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Albert789

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Beiträge von Albert789

  1. Am 3.1.2019 um 17:22 schrieb Olga von der Wolga:

    Ich finde es immer noch sehr erstaunlich und eigentlich von Tag zu Tag in dieser herrlichen EU-Gemeinschaft von Insassen  zu lesen,
    die so wenige, klize kleine Sörgchen in ihrem wohl geordneten Lebchen haben, die der Absolution von Dritten bedürfen.

     

    Jaaa, solange die Gloze läuft und der Fraß weggeworfen werden muß, dass er nicht im Kühlschrank verwest, ist alles in bester Ordnung.

    Ach komm schon, was hast du denn am Morgen gefrühstückt? 

  2. Ok, danke schon mal für die vielen Antworten. Wenn es zu einem Verbot kommt und man die Magazine >10 nicht mehr besitzen darf, bekommt man dann ein Schreiben mit einer Frist wann man die Dinger abzugeben hat? 

    War bis jetzt noch nicht in solch einer Situation und würde Konflikte mit meiner Behörde gerne vermeiden ;) 

  3. Hallo zusammen, 

     

    ich weiss, zur neuen EU-Feuerwaffenrichtlinie ist bei uns noch nichts beschlossen, hätte dennoch eine Frage hierzu. 

    Da ich aktuell überlege mir eine Waffe auf AR-15 Basis zuzulegen und mir diese mit 10 Schuss Magazin von der Ästhetik gar nicht gefällt: was ist das Worst Case, wenn größere Magazine mit beispielsweise 30 Schuss bzw. Begrenzer von 20 auf 10 Schuss verboten werden? 

    Bekommt man dann die Möglichkeit, die Magazine abzugeben oder wird man dann sozusagen über Nacht Krimineller, weil man die Dinger zu Hause rumliegen hat. 

     

    Wie war das denn zuvor so wenn Waffen oder Zubehör im Nachhinein verboten wurden? 

     

    Grüße 

     

    Albert

  4. vor 3 Stunden schrieb detlef86:

    Also in Thüringen letzten Samstag bei F&M eine Haenel CR223 auf Jagdschein mitgenommen und gestern früh auf der Waffenbehörde eingetragen.

    Keine Fragen, keine lustigen Felder auf dem Formular, keine Probleme. Noch ein nettes Gespräch geführt, daß auf dem Amt auch alle froh sind, daß jetzt endlich Klarheit herrscht und daß sich alle gewundert haben, daß das so lange gedauert hat.

    Bin auch am überlegen mir die Haenel mit 14,5" Lauf zu holen..darf ich fragen wie viel Dukaten du denn so grob entbehren musstest?

  5. Ich war neulich in Memphis, Tennessee..da hat sich auch einer der Second Amendment Freunde, einen Tisch weiter neben mir mit 9mm an der Hüfte an den Tisch gesetzt. Nicht das ich Probleme mit Waffen zur SV hätte, aber etwas mulmig ist mir da schon, wenn jeder in der Öffentlichkeit mit ner Knarre rumläuft. 

     

    Ansonsten halte ich natürlich weitere Einschränkungen auf die Benutzung von Halbautomaten für die Jagd auch für völlig schwachsinnig (nutze sie selber regelmäßig), zumal ja nun wirklich Vorfälle mit legalen Waffen in Deutschland gar nicht der Rede wert sind.

  6. "Seehofer erschüttert das Vertrauen in die Politik und fördert Politikverdrossenheit“..dass ist also die Erkenntnis des Hernn Fischers, der sich anscheinend nicht groß darum sorgt, dass uns als Jäger die neuen Reformen wahrscheinlich nur noch weiter massakrieren. 

     

    Ich möchte meine eigene Munition kaufen und möchte nicht vom Staat zum Schiessstand Besuch gezwungen werden, den ich so oder so oft genug besuche. Wo kommen wir da eigentlich hin?! Die Tatsache, dass ich die Jagd gesetzeskonform ausübe und viel Zeit darin investiere, muss ja wohl Berechtigung genug sein, Jagdschein und WBK zu behalten.

  7. Servus,

    Gibt es irgendeine Art von waffenrechtlicher Verpflichtung die Behörden über den Umzug zu informieren, wenn man umgezogen ist und den neuen Wohnsitz als einzigen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) eingetragen und den alten ausgetragen hat?

    Die Waffen befinden sich weiterhin in dauerhaft bewohnten Räumlichkeiten am alten Wohnsitz. Mir wurde von der Behörde empfohlen, den alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz einzutragen, habe aber keinerlei Infos im Waffenrecht gefunden, nach denen dies verpflichtend ist?

    Grüße

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