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FloTom

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Beiträge von FloTom

  1. Kann kann.... natuerlich kann ich das, nur nicht auf dem Weg, den Du wieder denkst. Die Frage ist nur, wieviel mir an den Werten in meiner Wohnung liegt. Von der Durchsuchung der Ruine danach werde ich sie wahrscheinlich nicht abhalten koennen, aber die entsprechende Menge Gas oder fluessiger Brandbeschleuniger sollten zumindestens die Ermittlungsarbeiten deutlich behindern.

    Natürlich kannst du deine Wohnung anzünden und niederbrennen, wenn die Polizei bei dir vor der Tür steht, das macht die Arbeit eines jeden Strafverteidigers leicht, weil es da nicht mehr viel zu verteidigen gibt. http://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html

    Ein Thread voller harter Männer und ihrer Märchengeschichten.

  2. Man braucht die Polizei bei einem unerwarteten Besuch nur warten lassen bis der Anwalt kommt. Dann tun die sich schwer was mitzunehmen.

    Die meisten sind in so einer Situation leider nicht geistesgegenwärtig genug und fallen auf die STASI Methoden rein.

    Die Ermittler müssen nicht auf das Eintreffen eines Anwalts warten, sondern können die Hausdurchsuchung sofort durchführen.

    Selbst ein Anwalt kann die Durchführung einer polizeilichen Maßnahme vor Ort nicht unterbinden, auch läuft die

    Hausdurchsuchung nicht nach Methoden der Stasi ab sondern u.a. nach der Strafprozessordnung...

  3. Die Ermittlungsbehörden dürfen wie bereits angesprochen worden ist, im Rahmen der Gefahrenabwehr alle Gegenstände beschlagnehmen derer sie habhaft werden, das können potentiell gefährliche Gegenstände sein, aber auch Omas Teeservice.

    Grundsätzlich dürfen nicht deliktrelevante Gegenstände nicht ohne das Anführen von Gründen über längere Zeiträume einbehalten werden, ggfls. muss man als Betroffener gegen den gerichtlichen Beschluss der Beschlagnahme Beschwerde einlegen und beantragen diesen aufzuheben oder einzelne Gegenstände herauszugeben.

    Von alleine wird die Ermittlungsbehörde allerdings nichts zurückgeben, da muss sich der Betroffene selbst darum kümmern. Sollte sich im späteren Verfahren die Beschlagnahme von Gegenständen oder gleich die gesamte Hausdurchsuchung als unverhältnismäßig oder unrechtmäßig darstellen, so haben StA und ihr unterstellte Ermittlungsbehörden nichts zu befürchten.

    Eventuell kriegt der Betroffene einen Zweizeiler indem die Unannehmlichkeiten bedauert werden. (Passiert äußerst selten)

  4. Die Frage, was passiert wenn man Bewaffnete vor seiner Tuer stehen hat und entsprechend reagiert ist ja hinreichend geklaert... muss nur noch ein Urteil zum Revier geben.

    http://www.focus.de/panorama/vermischtes/hells-angels-bgh-rocker-nach-toedlichen-schuessen-auf-polizisten-freigesprochen_aid_680887.html

    Gibt es eigentlich Informationen dazu wie der Sportschütze so schnell an seine Waffe kommen konnte, dass er diese in Notwehr hat einsetzen können?

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