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MrOizo

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Beiträge von MrOizo

  1. Hallo,

     

    1992 hast du sicher auch eine Sachkundeprüfung gemacht. Wenn du die Bestätigung noch hast gut, wenn nicht, red mit deiner Behörde. Vielleicht sind sie einsichtig. Wenn nicht kannst alles nochmal machen wie schon von den Vorrednern geschrieben. 

    Sei froh dass du wieder gesund und liquide bist :-) 12 Monate gehen schnell rum.

     

    Gruß

    Oizo

  2. Hallo zusammen,

     

    ich verstehe die Anfeindungen nicht und kann die Frage nachvollziehen, muss ja nicht jeder Rechtsgelehrter sein. Zudem, ihr kennt die Behörden und die seltsamen Mitarbeiter die dort manchmal arbeiten... Hier könnte durchaus mal die Aussage kommen: Mich interessiert nur das Datum auf dem Kaufvertrag, der Rechtslaie steht da erst mal dumm da. 

     

    Also zusammenfassend: Laut Waffengesetz ab dem erlangen der tatsächlichen Gewalt. Das ist angelegt an das Sachenrecht des BGB. Bei der tatsächlichen Gewalt geht es dem Gesetzgeber nicht um das Kausalgeschäft des Kaufvertrags sonders um das Verfügungsgeschäft (siehe hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip) also der Einigung und Übereignung der Sache (also der Übergabe) demnach ist der Tatbestand der tatsächlichen Gewalt erst in dem Moment erfüllt indem du die Sache in Händen hältst. Das Kausalgeschäft, hier der Kaufvertrag, ist gänzlich uninteressant wenn es um die tatsächliche Gewalt geht. 

     

    Gruß

    Oizo

  3. Hallo, du benötigst nur einen pulverpaten, also jemand der für dich das Pulver bereit stellt ggf. Abfüllt und verwiegt. Wenn bei euch auf dem Stand Pulver zum Sofort Verbrauch verkauft wird dann brauchst auch den Eintrag im Schein sonst weiß der Freundliche auf dem Stand ja nicht dass du damit umgehen kannst und darfst. Lass dir doch einfach ein paar kg nachträglich eintragen und ersparst dir damit Diskussionsgrundlagen?

     

    Gruß Oizo

    vor 5 Minuten schrieb Shiva:

    Hallo,

     

    mein Verständnis zum VL-Schießen war, dass man zuerst einen Pulverschein braucht und dann VL schießen darf. Und zwar auch dann, wenn man das Schwarzpulver direkt auf dem Stand erwirbt. Entsprechend habe ich einen WL-Kurs mit Schwarzpulver-Teil gemacht. Da ich kein SP in meiner Wohnung haben will, habe ich beim Antrag auf dem Pulverschein als Bedarf für SP "0" eingetragen und handschriftlich "Erwerb auf dem Stand zum sofortigem Verbrauch" angegeben. 

     

    In meinem Pulverschein steht jetzt nichts von Schwarzpulver. Die SB hat mir erklärt, dass ich in meiner Konstellation ja keinen SP-Eintrag wollte (Menge 0) und für das reine Schießen auf dem Stand keinen Eintrag brauche.

     

    Und jetzt bin ich irritiert. Ich bilde mir ein, dass ich beim WL-Lehrgang gehört habe, dass ich für den Umgang mit SP beim Schießen bereits einen Pulverschein brauche.

     

    Ist das Verständnis der SB korrekt?

     

  4. vor 11 Minuten schrieb Shiva:

    Hallo,

     

    die Fragestellung klingt für Deutsche erstmal absurd, ist aber durchaus ernst gemeint: Kann ich einer Behörde Kosten, die mir z.B. durch Kontrollbesuche entstehen, in Rechnung stellen?

     

    Kosten die mir entstehen sind: Arbeitszeit, Verschleiß des Fußbodens, Reinigungskosten. Außerdem würde ich gern eine Kostenpauschale für ungewollte Besuche festlegen. In meinen Wohnung und im Haus hängen eine ganze Reihe recht hochwertiger Kunstwerke (ich habe mehrere Semester Kunst studiert, kann sowas also beurteilen). Für die Betrachtung der Bilder würde ich gern eine Kunstpauschale erheben. Die entstehenden Einnahmen muss ich natürlich versteuern, die entstehenden Kosten für Buchhaltung würde ich im Rahmen einer Buchhaltungsumlage weiterreichen. Sind jetzt nur Beispiele für die mir entstehenden Kosten.

     

    Hintergrund ist ein Artikel über einen eigenartigen Ami (den Artikel finde ich leider nicht mehr). Der war irgendwann genervt darüber das er einerseits Steuern zahlen muss, andererseits für jedes behördliche Handeln noch mal extra bezahlen muss und dann die Behörden auch noch kreativ werden und zum Beispiel vom Betroffenen unerwünschte Kontrollen zwangsweise verordnen und dafür Geld verlangen. Er hat dann angefangen für sein Grundstück eine Preisliste zu erstellen. Zum Beispiel hat er Parkgebühren verlangt und Lizenzen für das Befahren des Landes vergeben. Die Lizenzen mussten schriftlich beantragt werden (14 Tage vorher) und für die Lizenzbeantragung musste eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Die Bearbeitungsgebühr wurde natürlich auch fällig, wenn die Lizenz abgelehnt wurde (etwa weil der Ami zum gewünschten Zeitpunkt im Urlaub ist oder schlicht keine Lust hat).

     

    Für _diesen_ Ami schien das ganze funktioniert zu haben, die Behörden haben ihn anschließend in Ruhe gelassen.

     

    Viele Grüße

    Hallo,

    tolle Idee, gäbe bestimmt einen netten Artikel in der Zeitung. Persönlich sehe ich eine rechtliche Verpflichtung der Behörde und meinerseits eine Verpflichtung zur Duldung. Fraglich ist ob durch den angeordneten Besuch ein Schaden für dich entstanden ist, hier wäre eher anzusetzen. Aber dennoch würde ich von solchen Schildbürgerstreichen absehen, sonst bleibt das nächste Bedürfnis vielleicht länger liegen als sonst XD...

    Gruß oizo

  5. Du wirst aber schnell sehen dass 10 Waffen in einen Schrank der 7 fassen kann schnell gestopft werden müssen. Waffe schlägt an Waffe. Du musst umräumen um an die hinteren zu kommen. Das ist unpraktisch und ggf. Auch für die Waffen nicht gut. Je nach dem was da für Waffen drinnen liegen. Kauf doch einen größeren. Oder einen kleinen zweiten dazu

    Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk

  6. Servus,

    die Fragestellung in dem Test ist einfach falsch. Lerne weiter mit dem online Test. Hab ich auch so gemacht und habe dann als einer der besten abgeschnitten. Andere die nur fleißig im Unterricht zugehört haben Bücher gekauft und ins Regal gestellt haben sind durchgefallen. Der online test ist gut um die Prüfung zu bestehen, allerdings lernst du nicht so viel zu den Themen die dich interessieren. Ich habe das so gemacht: online test jeden Tag gemacht und bei allen neuen fragen die ich nicht verstanden habe wikipedia waffengesetzt und Google bemüht. Lies dir auch mal deine Sportordnung durch, das ist zum Beispiel etwas das für dich wichtig wäre aber in keinem Prüfungsbogen erwähnt wird.

    Gruß oizo

  7. Komisch, hier hat man mir immer glaubhaft zu versichern gesucht, meine Jägerprivilegien wären bei der CDU / CSU in guten Händen.

    :rotfl2:

    Dein Engagement in Ehren, carcano, aber du gleubst doch nicht ehrlich daran, dass die Schnarchtassen vom DJV und den Landesjagdverbänden irgendetwas dagegen unternehmen werden. Die sind wahrscheinlich schon längst gekauft.

    Lämmer muss man nicht kaufen, sie sind von Geburt an unterwürfig und zucken wenns blitzt.

  8. Zum lachen wenns nicht zum heulen wäre wie ein verspäteter Aprilscherz, da fliegen (Fukushima,Tschernobyl) auf der Welt

    AKWs in die Luft werden immer noch gefährliche Chemikalien in Flüsse,Seen und Meere geleitet und diese "Umwelltfuzzies

    haben nicht anderes zu tun als sich über kleine Visiere von Handfeuerwaffen aufzuregen deren Gefährdungspotential dagegen

    nicht der Rede wert ist! :icon13:

    Hahaha, so sehe ich das auch. Die Herren befassen sich eben lieber mit den kleinen simplen Dingen, Bereiche die einfacher und besser zu überschauen sind. In letzter Instanz dient das ganze noch dazu dem kleinen Bürger zu zeigen wer der Herr im Haus ist. Bürokratie über Bürokratie.
  9. Zur Landesverteidigung haben westeuropäische Armeen in der Regel genügend Waffen. Inwiefern mir da meine privaten Waffen nützlich sind, stelle ich mal in Frage. Wenn Juden Privatwaffen gehabt hätten, hätte das trotzdem nichts geändert.

    Das ist völlig die falsche Argumentation um legalen Waffenbesitz zu "rechtfertigen". Das macht man imho nicht wegen irgendwelcher Weltuntergangsszenarien oder Zombieapokalypsen sondern weil es ein Recht freier Bürger ist.

    Man sieht auch, dass man mit üblichen Kleinwaffen da kaum was machen kann. Den Kurden z.B. fehlen schwere panzerbrechende Waffen großer Reichweite. Mit deinem Sportschützen-AR15 kann man gegen einen gepanzerten Humvee z.B. (oder auch BTR oder sonstwas) nix ausrichten, wenn der dich mit seinem Cal. 50 MG beharkt oder ein Spz mit 20 oder 30mm BK

    Ich stimme dir voll und ganz zu. Ganz meine Rede! Vollautomaten, schwere Maschinengewehre und panzerbrechende Munition für alle. [emoji1]
  10. Auch der Erwerb/Einfuhr von Hartkerngeschossen ist verboten.

    delaborierte Munition die mit einer Bohrung versehen ist ist aber erlaubt. Das BKA hat dazu mal Papier bedruckt. Finde es aber gerade nicht. Frag doch mal google

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