Zum Inhalt springen

Tauschi

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.724
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Tauschi

  1. Die SB sehen die Sache übrigens wie wir. Nutzt nur nix. Darüber hinaus sind sie such auch der Problematik hinsichtlich der Zuverlässigkeit bewusst.

    Servus,

    inwiefern sollte sich mein Besitz von plötzlich zur Jagd nicht mehr zugelassenen Waffen, auf meine Zuverlässigkeit auswirken? Bisher, bzw. die letzten 40 Jahre hatte nie jemand Zweifel an der Rechtmäßigkeit von HA mit Wechselmagazin zur Jagd. Sogar mit Bestätigung des BKA.

    Wer sollte es schaffen mir daraus einen "Unzuverlässigkeitsstrick" zu drehen?

    Gruß

    Tauschi

  2. Wenn's dumm läuft, ist der Transport von zuhause (dauerhafter Lagerort) zur Arbeitsstätte nicht vom Bedürfnis gedeckt.

    In dem Fall wird eine Erlaubnis zum Führen (Waffenschein) benötigt, die liegt vermutlich nicht vor. => Straftat, Zuverlässigkeit weg, etc...

    Wo steht geschrieben, dass man den Weg zum Schießstand nicht unterbrechen darf oder auf Umwegen zu diesem Gelangen darf?

    Gruß

    Tauschi

  3. Ein "Möbeltresor" ist ein "Möbeltresor" weil er in ein Möbel passt. Er bekommt die Tresoreigenschaft nicht durch das Möbel in das er `reingestellt werden kann. Die Zertifizierung des Widerstandsgrades ist vollkommen unabhängig von dem was um den Tresor drumrum ist.

    Immer wieder der selbe Bullshit...... :rolleyes:

  4. Wir, die FvLW e.V., haben die juristische Machbarkeit und das finanzielle Risiko der Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht anlassbezogenen Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen von mehreren Anwaltskanzleien prüfen lassen. Die involvierten Anwälte sind alle BGH erfahren.

    ...............

    Diese Anwälte halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt.

    .................

    Hierzu muss als erstes ein Gutachten erstellt werden.

    .................

    Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

    Hat Manne doch schon alles geschrieben. Die Kanzlei ist auch irgendwo verlinkt. Es sieht nicht so aus, dass da was falsch organisiert wäre.

  5. das schreib ich mit keinem satz und nur weil du das evtl so auffasst ist das nicht die auffassung der allgemeinheit.

    Ich habe nicht geschrieben, du hättest geschrieben. Ich habe geschrieben, du erzeugst bei Leuten die damit nicht vertraut sind den Eindruck der FvLW könnte Zugriff auf dieses Geld haben. Hat er aber nicht.

    da hast du aber einen grundsätzlich komplett falschen denkansatz.

    die kohle wurde gespendet um einen werbespot zu finanzieren, der leider nicht realisiert wurde.

    erst lange danach wurde beschlossen das geld den ELFen zu übergeben.

    soviel zum thema "rotes kreuz / malteser "

    Und somit hat nur ELF den Zugriff auf das Geld und sonst niemand und deshalb gehört eine Diskussion über dieses Geld nicht hierher.

  6. das ist wurscht.

    Das ist nicht wurscht. Du erzeugst hier für Leute die mit dem Thema nicht vertraut sind den Eindruck, der FvLW hätte Zugriff auf dieses Geld.

    Das Rote Kreuz kann auch nicht mit Geld arbeiten das den Maltesern gespendet wurde.

  7. Ich fürchte aber eher, daß man auch noch versucht, über die Kundenunzufriedenheit und sinkende Umsätze einen Teil der Mitarbeiter "dem Arbeitsmarkt" zur Verfügung zu stellen".

    Dann fahren die diese Strategie aber schon lange. Angebote, die eigentlich nicht lieferbar sind, haben die schon häufiger gehabt.

  8. Manchesmal rasten die Mags halt nicht ein und müß(t)en gehalten werden. :closedeyes:

    Da muss ein "Nichtfachmann" erstmal drauf kommen. Ausserdem kommt man beim rechtshändigen Ghettoanschlag mit der linken Hand kaum an den Magazinboden zum halten. Da braucht`s schon einen Routinier.

  9. Um ganz sicher zu gehen kannst Du auch im oberen Drittel des Magazins eine Bohrung vornehmen und dort ein ABUS-Zahlenschloss anbringen.

    1.) Ein Magazin mit Schloss ist zu dick für den Magazinschacht.

    2.) Patronen können nicht geklaut werden, da der Schloßbügel über der ersten Patrone durchgeführt wird

    Das kann man auch ohne Bastelei regeln. Man nimmt einfach ein Magazin einer anderen Waffe mit einem anderen Kaliber mit. Passt auch nicht in die Puffe und wenn beides zusammen geklaut wird, kann keiner damit was anfangen.

  10. Locker bleiben B)

    Die Debatte entspann sich doch nur aufgrund deiner Aussage, dass jemand mit dir als Standaufsicht ein Problem hätte, wenn er mit einem gefüllten Magazin auf den Stand kommt. Das beruht eben, nach Meinung verschiedener Mitforisti, auf einer falschen Interpretation der von dir verlinkten Standordnung.

    Niemand schrub, dass gefüllte Magazine zur Transportgrundausstattung gehören oder gehören sollten.

    So, ich hab euch trotzdem lieb und geh jetzt heiamachen :)

    Gruß Tauschi, der gestern auf der Anfahrt zum Match seine Magazine gefüllt hat. Aber nur weil`s so fad war........

  11. Das ist bei einigen Disziplinen doch der Fall oder nicht? Aber mal ganz ehrlich bei manchen Agenten habe ich auch bei dieser Variante Bedenken.

    Bei denen die sich regelmäßig mit den entsprechenden Disziplinen beschäftigen ist`s unproblematisch.

    Problem sind eher die, deren Sportordnungen sowas nicht hergeben und die deshalb nicht die notwendigen Kenntnisse und Routinen antrainiert haben aber trotzdem gerne mit geholsterten Puffen `rumlaufen.

  12. "Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren."

    Quelle: Standordnung

    Da steht Magazine entnehmen. Das "bzw. zu entleeren" bezieht sich meines Erachtens auf Waffen mit integriertem Magazin die natürlich leer sein müssen, wenn die Waffen abgelegt werden. Gut gemeint - schlecht formuliert.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.