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Diavolonero

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Beiträge von Diavolonero

  1. Hallo an Alle,

     

    wollte gerade meine Bestandslower eintragen lassen, da wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt es sei nicht nötig da der Erwerb vor 01.09.2020 war:


    Markierung und Registrierung von Waffen  

    Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden. 
    Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen) markiert werden. 
    Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden.

     

    Quelle: https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/fileadmin/redaktion/Amt-Portal_Pdf/Bürgerservice/Sicherheit__Gewerbe__Gesundheit__Verbraucherschutz/Waffen_und_Sprengstoff/Waffen/Aktuelle_AEnderungen_im_Waffenrecht.pdf

     

    Jetzt bin ich total verwirrt.

     

    Gruß 

    Alex 

  2. Auszug aus der RICHTLINIE  (EU)  2017/853  DES  EUROPÄISCHEN  PARLAMENTS  UND  DES  RATES vom  17.  Mai  2017 zur  Änderung  der  Richtlinie  91/477/EWG  des  Rates  über  die  Kontrolle  des  Erwerbs  und  des Besitzes  von  Waffen:

    Die  Richtlinie  91/477/EWG  wird  wie  folgt  geändert:  1.  Artikel  1  erhält  folgende  Fassung: 

     

    2.  ‚wesentlicher  Bestandteil‘  den  Lauf,  den  Rahmen,  das  Gehäuse,  gegebenenfalls  einschließlich  Gehäuseober-  und -unterteil,  den  Schlitten,  die  Trommel,  den  Verschluss  oder  das  Verschlussstück,  die  als  Einzelteile  unter  dieselbe Kategorie  fallen  wie  die  Feuerwaffen,  zu  denen  sie  gehören  oder  gehören  sollen;

     

    Artikel  2 (1) Die  Mitgliedstaaten  setzen  die  Rechts-  und  Verwaltungsvorschriften  in  Kraft,  die  erforderlich  sind,  um  dieser Richtlinie  bis  zum  14.  September  2018  nachzukommen. 

     

    Das komplette EU Amtsblatt:

    http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE

  3. vor 30 Minuten schrieb Harry Callahan:

     

    Das mit der Einschränkung von freiheitlichen Rechten sehe ich genauso. Auf der anderen Seite wird mich der Gesetzentwurf - so er dann so verabschiedet wird - weder in meinem Sport noch bei der Jagd noch in meinem Legalwaffenbesitz einschränken. Klar ist das doof, dass wieder ein wenig verschärft wurde. Aber die ganzen Endzeitszenarien sind doch völlig fehl am Platze.

     

     

    Man stelle sich vor, jemand jubelt einem ein Hicap Magazin für den passenden Halbautomaten nach der Übergangsfrist unter und ruft danach die Polizei. Dann hat man ja "nur" den Verwaltungsakt am Hals. In meinem Fall würde es trotzdem einen Jobverlust mit Berufsverbot nach sich ziehen, da garantiert meine Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben wäre. Und das alles nur wegen einem total schwachsinnigen Gesetz und einem Plastik-/Blechkästchen mit integrierter Feder.

  4. Hallo,

    Wenn Du wirklich eine AEG möchtest solltest Du darauf achten, daß sie nicht anfällig für sogenannte Gearbox Jams ist. Die Beratung bei Sniper und BEGADI finde ich sehr gut, auch am Telefon.

    Bei GBB's sind Inokatsu und RA Tech die Spitzenklasse. GHK sind auch nicht schlecht. Bei VFC und WE scheiden sich die Geister.

    Gruß

    Alex

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