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Eichert

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  1. Wow! Vielen Dank, für die vielen Antworten. Hätte nicht gedacht, das dieses Thema so großes Interesse weckt. Also der alte Eichert der aus dem Saarland kommt, wo es noch keine Qualifizierung zur Standaufsicht gibt, ist beim Innenministerium gemeldete Standaufsicht und hinsichtlich der Thematik überfordert. Ich habe die Standzulassung gelesen, ich habe den Bescheid der Überprüfung durch den Schießstandsachverständigen gelesen. Ein Mangel unter vielen war das nicht die aktuelle Standordnung des DSB aushängt. (Wurde mittlerweile abgestellt). Daher kann ich einigen Schützen die hier posten nicht folgen, wenn sie schreiben man kann eigene Standordnungen verfassen. Denn dann kommt wirklich die Frage nach dem Versicherungsschutz. Klar solange nichts passiert! Wie gesagt im Saarland, einziges Bundesland glaube ich, kann man Standaufsicht machen ohne diesen Lehrgang, dies führte in der kürzeren Vergangenheit bei einigen Vereinen zu der Frage nach dem Versicherungsschutz. Was zur folge hat, das es diesen Lehrgang in kurzer Zeit geben wird. Als Schütze der schon ein bisschen was hinter sich hat stellt sich mir die Frage wie ich ein Schießen der anderen Verbände leiten soll ohne zu wissen was man darf und nicht. Klar wird der ein oder andere jetzt wieder schreiben das einige nur glücklich sind wenn sie Regeln haben. Ob ich glücklich damit bin, lassen wir mal dahin gestellt. Allerdings würde ich gerne noch eine Zeit lang meinem Hobby nachgehen und die Regeln beachten. Denn ein Verstoß, aus falsch verstandener Anarchie, hilft keinem von uns und gibt den Gutmenschen die etwas gegen Waffen haben selbige in die Hand. Und wenn das heißt das ich drei blöde Zettel aufhängen muß und nur beim DSB Aufsicht mach darf, dann ist das so. Ob es mir gefällt oder nicht. Noch eine Bitte, diskutiert sachlich und ohne Wut! Wir sind alle Schützen!
  2. Heißt das ich kann schießen was ich will und wie ich will? Rein rechtlich meine ich.
  3. Hallo an alle, wir haben einen Kurzwaffenstand, unser Verein ist Mitglied des DSB. Auf unserem Stand hängt ordnungsgemäß die Schießstandordnung des DSB. Soweit ist alles im klaren und die Disziplinen sind geregelt. Wie geht das vor sich wenn sich einige Mitglieder einem anderen Verband angeschlossen haben (BDS) mit dem Schießen der Disziplinen, auch wollen bei uns einige Schützenbrüder die auch Jäger sind ihre Disziplinen bei uns schießen. Leider kenne ich mich in den beiden Verbänden nicht aus und kann deshalb nicht Namen oder Nummern der Disziplinen nennen. Aber es geht halt z.B. um so Geschichten wie ziehen der "unterladenen" Waffe aus dem Holster. Laut Schießstandordnung des DSB ist das ja nicht zulässig. Und wenn die Schießstandordnung da hängt, gilt doch auch die Sportordnung, also gibt es auch keine Regelnummer. Jetzt endlich zu meiner Frage. Müssen dann rechtlich drei Standordnungen her? Und muss ich als Standaufsicht dann kontrollieren wer was schießen darf? Würde mich freuen wenn Ihr mir weiterhelfen könntet! VG der Eichert
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