Zum Inhalt springen

Slup

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    8
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Slup

  1. Jep.

    Aber die Sache ist nun komplett geklärt.

    Nach dem ich meine P22 wieder hatte wurde der Nachbar handgreiflich. Er hat meinem 9 J. Sohn einen Stein an den Kopf geschmissen, Platzwunde. Nun sitzt er erst mal ein. Bei diesem Vorfall wurde meine Waffe übrigens diesmal nicht eingezogen.

  2. Hallo,

    ich komme erst jetzt dazu hier zu Antworten da ich beruflich eingespannt war und nun wegen einer gebrochenen Hand außer Gefecht bin, verzeiht mir also dies mal einige Fehler.

    Ich Antworte mal auf einige Aussagen da sich hier einige etwas zusammenspinnen und ich dies so nicht im Raum stehen lassen will.

    ... oder das Gaspüsterle abschreiben und Ersatz kaufen. Das könnte preiswerter sein, als einen Anwalt mit großen Tönen zu beauftragen. Bei eGun werden nicht gerade Riesenpreise für 'ne gebrauchte freie P22 aufgerufen. http://www.egun.de/m...3127dfb82e45de8

    Du nennst es Gaspüsterle, ich nenne es eine Möglichkeit zur Flucht und nur darauf kommt es an, auf nix anderes. Wer 3-4 Ladungen mit dem Pfeffer abbekommt und sich die Augen reibt oder einen Hustenreiz bekommt oder im dummen Fall sich die Augen und Nase zu hällt ist abgelenkt was der Flucht dient. Und nur das alleine zällt, nix weiteres, die Möglichkeit zur Flucht.

    Wenn meine Familie bedroht wird...wenn meine persönliche Sicherheit nicht gegeben ist...usw...
    Dann wäre der Verlust meiner 80€ P22 NICHT mein Problem.

    Sry, da habe ich mich was falsch ausgedrückt. Ob ich diese wiederbekomme war/ist zweitrangig. Mir ging es nur darum zu wissen ob es die normale Vorgehensweise ist.

    Entspannt euch Jungs! Hier ist auch ein RA nötig. Das ist die übliche Vorgehensweise. Wenn eine SSW mit einem Polizeieinsatz verbunden war, wird die erst mal einkassiert. Aber nicht deswegen, weil die Polizei gegen den Besitzer was hat, sondern um zu überprüfen, ob die gestohlen, manipuliert oder sonst noch was ist. In ein paar Tagen wirst du angerufen und kannst die Waffe wieder abholen.

    So war es bei mir wenigstens

    War ja nur indirekt damit verbunden. Wie in meinem ersten Post steht kam ich nach Hause wären die Polizei schon da stand. Ich habe lediglich gefargt ob ich die Nasse Jacke ausziehend arf ich aber eine Schreckschusswaffe drunter habe.

    Was soll das mit der Schreckschusswaffe? Das ist für gar nichts gut, in der Situation kann keine Waffe helfen!!! Falls der Verbrecher wieder Scheixxe baut ist ein Zeuge viel mehr Wert als jede Waffe, der fährt sofort wieder ein. Das ist für alle Beteiligten das Beste denn Ihr könnt in Ruhe leben und der arme Mann wird hoffentlich therapiert. Jeder einigermassen gebildete Knastbruder deckt seine Augen mit dem Arm ab und rennt Dich um falls Du so blöd sein solltest mit der blöden Waffe zu drohen. Sei froh dass das Ding weg ist.

    Das ist deine Meinung. Meine Meinung ist da anders. Man droht auch nicht mit einer Waffe, dies sollte jedem klar sein. Ich habe auch nie erwähnt das ich diese beim kleinsten Anzeichen ziehe. Lediglich in Lebensbedrohlichen Situationen sollte diese zum Einsatz kommen. Dann aber auch nicht um jemanden zu töten sondern um einem die Flucht zu ermöglichen. Wie ich oben schon schrieb, selbst wenn er sich den Arm vor die Augen hält, so kann ich Ihm das Dingen immer noch übern Kopf ziehen oder in seine Weichteile tretten, dies ermöglicht die Flucht und nur darauf kommt es an, auf nix anders, die Möglichkeit sich einen Fluchtweg zu schaffen. Wer anders denkt, möge bitte seine Waffen entsorgen, so zumindest meine Meinung.

    Naja und diese Kommentare das eine SSW nichts bringt und der Typ sich die Augen mit der Hand oder dem Arm zu hält sind doch sehr praxisfremd, und kommen meistens von Leuten die in ihrer eigenen kleinen Welt leben.

    Scynet möge doch mal eine SSW in die Hand nehmen, sie einem Freund aushändigen und diesen dann bitten das dieser ihm dann das Ding voll über den Kopf zieht.
    "Bring nichts" relativiert sich dann eigentlich doch schnell. Ach ja, er darf sich natürlich auch die Hand vor die Augen halten damit er nicht sehen kann wohin sein Kumpel schlägt.

    Danke, genau das ist es worauf ich oben hinaus will.

    Wer sich nicht wehrt,der lebt verkehrt,manchmal kann man Gewalt nur mit Gegengewalt gegenübertreten und Notwehr ist und bleibt Notwehr.Allerdings hätte ich mir die Beschlagnahme schriftlich geben lassen,mit Unterschrift des Beamten,dann währst du auf der sicheren Seite gewesen und könntest auch besser schlafen.Nur sollten sie versuchen dir ein Strick daraus zu drehen,kommst du um einen Rechtsbeistand nicht herum.

    Genau, dann aber bitte mit der SSW wenn das Leben bedroht ist und nicht beim kleinsten Übergriff.

    Na klar, schon als der verurteilte Gewaltverbrecher der Frau gedroht hat sie zu vergewaltigen, wãre es höchste Zeit gewesen Ihn anzuzeigen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Bei der Vorgeschichte und einem Zeugen dürfte das nun wirklich nicht schwer sein. Und ich bleibe bei der Untauglichkeit von Waffen in diesem Fall. Man kann nicht einfach jeden ins Gesicht Schiessen der einen nervt und nicht alle Tassen im Schrank hat. Diese Leute müssen therapiert werden. Oder mal damit beschäftigt ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen und zwar auf ehrliche Weise.

    Habe ich gesagt das ich so vorgehe? Ich kann dies aus meinem Poste nicht heraus lesen. Dazu habe ich oben in diesem Post schon was geschrieben.

    Immer wieder erfrischend, wie sich manche hier zerfleischen. Zwei Parteien können sich nicht vertragen und die "böse" herbeigerufene Polizei versucht Ordnung in das Chaos zu bringen. Interessant wäre es beide Seiten zu hören und nicht eine einseitige Schilderung. Warum wurde die Waffe konfisziert? Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Gefahrenabwehr? Warum gibt es kein Protokoll, wo alles drin steht? War Alkohol im Spiel? (Ich wüsste z.B. warum mir etwas abgenommen wurde) Hatte die Waffe kein PTB? Befanden sich an der Waffe Manipulationen, oder war sie so alt dass die Laufsperre "weggebrannt" war? Naja, Spekulatius über Spekulatius, ist ja bald Weihnachten. Ich würde auf der Wache erst einmal nachfragen was überhaupt los war!

    Von meiner Seite war kein Alkohol im Spiel, von seiner Seite aus aber Drogen. Woher soll ich wissen warum sie eingezogen worden ist? Zu diesem Zeitpunkt war ich damit beschäftigt meine Frau zu beruhigen, da ist dies erst mal zweitrangig.

    Moin ,
    Slup

    also wenn ich ganz ehrlich sein darf....
    Das hört sich alles "ein wenig aufgeblasen" an. Da kommt mir fast der Gedanke, dass Du als eine besonders gefährdete Person dastehen willst. Und den "Kleinen" in einen richtigen WAFFENSCHEIN :ridiculous: "ummelden" möchtest. Aber ich denke, da wirst Du keine Sonne haben.
    In Deinem Fall, wenn es so sein sollte, würde ich mir einfach ne neue Schreckschuß kaufen und feddich. Und wenn Du die alte von den Blau-Weißen zurück bekommst, haste halt 2 Stück. Da kannste dann richtig Krach und Nebel machen. :respekt:
    Mit einer WBK, kann man sich zu Hause auch nur sicher fühlen, wenn keine andere unberechtigte Person Zugriff auf die Waffe(n) hat. Leider wohne ich ganz alleine in meiner kleinen Wohnung.... :teu35:
    Nichts für ungut, schönen Montagabend und eine ruhige Zukunft für Euch.

    Ah da haben wir den Troll. Hab ich es doch geahnt das es hier auch so einen gibt. Nix konstruktives Beitragen, versuchen Lustig zu sein nur um einen Beitrag verfassen zu können, evtl. noch den ein oder anderen unpassenden Spruch ablassen und das Trollleben ist Perfekt. Mit dem Hinweis einer WBK in dem zusammenhang das du alleine wohnst, gehe ich davon aus das du uns nur mitteilen wolltest das du diesen besitzt, evtl. musst du ja etwas kompensieren?

    Und jetzt zurück zum eigentlichen Thema. Ich habe diese nach ca. 2 Wochen zurück bekommen. Diese wurde mir abgenommen nicht weil ich diese bei mir trug sondern weil ich diese laut Beamten zu oft zu recht gerückt hatte. Der Holster hing falsch und beim setzen/bücken rutschte diese immer nach vorne, das war denen nicht ganz so sicher.

  3. Auf welcher Grundlage wurde die Waffe konfisziert? Besteht ein Verdacht gegen dich?

    Wird ermittelt?

    Dazu wurde nix gesagt. Nur das sie konfisziert sei. Ich wüsste nicht das gegen mich irgendein Verdacht besteht. Auch mache ich nicht den Eindruck als hätte ich Irgendwas zu verbergen. Der "kleine Waffenschein" lag ja auch vor.

    Anruf beim Dienststellenleiter mit der Forderung der sofortigen Aushändigung!

    Wenn verneint Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und dem Vorfall dem Petitionsausschuss deines Bundeslandes schicken.

    Dann Anwalt einschalten und ihm alles weitere überlassen.

    Gruss

    Ok, alsi ist die in der Regel nicht Normal? Das ich den Beamten vorher Bescheid gab das ich diese unter der Jacke habe kann man mir auch nicht vorwerfen und war in diesem Fall richtig?

    Dann werde ich dies mal machen.

  4. Hallo,

    ich hoffe ich bin im richtigen Thema, ansonsten bitte verschieben.

    Erstmal zu der vorgeschichte.

    Mein Nachbar, vorbestraft, 7 Jahre Haft wegen versuchtem Mord.

    Nachdem er vor 4 Monaten mit seiner Familie eingezogen ist, sind tägliche Anrufe bei der Polizei die Regel. Alles fing damit an weil er der Meinung ist mein Sohn (5Jahre) hat seinen Keller aufbebrochen (Brandschutztür).

    Seit dem werden wir in den frühen Morgen und Abendstunden von ihm verfolgt. Mir rannte er bereits mit dem Teleskoschlagstock hinterher und meiner Frau drohte er mehrfach mit Vergewaltigung.

    Darauf hin habe ich mir ein P22 mit Pfefferpatronen besorgt und den "kleinen Waffenschein" damit ich diese auch ausserhalb des Hauses führen darf. Meiner Frau habe ich die JPX Protector besorgt.

    Als ich Abends nach Hause kam und kurz vor der Türe war rief meine Frau mich an. Die Polizei wäre da weil mein Nachbar versucht hat unsere Türe einzutretten. Da ich vom Regen durchnässt war sagte ich den Beamten das ich gerne die Nasse Jacke ausziehen würde, ich aber eine Schreckschusswaffe drunter habe. Dies war soweit kein Problem. Erst schauten sie sich diese an und kurz nach dem Sie das Haus verlassen haben sagte einer der Beamten das diese konfisziert sei, von weiteren Schritten sehen Sie ab.

    Ist dies die normale Vorgehensweise oder eher die Ausnahme? Bekomme ich diese irgendwann wieder oder darf ich mir was neues Kaufen?

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.