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Smarthome

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Alle Inhalte von Smarthome

  1. Sehr schön, dieses Forum enttäuscht auch diesmal nicht. Reihenweise überflüssige bis blödsinnige Antworten, die mit Frage überhaupt nichts zu tun haben. Aber vereinzelt dann doch ein paar sinnvolle Beiträge. Danke dafür! Dann versuch ich es mal mit den Holzschrauben.
  2. Hallo, ich muss einen Schrank für 7 Langwaffen an einer Betonwand verankern. Der Baumarkt hat mir dafür so dickere Holzschrauben mit Sechskant, Unterlegscheiben und entsprechende Dübel empfohlen. Ich frage mich, ob es da nicht was besseres gibt. Wie würde man so etwas fachgerecht montieren?
  3. Im Gesetz steht zB, dass "Vorkehrungen gegen das Abhandenkommen" getroffen werden müssen. Und das könnte zB sein, dass man einen auf Waffentransporte spezialisierten Dienst wählt. Beim Standardversand gibt es diese speziellen Vorkehrungen ja nicht. Wenn auf dem normalen Transportweg eine Waffe abhanden kommt, hat man unter Umständen dann ein Problem, zu erklären, was man denn getan hat, um das zu verhindern.
  4. Kannst du das nochmal übersetzen? ich weiß gerade nicht was du damit meinst. Mich interessiert, auf welcher gesetzlichen Grundlage man annehmen kann, dass ein normaler Paketversand an einen Händler gesetzeskonform ist.
  5. ist denn jeder Mensch, der gerade zum Zeitpunkt der Lieferung die Tür bei dem Waffenhändler aufmacht, berechtigt? Ich denke das kann man als Versender kaum sicherstellen.
  6. Auf welcher gesetzlichen Grundlage steht denn die Annahme dass man an Händler keine besondere Versandform wählen muss? Man muss ja als Versender dafür sorgen, dass der Transporteur die Waffe nur einem berechtigen Empfänger übergibt, wenn nun Ersatzlieferung erfolgt, weil keiner beim Händler aufmacht, hat man evtl. ein Risiko (nehme mal an, dass sich DHL in den AGB das Recht einräumt, bei normalem Versand woanders abzugeben).
  7. soweit ich es verstanden habe geht das bei DHL nur für Geschäftskunden
  8. Das ist m.M.n. ja gesetzlich geregelt. Also kann der Händler in seinen AGB schreiben was er will, am Ende gilt, was im Gesetz steht. Ich meine halt mal gelesen zu haben, dass ich als Privatperson dafür verantwortlich bin, im vertretbaren Rahmen alle Vorkehrungen zu treffen, damit meine Waffe nicht von einem unberechtigten in Empfang genommen wird. Und das kann ich mit normaler Paketsendung ja nicht. Angenommen da sitzt eine Bürokraft für die Abrechnung ist die ja nicht automatisch berechtigt Waffen anzunehmen nur weil sie bei einem Händler beschäftigt ist oder? Und ja, war ein Gewehr, also recht langes Paket
  9. Hallo, ich hatte kürzlich eine defekte Waffe, die ich erste kurz vorher bei einem Händler gekauft hatte. Ich habe die an den Händler zurückgesendet und er hat das Problem vom Hersteller lösen lassen. Die Waffe funktioniert jetzt. Der Händler weigert sich jetzt allerdings, mir die Versandkosten zu erstatten (ich habe mit einem speziellen Waffenversand versendet was ca 25 Euro gekostet hat). Wie ist das rechtlich zu bewerten? Nach meiner Einschätzung muss er auf jeden Fall die Versandkosten erstatten, die Frage wäre noch, ob er sich auf den Standpunkt stellen könnte, ich hätte ja auch eine günstigere Versandoption wählen können da er ja Händler ist, und evtl. "eigenhändigt" oder eine besondere Spezialisierung der Transportfirma nicht notwendig ist. Würde mich über eure Einschätzung freuen.
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