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mustang668

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Beiträge von mustang668

  1. Passt hier vielleicht gerade so rein...

    Frage etwas umgedreht:

    Wenn ich eine Waffe über egun von einem Händler kaufe, ab wann gilt für mich die vierzehn Tage anmeldefrist?

    Sobald ich auf den kaufen Button gedrückt habe oder sobald die Waffe von Overnight geliefert wurde und ich die tatsächliche Gewalt über die Waffe habe?

    Hintergrund ist das man ein Schnäppchen sieht, kauft, alles fertig macht (Wbk zum Händler, Sachbearbeiter Telefonnummer und bezahlt) und dann ein paar Tage auf Montage ist und mit dem Händler abspricht das die Waffe erst nach den paar Tagen verschickt wird wenn man wieder Zuhause ist um sie persönlich in Empfang zu nehmen.

  2. Nur mal so eine Frage am Rande bezüglich Kutscherflinte:

    Wenn man eine alte Querflinte zur Kutscherflinte kürzen lässt und der Büxer die dann zum Beschußamt schickt diese mit den Stempeln wieder zurück kommt und im Grunde fertig ist...muss man dann nochmal eine Änderung auf der Behörde anmelden? Ich konnte in diese Richtung außer die Pflicht das kürzen durch einen Büxer erledigen zu lassen und beschießen durch das Beaschussamt nix im Waffg. finden...Mir wurde jedoch gegenteiliges von einem Vereinsmitglied gesagt...

    Wobei das doch eigentlich Stuss ist...in der WBK ist ja auch nicht die länge der Flinte eingetragen..wohl aber das Modell

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