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Volkmar

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  1. Hallo Dobermann, schon Forum Waffenrecht news Nr.3/4 2004 Seite drei gelesen? Zu: „Hallo Teilnehmer, zum Thema Einzelmitlgieder gibt es noch was zu sagen. Sie gibt es nämlich in einigen Verbänden und zwar deswegen, weil denen ihre Struktur historisch so gewachsen ist. Das neue Waffengesetz bietet aber nur Mitgliedern von Vereinen,die wiederum Mitglied in einem anerkannten Verband sind die Möglichkeit Waffen nach §14 Waffg zu bekommen. Einzelmitglieder können nur nach §8 Waffg bedacht werden. Ich weiss, dass der BDMP an diesem Thema schon lange arbeitet. Für seine Einzelmitglieder kann er nichts, die durfte es nach dem alten Waffengesetz ja auch geben“ von Berlin 2004 kann man nur feststellen: Untauglicher „Rechtfertigungsversuch“. Der BDMP e.V. ist ein „Verein“, damit liegt die Mitgliedschaft vor. Des weiteren sind die Einzelmitglieder in den LV’s, auch die sind, rechtlich gesehen, nichts anderes als die SLG’en, nämlich „nichtrechtsfähige Untergliederungen“ des BDMP e.V. Und wenn das jetzt plötzlich auch noch thematisiert wird, dann prost Malzeit! Dann hat der BDMP e.V. keine „Teilverbände“ mehr, die ja zur Anerkennung nach § 15 angegeben wurden! Welche Frage wirft das auf? „Wissen die eigentlich was sie tun?“ Die Quadriga gegen der Rest der Welt und besonders gegen die eigenen Mitglieder? Volkmar
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