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steeltarget

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Beiträge von steeltarget

  1. Das ist doch egal. Auch ein Schütze mit Waffensachkunde erlangt nicht die für Aufsichten erforderliche Sachkunde durch das Lesen des Waffengesetzes.

    Leider ist die "erforderliche Sachkunde" für die verantwortliche Aufsichtsperson nirgends näher definiert. Deshalb kann auch fast jeder machen was er mag.

    Die Schützenverbände haben sich an die Qualifizierungsregeln zu halten, die sie sich selbst gegeben und wobei sie kräftig voneinander abgeschrieben haben. Wobei zur Qualifikation mehr als nur die erforderliche Sachkunde gehört.

    Die Jäger müssen einen Jagdschein haben, wenn sie Aufsicht machen wollen.

    Die Behörden entscheiden nach "billigem Ermessen".

    Ende der aus WaffG und AWaffV ableitbaren Regeln.

    Es gibt ein paar Kursanbieter, die versprechen die Sachkunde für Standaufsichten gleich mitzuvermitteln. Das können sie auch versprechen, weil nirgends näher definiert ist, was zu dieser Sachkunde gehört. Es gibt keine Ausbildungsrichtlinie, keinen Fragenkatalog, noch nicht einmal eine Themensammlung. Auch die Sicherheitsvorschrift, die man lesen lassen könnte gibt es nicht.

    Nur eines ist auch klar: die Sachkunde nach § 7 WaffG reicht dafür nicht denn sonst hätte man in § 10 AWaffV einfach darauf abstellen können und hätte nicht den nicht näher bestimmten Begriff "die erforderliche Sachkunde" einführen müssen.

    Sollte es um kommerzielle Schießstände gehen, sollte man sich nochmals den § 10 Absatz 2 Satz 2 ansehen.

    Nun sage ich mal Danke. Ich hatte diesbezüglich im Gesetz auch keine klare Definition gefunden, war aber der Meinung ich hätte diese überlesen.

  2. Nur dass Kenntnis und Verständnis des WaffG nicht als erforderliche Sachkunde ausreichend sind, so wie die Kenntnis des WaffG allein nicht ausreicht um die für Waffenbesitzer vorgeschriebene Sachkunde zu erlangen.

    Ich bin - ohne das jedoch zu erwähnen - von Schützen ausgegangen die eine Waffensachkunde haben ohne wie heute üblich gleich dazu die Standaufsichtsprüfung abgelegt zu haben.

  3. :s75: Wer Gürtel UND Hosenträger möchte kann das ja der für den Stand zuständigen Behörde unauffällig mit der Anzeige der Aufsichtspersonen mitteilen. Dann müssen die sagen was sie anders wollen und v. a. warum.

    Genau, die Hosenträger :D müssen auf Rückprallsicherheit geprüft sein. :s75:

  4. Wo steht denn aufgeschrieben daß es dazu überhaupt einer Schulung durch Dritte bedarf? ICH kann das (W)Affengesetz alleine lesen und einen Standbetreiber davon überzeugen, daß ich das getan habe und sogar kapiert habe was drin steht.

    Das wollte ich hören. Handhabung wie in der Werkstatt. Sicherheitsvorschriften lesen lassen und unterschreiben lassen.

  5. Leider muss ich feststellen, dass die Antworten mit der von mir gestellten Frage zwischenzeitlich

    überhaupt nichts mehr zu tun haben.

    Die Frage war nicht: Wer darf Aufsicht oder bei wem durchführen sondern:

    Wer darf diese Schulung ( für Standaufsichten) durchführen ?

  6. Das würde im Klartext heißen: Ein kommerzieller Schießstandbetreiber kann nach entsprechender Schulung Leute mit Sachkundeprüfung oder Jagschein

    als Aufsicht einsetzen. Oder habe ich irgend etwas Überlesen ?

  7. Anreise war katastrophal. Kaum/wenig geschlafen, ergo unkonzentriert bei der Sache als es um die Wurst ging. Hat trotzdem Spaß gemacht.

    Das Schwein sah lecker aus, aber dabei wäre ich mit Sicherheit eingeschlafen. Insofern schade.

    Heimreise lief perfekt, großes Aufatmen als ich in Dreilinden am Bronzebärchen vorbeifuhr. Zuhause im Moloch.

    1.400 KM mit den Umleitungen und dem Verirren auf der Hinfahrt, ich muss mal die Tankbons zusammenzählen. Trau mich aber nicht, sonst falle ich bestimmt vom Stuhl. Die 3,5 Liter Motoröl fallen da auch nicht mehr ins Gewicht.

    Falls ich das nochmal mache, dann nur in Fahrgemeinschaft. Und mit Sprachschulung per SWR, damit mir nicht mehr ganz so viel entgeht. :D

    Langenscheidt hat im Programm: Schwäbisch- Deutsch Deutsch-Schwäbisch

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