monetär völlig wertlos, ich werde mit dem Ding auch nie schießen können (zumindest laut Büchsenmacher), ich bringe es aber nicht übers Herz die Waffe, die seit 100+ Jahren durch die Hände der Familie gegangen ist "kaputt" zu machen. Danke schonmal
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