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Beiträge von 22Illinois
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Mh hier geht es ja nur um die Aufbewahrung in einem Tresor d.h. wenn der Berechtigte keine Kontrolle über die Waffe hat. Ich meinte wenn man sich in seinem befriedeten Besitztum aufhält und sie zur Hand hat.
MfG
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Ja, gab es
Bavaria Prison Guard
Bavaria Game Warden etc. pp
Gibt eine ganze "Bavaria" -Reihe
Sehr interessant, danke!
1. Die Franzosen haben aber keine Ranch-Rifles, sondern eben Mini-14.
2. Kann ich nicht bestätigen, selbst nach 4 oder 5 Magazinen auf Klappscheiben auf der StOSchAnl alles noch im selben Bereich, deswegen fallen damit auch die 250 m Scheiben zu 100%. Nur das Visierbild wird mit der Zeit etwas schwummerig.
3. Da gibt es keinen Wettlauf oder Vergleich, jede Behörde beschafft, was sie möchte und deswegen dient das Mini-14 auch (noch) bei der ESU. Dort setzt man Prioritäten, die ein M4 zB nicht erfüllen kann. Des weiteren finden die sich auch im Bestand einiger Staatspolizeien und vieler Correction Departments.
1. Das habe ich doch gar nicht behauptet. Ich sagte Ich habe ein Ranch-Rifle und ein französisches Mini 14 wurde auf Egun angeboten...
2. Das Flimmern kann ich bestätigen. Hast du ein altes oder ein neues?
3. Also gibt es doch in jeder Behörde interne Überlegungen. Ich meinte einfach dass das AR15/M4 mehrheitlich das Rennen gemacht hat als Law Enforcement Waffe. Es gibt bestimmt auch noch State Trooper und Sheriff Departements die einen S&W Highway Patrolman oder einen Colt Trooper führen.
Trotzdem benutzen die meisten Behörden dort als Seitenwaffe eine Glock. So war das gemeint
mfG
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So ein französisches Polizei-Mini-14 wurde zuletzt noch bei Egun angeboten.
Hab auch ein altes Mini-14-Ranchrifle, fürs sportliche Schießen ungeeignet wenn man was gewinnen möchte, aber jagdlich brauchbar ist es; ergo auch militärisch ist 1 Winkel Torso locker zu halten
Das einzige Problem ist, dass die alten Serien zumindest, einen sehr dünnen Lauf haben. Nach einigen Magazinen fängt der Treffpunkt also ordentlich an zu klettern .
Die waren glaube ich auch mal in den USA im Gespräch als Polizei/SWAT-Waffe, mit verschiedenen Feuermodi und Bajonettnase, haben aber das Rennen gegen M4 und Konsorten verloren.
Und zum M1 Carbine; da habe ich mal eins auf, ich glaube auf VDB, gesehen, mit einer bayrischen JVA Stempelung weiß da jemand was zu?
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"Weil man zu Hause nicht gegen das Führen verstoßen kann bedeutet dies nicht, dass man mit seiner Waffe durch die Gegend laufen darf, geladen schon gar nicht."
Wieso sollte man es nicht dürfen?
Und warum sollte es eine Owi mit dem LG-Stand nach sich ziehen? Wegen gewerblichen Betriebs?
Mal was anderes: Ich war hier länger nicht mehr aktiv; ich finde es aus amerikanisch-libertärer Perspektive geradezu erschreckend was für Aussagen hier von Waffenbesitzern getätigt werden.
"Oh der hat ne andere politische Einstellung? Na dann können ihm ruhig die Waffen entzogen werden!"
"0,0 Promillegrenze für Waffenbesitzer ist quasi ein Geniestreich!"
"Bloß nicht die Waffe zu Hause laden, könnte eine Nuklearkatastrophe nach sich ziehen."
Ich weiß ich formuliere überspitzt. Aber das wichtigste im Lobbying sind Trends. Ich sehe hier keine Bewegung die mal einfach lauthals sagt wir müssen zurück zum WaffG der späten 50er und 60er. Da ist weniger passiert, und man musste nicht immer das unnachgiebige Auge von Vater Staat im Nacken fürchten.
Nur mal meine Meinung...
mfg
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Es wurde hier ja das Statement getätigt, man dürfe zuhause seine Waffen nicht laden in Anwesenheit; gibt es da eine Quelle zu?
mfg
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Wer das bezahlt ist selber schuld. Ich werde es nicht tun. Da es ja offensichtlich verfassungswidrig ist.
EDIT:
http://www.hna.de/lokales/kassel/keine-gebuehr-mehr-waffenkontrollen-3256626.html
interessante Sachlage zu den Kontrollgebühren.
Die Argumentation für einen Waffen TÜV ist natürlich auch sehr schwach, da Waffen ja in aller Regel nicht in der Öffentlichkeit geführt werden, im Gegensatz zu Kfz, und somit bei "Fehlfunktion"(Radioaktive Barnaul muni leitet Kernschmelze ein), lediglich eine Gefahr für den Benutzer darstellen würden.
Es ist unfassbar wie diese Leute mit krimineller Phantasie unsere Rechte aushöhlen.
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Die AfD mit den "Roten" oder "Grünen"? Eher nicht (hoffe ich doch).
Manfred
Das hoffe ich auch. Ich wähle die sowieso bereits seit letztem Jahr, aber das gehört hier nicht her.
Ich meinte eher, dass die CDU ihre bockige Verweigerungshaltung aufgeben könnte und eine CDU/AFD Koalition möglich wäre 2017.
Auch bei der SPD hab ich das Gefühl dass sie nicht unbedingt die treibende Kraft hinter Gesetzesverschärfungen des Waffenrechts ist. Ich denke dass die jeden grünen/linken Quatsch mitmachen um überhaupt so etwas wie ein Profil zu haben. Die CDU steht ihr in Rückgratlosigkeit natürlich in nichts nach.
Ich hatte mal gehört dass bereits eine Klage gegen die verdachtsunabhängigen Kontrollen läuft, ich meine vom FWR? Kann da jemand was zu sagen?
Grüße
@Hunter
Das steht in unserem Land leider immer zu befürchten
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Es wäre mal interessant zu wissen, welchen Standpunkt die AfD im Hinblick auf Waffenbesitz&Co. vertritt.
Soweit ich weiß haben die da noch keine klare Linie, oder weiß da jemand mehr?
Grüße
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Es wurde doch zu der Gesetzesänderung 2009 vom Bundesverfassungsgericht(?) festgestellt dass die Kontrollen kostenlos sein müssen?
Dann ist es doch klar illegal was die Städte da machen. Ich kann einfach nicht glauben, dass sich niemand, v.a. niemand der Betroffenen, dagegen auflehnt und klagt; oder sehe ich das grundfalsch?
Bzw. sollte generell gegen verdachtsunabhängige Kontrollen in Privathaushalten geklagt werden, die finden im Gegensatz zu allgemeinen Verkehrskontrollen eben nicht im öffentlichen Raum statt, in den man sein Eigentum (Kfz) freiwillig begeben hat.
Unser grundsätzliches Problem ist es einfach, dass wir ständig auf Verteidigungsposition sind, und höchstens ein paar Jahre den Grund halten bis wieder ein weiteres kleines Stück weggenommen wird.
Es braucht daher meiner Meinung nach, von unserer Seite aus, Forderungen in die Gegenrichtung (defensive carry, Wegfall von Beschränkungen, Verweise auf Positivbeispiele in anderen Ländern, Statistiken etc.), um wenigstens den status quo zu erhalten, oder bestenfalls mal Boden für uns gut zu machen.
Grüße
Bundesverwaltungsgericht: Null-Promille-Grenze für Waffenbesitzer
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von 22Illinois
Über diese Art der Begründung in deinem vorigen Link habe ich mich auch sehr gewundert. Damit kann man nahezu alles begründen... "Mensch das steht das zwar nicht im Gesetz aber das hätten sie sich doch denken können!"
Ein bisschen verwunderlich war auch die "Hasenjagd im Garten"...
Es ist sehr schwer für mich zu begreifen dass etwas was nirgendwo steht doch Gesetz ist weil es ein Richter so auslegt, grade bei so einfachen Sachverhalten.
Der Grundsatz "So wenig Waffen wie möglich ins Volk" muss angegriffen werden.
MfG