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pablohover

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Beiträge von pablohover

  1. google : untere jagdbehörde "Wohnort des Käufers"

    Ruf an: sag JS Nr. XY + Name, will bei mir Waffe erwerben, können Sie damit was anfangen? (Ja/ Nein)

    (an dieser Stelle wird dir schon so deutlich gemacht ob das ne gute Idee ist)

    Können Sie mir kurz per Mail bestätigen ob ich das machen kann?


    bei Nein kann ich nicht oder ablehnender schriftform = kein Waffenversand

    • Wichtig 1
  2. vor 1 Stunde schrieb steven:

    Im Gesetz habe ich nichts von einem Verbot finden können. 

    Bei Egun gibt es die. Aaaaber: bekomme ich nach dem Kauf einen Besuch?

    Braucht deine Schwiegermutter die nicht zufällig gerade und Besellt sich eine

    • Gefällt mir 1
  3. vor 3 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Gibt es nicht sogar die Möglichkeit, zumindest bei einem Strafverfahren, dass die Polizei beim Versandunternehmen das gespeicherte Gewicht der Sendung ermittelt?

    Zumindest als gewerblicher bekomme ich zu jedem meiner Pakete auf der rechnung das Gewicht auf 0,01 kg mitgeteilt

  4. vor 6 Minuten schrieb PhilippWuppertal:

    Wäre es mir erlaubt, in meinen Waffenschrank der Klasse 1 neben den Waffen und der Munition auch Dokumente und Wertsachen zu verwahren? Also Sachen, die mit der Jagd nichts zu tun haben? 

    Solange der Besitz nicht Illegal ist kannst alles in den Schrank packen was du magst.

    Leucht_spur Muni zb würde ich darin jetzt nicht verwaren (wenn ich welche hätte)...

    • Gefällt mir 1
  5. Auch wenn es jetzt off Topic ist, viel wichtiger als die Frage wie übermittle ich den Zugriff nach meinem Ableben (weil dafür gibts Fachbertiebe die öffnen können)

    finde ich die Frage wie teile ich meinen Erben mit, was der Krempel wert sein könnte.

     

    Sonst krallt sich der erste Aufkäufer die Waffen für den Wert der Montage -50%, weil das zu verkaufen ganz schwer wird und er das nur zahlt weil die Erben so nett sind...

    • Gefällt mir 1
  6. vor einer Stunde schrieb steven:

    Hallo

     

    kann eine Waffe aus dem NWR verschwinden?

    Sie wurde im August 2013 angemeldet, in die rote eingetragen und ist verschwindibus. Jedenfalls taucht sie nicht im NWR auf.

    Wie kann das sein?

    Sie kann nur verschwinden wenn Sie jemals drin war, 2013 war das NWR noch nicht.
    Vermutlich wurde sie dort einfach nie eingetragen, kann dir aber völlig egal sein wenn sie in deiner WBK steht.

    Frag doch einfach bei der zuständigen Behörde nach, vermutlich war dort bisher weder Zeit noch Lust vorhanden alle deine 200 -300 Waffen abzugleichen und zu Katalogisieren.

    Wird schon keine Verschwörung gegen dich sein ;)

    • Gefällt mir 2
  7. vor 3 Stunden schrieb SDASS_Nico:

    Steven, denk dran, du bist für die Kontrolettis das Gesicht der AfD. Und wenn du tausendmal privat bist: das Licht, was du auf dich scheinen lässt, wirfst du auf deine Partei.

     

    vor 51 Minuten schrieb SDASS_Nico:

    Nun, er ist Ratsmitglied und ist / war Bürgermeisterkandidat.

    Die Kontrolleure sind auch nur Menschen, die dienstlich gemachte Erfahrungen nicht vergessen, sobald sie ausstempeln. Nicht alles läuft wie in deiner Idealwelt.



    Kilngt jetzt für mich nach an oder mit Corona AFD für unzuverlässig erklärt.

    Aber das passt mMn zum typischen wir sind die Opfer gehabe, wenn was nicht so läuft wie man es gerne hätte.

     

    Mein Tipp, wenn man davor wirklich Sorgen hat und nicht nur öffentlich einen auf politisch Verfolgt machen möchte, ab zum Fach-Anwalt und den am besten auch zur Kontrolle erscheinen lassen.

  8. vor 46 Minuten schrieb steven:

    Klingeling. Unangekündigte Waffenkontrolle.

    Mein Mann ist nicht da.

    Jetzt sind wir schonmal hier, zeigen Sie uns nur kurz die Waffen und schon ist alles Paletti.

    Waffen gezeigt. Waffen wurden beschlagnahmt. Beide 60 Tagessätze incl Zuverlässigkeit weg.

     

    Steven

    Was ist daran übel?
    Übel ist einzig und allein, das da scheinbar jemand unberechtigtes zugriff zu Waffen hatte.

     

    Und genau das bringt uns in Verruf

    Kann man ganz einfach vermeiden indem man unberechtigten keinen Schlüssel / PIN überlässt.
    Alternativ §1 Einfach nicht blöd anstellen

    • Gefällt mir 4
    • Wichtig 2
  9. vor 13 Minuten schrieb ASE:

    Kann "gefälscht" in diesem Zusammenhang etwas anderes bedeuten, als die Vernichtung der Waffe vorzutäuschen?

    Bei der Inventur als vorhanden markieren

  10. Zitat

    Besitze ein Jäger „mehr als zehn Langwaffen“, könne dies nach Auffassung des Gerichts ein „Hinweis auf ein mögliches Waffenhorten und im Einzelfall Anlass für eine Bedürfnisprüfung sein“

    Was soll denn eine Bedürfnissprüfung beim Jäger sein? Die kann ja nur positiv ausfallen, weil es beim Jäger keine versagens Gründe gibt, die nicht auch den Wiederruf der WBK zur Folge hätten.

    Wie so oft, Dreht da ein Verwaltungsrichter einfach mal völlig frei

    • Gefällt mir 1
  11. vor 3 Stunden schrieb weyland:

     

    Den Satz würde ich gerne verstehen. Magst Du erläutern, was den Unterschied ausmacht🤔?


    Manchen reicht es X mal im Jahr ein bisschen IPSC schießen, andere wollen mehr und dabei noch gut abschneiden...

    • Wichtig 1
  12. vor 3 Stunden schrieb TTG:

    Ja, geh nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst. Nun ja, du lebst ja in Berlin ..

    Das sieht das WaffG aber irgendwie ganz anders...
    Ach ja wenn es um Waffen geht ist die Münchner Behörde angeblich der Endgegner, also so viel wie möglich über Berlin abwickeln.

     

     

    vor 4 Stunden schrieb pfandflasche:

    Mein Vater lebte in München und ist unlängst verstorben.

    Auch unbekannterweise mein Mitgefühl.
    Wie schon empfohlen, schreib eine Mail an die Behörde, damit bist du erstmal safe

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