Diavolonero
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Auszug aus der RICHTLINIE (EU) 2017/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen:
Die Richtlinie 91/477/EWG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 erhält folgende Fassung:
2. ‚wesentlicher Bestandteil‘ den Lauf, den Rahmen, das Gehäuse, gegebenenfalls einschließlich Gehäuseober- und -unterteil, den Schlitten, die Trommel, den Verschluss oder das Verschlussstück, die als Einzelteile unter dieselbe Kategorie fallen wie die Feuerwaffen, zu denen sie gehören oder gehören sollen;
Artikel 2 (1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 14. September 2018 nachzukommen.
Das komplette EU Amtsblatt:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE
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Ein weiteres, hier noch nicht angesprochenes Problem ist, daß Gehäuseteile ab dem 14.09.2018 zu waffenrelevanten Teilen und somit erlaubnispflichtig werden.
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vor 30 Minuten schrieb Harry Callahan:
Das mit der Einschränkung von freiheitlichen Rechten sehe ich genauso. Auf der anderen Seite wird mich der Gesetzentwurf - so er dann so verabschiedet wird - weder in meinem Sport noch bei der Jagd noch in meinem Legalwaffenbesitz einschränken. Klar ist das doof, dass wieder ein wenig verschärft wurde. Aber die ganzen Endzeitszenarien sind doch völlig fehl am Platze.
Man stelle sich vor, jemand jubelt einem ein Hicap Magazin für den passenden Halbautomaten nach der Übergangsfrist unter und ruft danach die Polizei. Dann hat man ja "nur" den Verwaltungsakt am Hals. In meinem Fall würde es trotzdem einen Jobverlust mit Berufsverbot nach sich ziehen, da garantiert meine Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben wäre. Und das alles nur wegen einem total schwachsinnigen Gesetz und einem Plastik-/Blechkästchen mit integrierter Feder.
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Hallo,
Wenn Du wirklich eine AEG möchtest solltest Du darauf achten, daß sie nicht anfällig für sogenannte Gearbox Jams ist. Die Beratung bei Sniper und BEGADI finde ich sehr gut, auch am Telefon.
Bei GBB's sind Inokatsu und RA Tech die Spitzenklasse. GHK sind auch nicht schlecht. Bei VFC und WE scheiden sich die Geister.
Gruß
Alex
AR15 Lower anmelden
in Waffenrecht
Geschrieben
Hallo an Alle,
wollte gerade meine Bestandslower eintragen lassen, da wurde mir von der Sachbearbeiterin gesagt es sei nicht nötig da der Erwerb vor 01.09.2020 war:
Markierung und Registrierung von Waffen
Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.
Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen) markiert werden.
Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden.
Quelle: https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/fileadmin/redaktion/Amt-Portal_Pdf/Bürgerservice/Sicherheit__Gewerbe__Gesundheit__Verbraucherschutz/Waffen_und_Sprengstoff/Waffen/Aktuelle_AEnderungen_im_Waffenrecht.pdf
Jetzt bin ich total verwirrt.
Gruß
Alex